Forderungen des 2. SchülerInnenforums
Wir wünschen uns eine Schule, in der Demokratie gelebt wird. Eine Schule, die maßgeblich von Schülerinnen und Schülern gestaltet wird.
Demokratie in der Schule ist Mitbestimmung und Mitgestaltung durch die Beteiligten. Und das sind in erster Linie wir Schülerinnen und Schüler. “One man one vote” lautet das Prinzip der Demokratie - und danach sollte sich auch die Schule richten.
In der Schule nach unserer Vorstellung macht Mitgestaltung Spaß, weil sie direkten Einfluss auf unsere Lebenswelt hat. Es vollzieht sich ein Rollentausch: Nicht mehr nur die Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, auch Schülerinnen und Schüler übernehmen Teile des Unterrichts. Und davon können auch Lehrerinnen und Lehrer etwas lernen.
Das SchülerInnenforum geht in Runde zwei. Am 8. November trafen sich 80 Schülervertreterinnen und -vertreter, um Ideen und Forderungen für mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten des Unterrichts zu sammeln.
Daraus haben wir insgesamt 10 Forderungen formuliert, die wir nun mit der Schulsenatorin und der Öffentlichkeit diskutiert werden sollen.
Das 1. Forum vor einigen Monaten hat gezeigt, dass unsere Vorschläge in der Schulbehörde und der Öffentlichkeit sehr ernst genommen wurden. An vielen Stellen haben sie zu konkreten Vorhaben und Projekten geführt.
Wir sind gespannt, ob dies beim zweiten Forum auch so sein wird.
Hier wollen wir unsere Forderungen kurz vorstellen.
1.Verbindliche Information der Schülerinnen und Schüler über ihre Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten
Oft kennen Schülerinnen und Schüler ihre Rechte und Möglichkeiten nicht. Das führt dann dazu, dass sie sie auch nicht wahrnehmen können. Auch viele Lehrerinnen und Lehrer sind über die Rechte von Schülerinnen und Schülern oft nur unzureichend informiert.
Forderung:
Eine Unterrichtseinheit muss sich mit dem Thema Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern beschäftigen. Diese Einheit sollte nicht einmalig, sondern begleitend oder mehrmals stattfinden (zum Beispiel in Klasse 5, 7 und 11) und sich mit den wesentlichen Rechten von Schülerinnen und Schülern beschäftigen. Dabei sollte es nicht ausschließlich um rein schulische Rechte gehen, sondern auch zum Beispiel um das Jugendschutzgesetz.
Die regelmäßige rechtliche Aufklärung der Schülerinnen und Schüler muss vorgeschrieben werden (z.B. im Schulgesetz).
Im Gegenzug müssen auch Lehrerinnen und Lehrer die Rechte der Schülerinnen und Schüler und ihre eigenen kennen. Dies muss bereits während der Ausbildung beginnen und durch verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen stets weitergeführt werden.
2.Mitsprachemöglichkeiten bei Kriterien zur Leistungsbewertung
Die Leistung der Schülerinnen und Schüler wird oft in einem für die Schülerinnen und Schülern nicht transparenten Verfahren bewertet. Es gibt keine Kriterien, anhand derer Bewertungen durch die Lehrerinnen und Lehrer nachvollziehbar wären.
Forderung:
Zu Beginn eines Schuljahres vereinbaren Schülerinnen und Schüler und die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer feste Kriterien zur Leistungsbewertung. Diese Vereinbarung wird schriftlich festgehalten. Sie soll auch die Form der Leistungsbewertung (Klausuren, Hausaufgaben etc.) beinhalten. Bereits in der Grundschule kann hiermit begonnen werden.
3.Mitsprachemöglichkeiten bei der Bewertung (Einspruch, Transparenz)
Schülerinnen und Schüler haben kaum eine Möglichkeit, sich gegen ihrer Meinung nach ungerechte Beurteilung / Behandlung zu wehren. Zeugnisnoten werden mit den jeweiligen Schülerinnen und Schülern nur selten besprochen.
Forderung:
Es muss zusätzlich zu den bisherigen Rechtsbehelfen gegen schulische Entscheidungen die Möglichkeit geschaffen werden, gegen ungerechte Bewertung Einspruch zu erheben. Eine wichtige Rolle sollen dabei die Klassensprecherinnen und -sprecher einnehmen. An sie wenden sich Schülerinnen und Schüler, die sich ungerecht bewertet sehen. Die Klassensprecherinnen und -sprecher müssen mit Kompetenzen ausgestattet werden, die Beschwerden weiter zu verfolgen.
