Alltäglicher Rassismus - bei uns schon ganz normal?
Seit geraumer Zeit beobachten wir in Deutschland eine krasse Veränderung des Polit-Horizontes. Rechtsextreme Parteien gelangen in Länder- und Bezirksparlamente, zählt man die Stimmen der rechtsextremen Parteien zusammen, so kommt man nicht selten auf ein Wählerpotential von über zehn Prozent.
Auch sonst nehmen ausländerfeindliche Äußerungen zu. Selbst in angeblich „seriösen“ Zeitungen (Spiegel, Abendblatt) wird das Bild der kriminellen und gefährlichen Ausländern inzwischen regelmäßig benutzt - wird ein Verbrechen von einem Ausländer verübt, so wird in dem Artikel sofort seine Herkunft, seine Hautfarbe und sein Status genannt. So verfestigt sich in den Köpfen zum Beispiel das Bild des „schwarzafrikanischen drogendealenden Asylanten“.
Rassismus wird nicht nur von unverbesserlichen Alt- und Jungnazis begangen, auch der Staat mischt dort kräftig mit. Seit der skandalösen Änderung des Grundgesetzes im April 1993 gab es immer neue Gesetze und Bestimmungen, die den in Deutschland lebenden Ausländern das Leben schwer und ein multikulturelles Zusammenleben erschwert.
Durch diese neuen Sondergesetze und Bestimmungen wurde Rassismus immer weiter gefördert und damit auch alltäglicher.
Durch immer weitere Verschärfungen des Ausländerrechts wird der öffentliche Rassismus immer weiter vorangetrieben.
Einige Beispiele:
- Asylrecht-Grundgesetzänderung - Vor 1993 erhielt jeder politisch Verfolgte in Deutschland Asyl. Durch die Änderung des Grundgesetzes im April 93 wurde das Recht auf Asyl fast aufgehoben. Asylsuchende können fast immer abgeschoben werden, selbst wenn eigentlich klar ist, daß sie in ihrem Heimatland um ihr Leben fürchten müssen. Zum Beispiel Algerien, wo die Menschen regelrecht hingerichtet werden (dort wurden innerhalb weniger Wochen tausende Menschen ermordet), gilt hierzulande als „sicheres Herkunftsland“. Asylsuchende aus solchen Ländern haben in Deutschland keine Chance auf Asyl und können sofort wieder abgeschoben werden.
Und wer aus einem „Verfolgerstaat“ kommt, muß genauestens nachweisen, daß er in seiner Heimat verfolgt wird - die alleinige Zugehörigkeit zu einer verfolgten Minderheit genügt hierbei nicht.
- Menschen 3. Klasse
Asylsuchende leiden unter vielen Schikanen:
Sie werden in Massenunterkünften - zum Beispiel in Wohnschiffen - zusammengepfercht. Pro Person bleiben häufig kaum mehr als 4qm. Sie erhalten pro Monat gerade einmal 80 Mark Taschengeld zur freien Verfügung. Ansonsten erhalten sie lediglich Einkauf-Gutscheine im Wert von 200 - 300 Mark für lebensnotwendige Dinge (Essen etc.). Diese dürfen sie wiederum nur in bestimmten Läden einlösen. Kleidung bekommen sie alle sechs Monate - teilweise aus Altkleidersammlungen.
Verläßt ein Asylsuchender einen Radius von 30km um die Stadt, in der er wohnt, ohne Genehmigung, so kann dies ein Grund für die sofortige Abschiebung sein. Um diese Zone zu verlassen, z.B. für eine Klassenreise, muß immer eine Genehmigung von der Ausländerbehörde eingeholt werden. Für Asylbewerber gelten in Deutschland nicht alle Grundrechte, und viele sprechen immer noch vom demokratischen Sozialstaat, in dem jeder Mensch, egal welcher Herkunft, Konfession oder Hautfarbe gleich sein sollte.
- Arbeitsrecht
Ganz klar diskriminierend sind die Gesetze, die die Arbeitsplatzsuche von Ausländern regeln. Bei Bewerbungen um einen Arbeitsplatz müssen zunächst die deutschen Bewerber berücksichtigt werden, dann die EU-Bürger. Erst danach werden die nicht EU-Bürger berücksichtigt. Laut einer Statistik des statistischen Bundesamtes wurden zum Beispiel im Dienstleistungsbereich in 23 Prozent der Fälle türkische Bewerber benachteiligt. In repräsentativen Berufen wie Versicherungsvertreter oder ähnlichem waren es sogar 40 Prozent.
- Kindervisum
Anfang des Jahres 1997 hat die Bundesregierung das Kindervisum für Jugendliche unter 16 Jahren aus nicht EU-Staaten eingeführt. Der Vorwand für dieses neue rassisitische Sondergesetz war damit begründet, daß Jugendliche unter 16 Jahren hergeholt würden, um sie für Straftaten einzusetzen. Somit wurde ca. 800 000 Jugendlichen noch eine Last auferlegt. Hunderttausende Kinder und Jugendliche, die hier geboren und aufgewachsen sind, müssen plötzlich ein Visum beantragen - was nicht einfach ist - damit sie hierbleiben dürfen.
