„Kein Verkauf der Hamburger Schulen“
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg plant den „Verkauf“ der Hamburger Schulgebäude. In der ersten Tranche sollen die 50 Harburger Schulen zum 1. April 2004 „verkauft“ werden. Die Schulen weiterer Stadtteile sollen in einzelnen Abschnitten folgen.
Die Finanzbehörde und die Schulbehörde folgen mit dem Vorhaben den Vorschlägen des AMC ( Beratungsgesellschaft, Tochter der HLB ). Zuerst war an einen freien Verkauf gedacht. Nach erheblichen Bürgerprotesten gegen den Verkauf soll nun eine Übertragung an ein neu zu gründendes „Sondervermögen“ erfolgen. Danach wird die Schulbehörde Mieter des Sondervermögens.
Begründet wird der Verkauf wesentlich mit zwei Argumenten:
- 1. Nur durch den „Verkauf“ können Mittel gewonnen werden, um notwendige Grundsanierungen in den Schulen durchzuführen. – Diese Begründung ist falsch!
- 2. Nach dem „Verkauf“ können die Schulen durch ein professionelles Gebäudemanagement bewirtschaf- tet werden. Dies ist ökonomischer als die gegenwärtige Bewirtschaftung durch die Schulbehörde und die Schulen selbst. – Diese Begründung ist ebenfalls falsch.
Zu 1.: Viele Hamburger Schulen sind baulich in einem schlechten Zustand: Kellerdurchfeuchtungen, marode Fenster, Schwamm, Leckagen in Flachdächern der 60iger Jahre … nach Schätzung der Verbände besteht ein Sanierungsbedarf von ca. 2 Mia €. Überschlägig haben die Schulen einen Wert von 5 Mia. €, dazu kommen die Grundstücke mit etwa 2 Mia € ( Schätzung nach VHS ). Nach dem Hamburgischen Haushaltsgesetz können Kredite für Investitionen aufgenommen werden. So ist es also auch jetzt kein Problem, Kredite für die Sanierung der Schulen aufzunehmen. Ein Verkauf ist nicht notwendig. Die o.a. Begründung ist falsch. Die Gremien und Verbände fordern den Senat auf, wenn er schon bereit ist, Mieten zu zahlen, dann doch lieber gleich selbst Kredite aufzunehmen, um die Schulen umgehend zu sanieren.
Zu 2.: Die Bewirtschaftung öffentlicher Gebäude durch ein privates Gebäudemanagement ist nicht naturgemäß ökonomischer. In seinem letzten Bericht hat der Hamburger Rechnungshof festgestellt, dass der Verkauf der Finanzbehörde und der Polizeiwachen nicht zu Einsparungen geführt hat. Wenn dies hier schon nicht möglich war, wird es bei den Schulen, die ihre Gebäude weitgehend selbst bewirtschaften, erst recht nicht möglich sein. - s. unten: „Eigenständigkeit der Schulen“, „AKV- Prinzip“ …
Seit einigen Jahren gibt es einen Prozess unter dem Schlagwort „Autonomie der Schulen“, der nicht zur „Gesetzlosigkeit“ führt, sondern der Einzelschule mehr Eigenständigkeit gebracht hat. Dies ist aus pädagogischen und ökonomischen Gründen sehr sinnvoll.
Pädagogische Freiräume ermöglichen den Schulen eigene Profile mit besonderen pädagogischen Ausprägungen. Des weiteren ist es ihnen möglich, auch auf die regionalen Gegebenheiten einzugehen.
Neben der sog. „Pädagogischen Autonomie“ lief parallel in Hamburg ein Prozess der Verwaltungsreform ab, Mit den Schlagworten: Produktorientierung, Wettbewerb, Kundenfreundlichkeit, AKV- Prinzip (Aufgabe- Kompetenz- Verantwortung, Delegation nach unten ) … wurde das „Neue Steuerungsmodell“ eingeführt. In diesem Prozess wurde beispielsweise die gesamte äußere Schulverwaltung von den Bezirksämtern an die Schulbehörde verlagert und zum größten Teil dann an die Einzelschule delegiert. Dies war erfolgreich und führte zu großer Zufriedenheit an den Schulen.