Auch müssen Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet werden, die Noten der Klasse mindestens zwei Wochen vor der Zeugniskonferenz mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen. Die Schülerinnen und Schüler füllen hierzu einen Bogen zur Selbsteinschätzung aus, der dann mit der Bewertung des Lehrers/ der Lehrerin verglichen wird. Sollte das Ergebnis des Selbsteinschätzungsbogens sehr stark von der Bewertung des Lehrers abweichen, können die Schülerinnen und Schüler zur Notenbesprechung eine klassenexterne Person hinzuziehen (BeratungslehrerIn).
Die Note unter Klausuren soll durch Berichte ergänzt werden. Ebenso soll in den Zeugnissen zur Note ein kurzer Bericht stehen.
Um den Klassensprecherinnen und -sprechern das Recht zu garantieren, mit beratender Stimme auch an Zeugniskonferenzen teilzunehmen, muss dieses im Schulgesetz verankert werden.
4.Allgemein einsehbare und leicht verständliche Lehrpläne
Der Inhalt der Lehrpläne ist meist nur den Lehrerinnen und Lehrern bekannt. Schülerinnen und Schüler bekommen während ihrer Schulzeit fast nie einen Lehrplan zu Gesicht. Doch gerade wenn Schülerinnen und Schüler Unterricht mitgestalten wollen, müssen sie über die Möglichkeiten und Vorgaben, die in den Lehr- bzw. Bildungsplänen verankert sind, informiert sein.
Forderung:
Lehr- bzw. Bildungspläne müssen jederzeit von allen Schülerinnen und Schülern eingesehen werden können.
Die Schulbehörde kann zum Beispiel eine CD-Rom mit den Inhalten aller Bildungspläne herausgeben, die allen Schulen zukommt und zusätzlich von Schülerinnen und Schülern angefordert werden kann. Auf den schuleigenen Computern muss diese jederzeit eingesehen werden können.
Selbstverständlich müssen Lehr- und Bildungspläne schülerfreundlich und verständlich formuliert werden.
5.Würdigung von Engagement im Zeugnis
Soziales und außerunterrichtliches Engagement wird im Zeugnis bisher nur in Ansätzen und - da keine grundsätzliche Regelung existiert - auch willkürlich gewürdigt.
Forderung:
Um das allgemeine Engagement an den Schulen zu fördern und auch auf die Bedeutung sozialen Engagements hinzuweisen, müssen Berichte als Anhang zu Zeugnissen eingeführt werden. Diese Berichte sollen das Engagement dokumentieren und die individuelle soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler reflektieren.
6.Einführung einer jahrgangsbezogenen SchülerInnen-LehrerInnen-Konferenz an allen Schulen
Der Austausch zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrerinnen und Lehrern (auch der Lehrerinnen und Lehrer untereinander) über Unterrichtsmethoden, Unterrichtsinhalte sowie die Leistungsbewertung findet zu selten statt, da hierfür keine verbindliche Regelung existiert. Schülerinnen und Schüler werden nur in Ausnahmefällen an der Entwicklung von Unterricht beteiligt. Oft fehlen an den Schulen Ansprechpartnerinnen und -partner für jahrgangsbezogene Themen oder Probleme. Die ohnehin selten stattfindende Klassenkonferenz beschäftigt sich nur mit einer einzelnen Klasse.
Forderung:
Wir fordern die Einführung einer jahrgangsbezogenen SchülerInnen-LehrerInnen-Konferenz an allen Hamburger Schulen ab Klasse 5.
Diese Konferenz wird von den Klassenlehrerinnen und -lehrern und den Klassensprecherinnen und -sprechern (in der Oberstufe den Stufen- und Kurssprecherinnen und -sprecher und die im Jahrgang unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer) als gleichberechtigte Mitglieder gebildet. Sie tagen mindestens monatlich. Außerdem sitzt der/die AbteilungsleiterIn als Bindeglied zwischen SchülerInnen-LehrerInnen-Konferenz und Schulleitung bei.
Es können Fachlehrerinnen und -lehrer oder interessierte Schülerinnen und Schüler hinzugezogen werden. Die SchülerInnen-LehrerInnen-Konferenz übernimmt die Aufgaben der sonst üblichen Halbjahreskonferenz.
7.Kurssprecher / Tutgruppensprecher
Findet der Unterricht in Kursen außerhalb des Klassenverbandes statt, kann es vorkommen, dass die Klassen- bzw. Stufensprecherinnen und -sprecher nicht in diesen Kursen sitzen. Daher können sie diese Kurse in Streitfällen und vor Konferenzen nicht ausreichend vertreten.
Forderung:
Alle Kurse, die nicht im Klassenverband stattfinden, wählen aus ihrer Mitte eine Kurssprecherin bzw. einen Kurssprecher. Diese nehmen an den Fachkonferenzen der Schule teil und übernehmen in allen Fällen, die den Kurs betreffen, die Funktion der Klassensprecherinnen und -sprecher.