- Staatsbürgerrecht
Über 7 Millionen Menschen in Deutschland besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit - und das, obwohl sie teilweise schon Jahrzehnte hier leben oder sogar hier geboren sind. In Deutschland gilt immer noch das sogenannte ius sanguis, das Gesetz der Blutabstammung von 1913. Das heißt, nur wer „deutsches Blut“ in den Adern hat, erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Alle anderen müssen sie aufwendig beantragen und z.B. den Nachweis erbringen, daß sie sich zum deutschen Kulturgut bekennen.
Ausländer haben zwar die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte - sie dürfen z.B. nicht wählen gehen. Politisch haben diese immerhin 9 Prozent der Bevölkerung überhaupt nichts zu sagen.
- Kriminalisierung von Ausländern
In der Öffentlichkeit wird viel über die sogenannte „Ausländerkriminalität“ gesprochen und geschrieben. Ständig tauchen neue Statistiken auf, die - „rein zufällig“ nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt - belegen sollen, daß Ausländer überdurchschnittlich kriminell seien.
Diese Behauptung ist falsch und führt zu weiteren Vorurteilen gegenüber „Fremden“. Kriminalität läßt sich nämlich nicht an Nationalitäten und Hautfarben festmachen - sehr wohl aber an sozialem Gefälle zwischen arm und reich.
Viele der in der Kriminalitätsstatistik angeführten ausländischen Straftäter haben meist gegen einen der Paragraphen des Ausländerrechts verstoßen - sie haben den Aufenthaltsort um mehr als 30km verlassen, werden auf Demonstrationen von der Polizei aufgegriffen oder haben sonst etwas getan, was für Deutsche vollkommen legal ist.
Für ein gemeinsames und gleichberechtigtes Zusammenleben! Damit ein gemeinsames Zusammenleben überhaupt erst möglich wird müßen erst die rechtlichen Grundlagen geschafen werden. Alle hierlebenden Menschen müssen die gleichen Rechte haben; für alle muß das gleich Recht gelten. Damit ist auch das Recht auf aktive und passive Wahl verbunden. Durch gemeinsammes handeln wird die solidarität unereinander gestärkt und die Vorurteile werden abgebaut.
Beschlossen 1998
zur Gesamtschule
Fast jede/r kennt sie: Die Vorurteile gegenüber der Gesamtschule. „Struwelpeterabitur“, „Gleichmacherei“, „die lernen doch nichts“ und so weiter. Die Gründe für diese Vorurteile sind verschieden und eigentlich unbegründet.
Die SchülerInnenkammer hat sich immer dafür eingesetzt, die Gesamtschule als einzige Schulform anstatt der bestehenden zu führen.
In die Gesamtschule kommen alle SchülerInnen nach der Grundschule, unabhängig von ihrem Leistungsstand. Im fünften Schuljahr werden noch alle gemeinsam unterrichtet, es wird also die aus der Grundschule bekannte Unterrichtsform weitergeführt. Sitzenbleiben gibt es von der fünften bis zur zehnten Klasse nicht und die KlassenlehrerInnen wechseln während dieser Zeit an den meisten Gesamtschulen nicht.
Ab Klasse sechs beginnt man dann, die SchülerInnen nach ihrem Leistungsvermögen zu unterteilen (differenzieren). Dies verläuft an jeder Schule anders, Wechsel zwischen den „Leistungsstufen“ sind während der gesamten Schulzeit möglich. In einigen Fächern wie zum Beispiel Politik, Arbeitslehre und Sport bleiben die SchülerInnen einer Klasse bis zur Zehnten zusammen.
Sowohl in der siebten als auch in der neunten Klasse suchen sich die SchülerInnen dann Wahlpflichtfächer. Dieses können neue Fremdsprachen aber auch eine Vertiefung bereits unterrichteter Fächer oder die Erlernung praktischer Fähigkeiten (Fotoarbeit, Werken oder Literatur) sein.
Nach der zehnten Klasse gibt es dann entsprechende Haupt- und Realschulabschlüsse oder aber die Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe, die der auf einem herkömmlichen Gymnasium gleicht. Der Anteil der AbgängerInnen ohne Schulabschluß ist auf Gesamtschulen bedeutend geringer als im traditionellen Schulsystem.
Die Vorteile der Gesamtschule liegen auf der Hand:
- Die SchülerInnen bleiben nach der vierten Klasse mit ihren FreundInnen und KlassenkameradInnen auf einer Schule.
- Schlechte Phasen, die wohl jede/r in der Schulzeit durchmacht, werden nicht zusätzlich noch durch Angst vorm Sitzenbleiben verstärkt. Durchhänger führen somit nicht zu einem Herausreißen aus dem gewohnten Klassenumfeld.
- Aufgrund der Größe der meisten Gesamtschulen bietet diese ein breites Angebot an Arbeitsgruppen und seltenen Fächern, wie zum Beispiel Rechtskunde, Pädagogik, Soziologie, Wirtschaft oder Psychologie.
- Durch die Kurszuweisung ist die Schulzeit viel stärker auf die individuellen Interessen und Fähigkeiten der SchülerInnen zugeschnitten.
- Die Entscheidung, welchen Schulabschluß man letztlich macht, wird nicht schon nach der vierten Klasse gefällt, sondern erst später, wenn sich nach der Pubertät das Leistungsvermögen verdeutlicht und verstetigt.
- Durch gezielte Förderung verringert sich der Anteil der AbgängerInnen ohne Abschluß.
Zum Thema Gesamtschule gibt es unterschiedliche Meinungen. Weitere Infos liefern die SchülerInnenkammer, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und vor allem die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule.
Beschlossen 1998