Die äußere Schulverwaltung, wie sie in allen anderen Bundesländern nach wie vor weitgehend besteht, war vor 200 Jahren im Rahmen der Stein- Hardenbergschen Reformen eingeführt worden. Vorher waren für die Schulen der Adel und der Klerus verantwortlich. Dem aufstrebenden Bürgertum übertrug man nun für einen Teil der Schulen die sog. „äußere Schulverwaltung“. Es war über die Kommunen für den Bau, die Unterhaltung, nicht-pädagogisches Personal, Lehrmittel, z.T. Schulbücher … verantwortlich. In Hamburg lag diese Aufgabe bei den Bezirksämtern. Dieses führte im Laufe der Jahre zu exotischen Verwerfungen: Beschaffung von Schulmöbeln war Aufgabe der äußeren Schulverwaltung, die Möbel wurden aber zentral ausgeschrieben- deshalb Delegation an die Schulbehörde, die Reparatur aber führten die Hausmeister aus, die beim Bezirksamt angestellt waren – deshalb Überweisung eines Teils der Mittel an die Bezirksämter zum Kauf von Werkzeugen für die Hausmeister.
Die Ferne der Bezirksämter führte immer wieder zu Schwierigkeiten in den Schulen. Nach einem Modellversuch, der positiv verlief, wurde vor drei Jahren die gesamte äußere Schulverwaltung von den Bezirksämtern an die Schulbehörde verlagert. Gleichzeitig wurde je nach Wunsch der Schulen ( Option I oder II ) an diese weiter delegiert. Im Bildungsbereich guckt man hier mit Neid aus den anderen Bundesländern nach Hamburg.
Die Mittel – sie sind nach wie vor viel zu gering für eine sachgerechte Unterhaltung der Schulen – werden ökonomisch durch die Schulen selbst eingesetzt. Die Entscheidungen fallen wesentlich vor Ort. Wenn baufachlicher Sachverstand fehlt, können sich die Schulen diesen gegen Honorar bei den staatlichen Hochbauämtern oder bei Architekten und Ingenieuren einkaufen . Die Mehrarbeit in den Schulleitungen und bei den Hausmeistern hält sich in Grenzen, da sie gegen die bisweilen aufwändige Kommunikation der früheren Zeiten mit den Bezirksämtern aufgerechnet werden muss.
Die Reform der äußeren Schulverwaltung ist eine der erfolgreichsten der Politik und der Schulverwaltung in den vergangenen Jahren. Sie hat bundesweit Signalwirkung. In den Schulen besteht hohe Zufriedenheit, Aufgaben können zeitnah erledigt werden, die Mittel werden sparsam und ökonomisch eingesetzt.
Mit dem Verkauf der Schulen und der Einführung eines privaten Gebäudemanagements wird die äußere Schulverwaltung alter Form faktisch wieder eingeführt. Dies ist ein großer Schritt zurück. Das Gebäudemanagement wird heute von wenigen Mitarbeitern der Schulbehörde ( Mittelverwaltung, Auftragsvergabe und Abrechnung bei Option II ) und vielen Verwaltungen ( Schulleitung, Sekretärin, Hausmeister ) in den Schulen mit geringem Aufwand betrieben. Ein privates Gebäudemanagement erzeugt zusätzliche Kosten ( mehr Personal ) und die Entscheidungswege werden länger. Hat eine Schule einen Konflikt mit der privaten Hausverwaltung, ist dieser Weg: Schule – Schulbehörde (vorgesetzte Dienststelle), Schulbehörde – Sondervermögen ( Mietvertrag), Sondervermögen – Betriebsgesellschaft ( Werkvertrag ) und zurück. Das bedeutet ganz offensichtlich: Es kann nur schlechter werden.