8.Regelmäßige Planungsstunden und Tutor- und Tutorinnenstunden (Tutstunden)
Mitgestaltung des Unterrichts kann nur stattfinden, wenn der nötige zeitliche Raum dafür vorhanden ist und die Möglichkeit zur Kommunikation mit den Lehrerinnen und Lehrern besteht.
Forderung:
Wir fordern die Einrichtung von Planungsstunden, die jeweils vor und nach einer Unterrichtseinheit stattfinden und den Austausch zwischen Fachlehrerinnen und Lehrern und den Schülerinnen und Schülern des jeweiligen Kurses über Unterrichtsinhalte, -methoden und die Leistungsbewertung gewährleisten.
Ein weiterer wichtiger Rahmen für Gespräche über Verbesserung des Unterrichts sind die Tutstunden, für die dringend eine einheitliche Regelung gefunden werden muss. Tutstunden müssen ab Klasse 5 in allen Hamburger Schulen angeboten werden. Im Rahmen der Tutstunden könnte zum Beispiel über die Rechte der Schülerinnen und Schüler aufgeklärt werden (vgl. Punkt 1)
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Inhalt sowohl der Planungs- als auch der Tutstunden maßgeblich mitgestalten.
Wir verweisen nachdrücklich auf unsere Forderung des 1. SchülerInnenforums zum Thema Tutstunden.
9.Themenwochen / Thementage, die sich nach den Interessen der Schülerinnen und Schüler richten
Unterricht in starren Fächergrenzen kann für die außerschulische Anwendung des Erlernten hinderlich sein. Doch findet fächerübergreifender Unterricht und themenorientiertes Lernen an vielen Schulen zu selten statt, obwohl dies eine Unterrichtsform ist, die sich am ehesten an den Interessen der Schülerinnen und Schüler orientieren kann.
Forderung:
In Anlehnung an fächerübergreifenden Unterricht sollen Schulen Themenwochen und -tage bzw. Profilwochen und -tage anbieten. Schülerinnen und Schüler wählen hierzu aus einer Reihe von Themen eines aus, mit dem sie sich gern intensiv beschäftigen wollen. Etwa einmal pro Monat findet ein Thementag statt, die Themenwoche findet als projektartiger Unterricht etwa einmal pro Halbjahr statt.
Themen können von Lehrerinnen und Lehrern aber auch von Schülerinnen und Schülern vorgeschlagen werden.
10.Rollentausch / Unterricht durch SchülerInnen / Präsentationsarbeiten
Schülerinnen und Schüler erleben jeden Tag gute und schlechte Unterrichtsformen aus der Sicht der Zuhörenden. Der Lehrerinnen und Lehrer sind in der Regel diejenigen, die der Unterrichtseinheit den Rahmen geben. Doch sind Schülerinnen und Schüler genauso in der Lage, Verantwortung für den Unterricht zu übernehmen.
Forderung:
Schülerinnen und Schüler übernehmen eigenverantwortlich den Unterricht. Im Rahmen einer Präsentationsarbeit gestaltet eine Schülerin/ ein Schüler oder eine Gruppe selbständig (aber nicht alleingelassen!) eine Unterrichtseinheit. Es handelt sich dabei nicht um ein klassisches Referat, sondern um eigenes Unterrichten mit Aufgaben für die Mitschülerinnen und -schüler und einer eigenen (alternativen) Unterrichtsgestaltung mit evtl. neuen Unterrichtsformen.
Auch den Lehrerinnen und Lehrern können dadurch viele Anregungen gegeben werden.
Eine Präsentationsarbeit kann nach folgendem Modell ablaufen:
- Erlernen didaktischer Grundlagen im Rahmen einer Einführung durch Lehrerinnen, Lehrer oder externe Personen.
- Wahl eines Themas, das sich in den laufenden Unterricht einfügen lässt. Die Schülerinnen und Schüler können Themen vorschlagen, die Lehrerin/ der Lehrer hat die letztendliche Entscheidung. Dabei haben die Schülerinnen und Schüler aber deutliche Mitspracherechte, deren Form gemeinsam erarbeitet wird.
- Eigenständige Materialbeschaffung durch die Schülerinnen und Schüler (Schulbücherei, Bücherhalle, Internet). Die Lehrerin/ der Lehrer kann dabei Hilfestellungen geben.
- Auswertung der Materialien, Konzeption des Unterrichts. Hier ist die Zusammenarbeit mit der Lehrerin/ dem Lehrer besonders wichtig, zum Beispiel bei Problemlösung oder Meinungsbildung. Allerdings ist er / sie weiterhin in der Rolle einer externen Beraterin / eines externen Beraters.
- Präsentation im Rahmen einer Unterrichtseinheit. Schülerin / Schüler unterrichtet, die Lehrerin / der Lehrer ist dabei sozusagen als “Co-LehrerIn” tätig.
- In einer ausführlichen Feedback-Phase wird die Unterrichtseinheit ausgewertet.
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