Mit dem Verkauf der Schulen und dem folgenden privaten Gebäudemanagement wird ein Paradigmenwechsel vollzogen. Die Schulen werden den Bedingungen des freien Marktes unterworfen. Schulen sind aber nicht dazu da, Gelder für den Haushalt zu erwirtschaften. Es ist Aufgabe des Staates, gut eingerichtete und gepflegte Räume für staatlichen Unterricht und öffentliche Erziehung zur Verfügung zu stellen. Schulgebäude müssen den Schülerinnen und Schülern gerecht sein und adäquate, gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen für alle in der Schule Tätigen bieten. Wir können nicht akzeptieren, dass finanzpolitische und ökonomische Ziele die pädagogische Arbeit an den Schulen überlagern und bestimmen. Eine weitere Verschlechterung der Lern- und Arbeitsbedingungen für alle in der Schule Tätigen wäre die Folge. Nachteile in der äußeren Schulverwaltung ziehen somit auch umgehend Nachteile im pädagogischen Bereich nach sich. Deshalb lehnen wir ein privates Gebäudemanagement ab.
Dem Personalrat ist versprochen worden, dass die Hausmeister bei der Schulbehörde bleiben. Den Schulen wurde gesagt, dass es kaum Veränderungen geben werde. Dies mag im ersten Schritt so sein. Wer aber garantiert, wenn die Schulen erst einmal einen anderen Eigentümer haben, dass dies alles langfristig auch so bleibt ? Wenn der erste Schritt getan ist, können leicht weitere folgen, auf die die Schulen dann keinen Einfluss mehr haben, da sie einem anderen Eigentümer gehören. Wird nicht vielleicht in einigen Jahren das Gebäudemanagement darüber entscheiden, ob die Schule am Wochenende in Aula und Pausenhalle ein Schulfest machen kann oder ob hier eine kommerzielle Verkaufsveranstaltung durchgeführt wird. Was spricht denn eigentlich dagegen, dass das Gebäudemanagement die Schulcafeteria als Kantine auch für benachbarte Betriebe führt. Bei zurückgehenden Schülerzahlen ist doch auch ein Supermarkt in Teilen der Schule denkbar. Dieser könnte dann auch große Werbeflächen anbringen und die Schule sponsern. Der Phantasie, durch Schulen gegen jegliche Pädagogik neue Einnahmequellen zu erschließen, wären keine Grenzen gesetzt.
Ist der Paradigmenwechsel von Aspekten der Pädagogik zum freien Markt erst einmal vollzogen, sind langfristig viele Möglichkeiten denkbar, die von Erziehung und Bildung weit entfernt sind.
Was bewegt den Senat zur Entscheidung, die Schulen zu verkaufen ?
- 1. Der Senat folgt den Vorschlägen des AMC und glaubt, dass die Ausgaben für die Unterhaltung der Schulen durch einen Verkauf geringer werden.
Nach betriebswirtschaftlicher Prüfung wird man feststellen, dass die geringen Mittel der Schulen durch sie selbst, anders als es bei Finanzbehörde, Polizei … der Fall war – und selbst hier war die Umstellung kein Erfolg, optimal eingesetzt werden. Mehrkosten und Reibungsverluste werden vermieden.
- 2. Der Schulsenator möchte sich der Verantwortung um die Schulgebäude entziehen.
Die kann man verstehen, da viele Gebäude in einem schlechten Zustand sind und es häufig zu Konflikten mit Eltern kommt ( Schimmel, unhygienische Toiletten … ). Nach einem Verkauf müsste sich der Unmut gegen das Sondervermögen richten. Wenn ein Senat mit der Aussage angetreten ist, in Bildung einen Schwerpunkt zu setzen, kann er sich nicht hier der Verantwortung entziehen.
- 3. Die Übertragung an das Sondervermögen erleichtert einen späteren privaten Verkauf erheblich. Ein Konzentrationsprozess mit Schulschließungen und Privatverkäufen von Teilen von Schulen ( z.B. Schulhofflächen ) bereitet dann weniger Schwierigkeiten mit betroffenen Eltern.
Der Verdacht, dass der Verkauf der Schulen nur neue Geldquellen erschließen soll, ist nicht ganz unbegründet. Auch haben bereits Behördenvertreter geäußert, dass mit dem Verkauf nicht in erster Linie an eine unverzügliche, vollständige Instandsetzung der Schulen gedacht sei.
Das „Tafelsilber“ der Stadt Hamburg ist verkauft. Die Schwierigkeiten, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen sind erheblich. Spielräume für „politische Wohltaten“ vor der nächsten Bürgerschaftswahl sind nicht vorhanden.
Über den endgültigen Verkauf der Schulen lässt sich Geld schöpfen. Der Wert der Schulen von ca. 7 Mia. € stellt für Politikerinnen und Politiker eine große Versuchung dar. Auch der rot / grüne Senat der letzten Legislaturperiode war dieser Versuchung erlegen.
Die Übertragung an das Sondervermögen, vorerst unter Beibehaltung einiger Neuerungen scheint nur einen marginalen Eingriff in das Schulsystem darzustellen. Bei genauerer Betrachtung aber stellt man fest, dass es sich um grundsätzliche Veränderungen ( Paradigmenwechsel ) handelt, die eine weitere Entwicklung der Schulen nur unter ökonomischen Gesichtspunkten nach sich ziehen.
Die Mittel der Schulen werden, was zu begrüßen ist, weiter budgetiert. So können die Schulen selbst Schwerpunkte setzen. Die harte Konsequenz aber wird sein:
*** Pädagogik wird von der Ökonomie auf den zweiten Platz verdrängt.
*** Schulen, die nach dem Raumprogramm ( z.B. 52 qm für 30 Schü) über zu viel Raum verfügen, müssen diesen abgeben oder z.B. auf Förderstunden verzichten
*** Nach Aussage der Behördenleitung hat Hamburg mit über 400 Schulen viel zu viele. Es muss eine Konzentration geben, d.h. Schulschließungen werden unvermeidlich. Dies wird bei dem vorliegenden Modell erleichtert. Der Grundsatz:“ kurze Beine, kurze Wege“ wird nicht mehr gelten.
In den Konsequenzen lässt sich langfristig ein Horrorszenarium ausmalen.
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Aus den o.a. Gründen muss jetzt, auch wenn es sich so darzustellen scheint als sei dies kein massiver Einschnitt, die Übertragung an das Sondervermögen verhindert werden. Sonst wird daraus schnell ein richtiger Verkauf mit allen denkbaren Konsequenzen.
Statements der Gremien, Verbände und Vereine:
P. Puhle, Mitglied des Landesschulbeirates:
Kein privates Schulgebäude- management ! Die Schulautonomie muss gestärkt werden.
S. Bick, Elternkammer Hamburg:
Keine Übertragung an das Sondervermögen !
Die Elternkammer Hamburg begrüßt, dass nach Jahren der Vernachlässigung von Hamburgs Schulgebäuden endlich deren Instandsetzung in Angriff genommen werden soll. Es gibt jedoch nach Ansicht der Elternkammer Hamburg keine sinnhafte Notwendigkeit, diese überfälligen Renovierungen an den Verkauf aller Schul- Immobilien zu koppeln.
M. Eisele- Becker, Lehrerkammer:
PISA hat gezeigt, dass Schulen mit großer Eigenständigkeit international die erfolgreichsten sind. Mit dem „Verkauf“ der Schulen geht der Senat genau den entgegengesetzten Weg. Dies muss gestoppt werden. Nur so kann Hamburg international wieder erstklassig werden.
F. Lorenzen, SchülerInnenkammer:
Die SchülerInnenkammer spricht sich gegen den Verkauf der Schulen aus. Bei SchülerInnenveranstaltungen gibt es bisher keine Schwierigkeiten bei den Verhandlungen mit den Schulleitungen. Kommt erst einmal ein anderer Eigentümer, sehen wir schwarz. Nach dem Verkauf wird es Senator Lange leichter gemacht, die Schulstandorte zu konzentrieren und Schulen zu schließen. Er kann sich dann hinter dem neuen Eigentümer verstecken. Dies wollen wir verhindern.
K. Lüpnitz, Personalrat BBS:
Seit der Übernahme der äußeren Schulverwaltung durch die Schulbehörde hat es einen erheblichen Qualifizierungsprozess bei Schulhausmeistern und in der Schulverwaltung gegeben. Dadurch konnte vor Ort mehr Verantwortung übernommen werden, was sich als sehr erfolgreich heraus gestellt hat. Dieses Erfolgsmodell soll jetzt durch den Einsatz von Betriebsgesellschaften zerschlagen werden, nach dem Motto „Zurück in die Bezirke“.
S. Friess, Ver.di FB 6+7:
Für ein qualifiziertes Gebäudemanagement stehen Fachleute in den Schulen, bei den Bezirksämtern und bei „Planen und Bauen“ zur Verfügung. Die Zusammenarbeit ist erfolgreich. Warum denn nur „zurück zur Steinzeit“ ?
U. Ludwig, Pädagogischer Personalrat:
Wenn der Schulsenator meint, dass die Schule am besten von außen zu steuern sei, liegt er falsch. Dies hat er bereits beim Lehrerarbeitszeitmodell bewiesen. Auch hier hat sich gezeigt, dass Entscheidungen am „grünen Tisch“ nicht immer gut für die Schule sind. So wird es auch dem Verkauf der Schulen ergehen.
P. Braasch, Deutscher Lehrerverband Hamburg:
Autonomie heißt das Stichwort für eine moderne Schule. Nur sie garantiert, verbunden mit Qualitätssicherung eine ökonomisch optimierte und pädagogisch erfolgreiche Schule.
Dr. St. Odenwald, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
Die Übertragung an das Sondervermögen ist der erste Schritt. Echte Verkäufe mit Schulschließungen werden folgen. Dem Schulsenator muss das Wasser bis zum Hals stehen, wenn er solche Schritte überhaupt nur in Erwägung zieht.
W. Stolpe, Verband Hamburger Schulleitungen e.V.:
Nur eine weitgehend autonome Schule kann eine erfolgreiche Schule sein. Dies zeigen internationale Vergleiche. Schulleitung muss Herr im eigenen Haus sein. Wenn Senator Lange erfolgreiche Schulen will, muss er ihnen Spielräume geben: Keine Übertragung – Kein Verkauf.
K. Medrow- Struß, ELTERNVEREIN HAMBURG e.V.:
Wer Schulschließungen und Schulhofverkäufe im Hinterkopf hat, verschleiert dieses durch die Übertragung an ein Sondervermögen. Der nächste Schritt ist der Ausstieg aus der politischen Verantwortung für Schulen und Bildung, indem man sie vollends privatisiert.. Bildung in privater Hand verschärft die Selektion und verschlechtert die Chancen vieler Kinder !
G. Lein, Verein der Freunde des Hamburgischen Schulwesens e.V.:
Mit der Übertragung an das Sondervermögen wird ein Paradigmenwechsel vollzogen in Richtung Privatisierung. Für solche Systemwechsel gibt es weltweit nur wenige erfolgreiche Beispiele, dafür eine große Zahl gescheiterter. Hier will die Hamburger Regierung den Einstieg in den Ausstieg. Wehret den Anfängen ! Aber auch bereits der halbe Schritt „nur“ ins externe Gebäudemanagement birgt schon große Gefahren.
B. Martens, Ganztagsschulverband LV Hamburg:
Ganztagsschulen sollen Lebens- und Lernorte sein; das bedeutet für die Schulräume, dass sie auf diese besonderen pädagogischen Aufgaben ausgerichtet sein müssen. Dieses können Schulen nur in eigener Regie ausführen.
i.A. der Gremien, Verbände und Vereine Werner Stolpe, VHS e.V.
"Kein Verkauf der Hamburger Schulen" ist ein Bündnis der an Bildung in Hamburg beteiligten Gremien, Verbände und Vereine:
- Elternkammer Hamburg,
- Elternverein Hamburg e.V.,
- Deutscher Lehrerverband Hamburg,
- Ganztagsschulverband Hamburg,
- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,
- Gewerkschaft Ver.di FB 6 u. 7,
- Lehrerkammer Hamburg,
- Mitglieder des Landesschulbeirates,
- Lehrer-Personalräte GHR/So, Gym, GS, Beruf,
- Personalrat der BBS,
- SchülerInnenkammer,
- Verband Hamburger Schulleitungen e.V.,
- Verein der Freunde des hamburgischen Schulwesens e.V.