Richtlinie für Klausuren und ihnen gleichgestellte Arbeiten

Stellungnahme des Vorstands
der SchülerInnenkammer

A. Richtlinie für Klausuren und ihnen gleichgestellte Arbeiten.

B. Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung.

Vorbemerkung:

Der Vorstand der skh bedauert, dass oben genannte Vorlagen den Kammern erst am 16. August zugesandt wurden. Bei einem derartig knappen Zeitrahmen bis zur Befassung der Deputation mit den Vorlagen ist uns eine intensive Auseinandersetzung nicht möglich. Wir hoffen, dass den Kammern - insbesondere bei derartig umfangreichen Vorlagen - in Zukunft mehr Zeit für eine Befassung eingeräumt wird.

A. Richtlinie für Klausuren und ihnen gleichgestellte Arbeiten.

Wir halten es für keinen guten Stil, eine Richtlinie rückwirkend in Kraft treten zu lassen.

1. Klausuren und gleichgestellte Arbeiten
1.1 Klausuren

Änderung des dritten Absatzes, erster Punkt (Änderungen sind hervorgehoben): "Die Klausuren müssen gleichmäßig über das Schulhalbjahr bzw. das Schuljahr verteilt werden; an einem Tag darf nicht mehr als eine Klausur, und in einer Woche dürfen nicht mehr als zwei Klausuren geschrieben werden. Ausnahmen von dieser Regelung sind einvernehmlich mit den Schulstufensprecherinnen und Schulstufensprechern zu klären."

Begründung: Nur eine verbindliche Regelung verhindert, dass - wie an vielen Schulen der Fall - Ausnahmen die Regel werden. Anstelle einer "soll"-Formulierung muss daher eine "muss"-Formulierung treten.

1.2 Den Klausuren gleichgestellte Arbeiten

Der Vorstand der skh begrüßt die Möglichkeit, Klausuren durch gleichgestellte Leistungsnachweise zu ersetzen.

1.3 Korrektur und Bewertung

Wir verweisen auf die Forderungen des 2. SchülerInnenforums. Hier forderten die Schülerinnen und Schüler mehr Transparenz bei Bewertungsverfahren sowie einfache Möglichkeiten, Einspruch gegen bestimmte Bewertungen zu erheben. Diese Punkte sind in Punkt 1.3 bisher ungenügend berücksichtigt. Hier bedarf es einer Nachbesserung.

B. Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung

Der Vorstand nimmt die Vorlage zur Kenntnis, sieht sich aber angesichts der in der Vorbemerkung genannten Gründe nicht in der Lage, sich mit ihr eingehender auseinanderzusetzen.

Beschlossen am 12. September 2000

ERKLÄRUNG des "Hamburger Ratschlags" für Demokratie und Toleranz - gegen Rechtsextremismus und Gewalt

Gemeinsame Erklärung von VertreterInnen aus Gewerkschaften, Parteien, Kirchen, Kammern und Verbänden.

Wir, die Vertreterinnen und Vertreter der am "Hamburger Ratschlag" beteiligten Institutionen erklären :

Rechtsextremismus darf auch in Hamburg keine Chance haben! Alle Menschen haben ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Hautfarbe, ihres Glaubens, ihres Aussehens, auch ungeachtet ihrer körperlichen und geistigen Schwächen und Krankheiten das Recht, in Menschenwürde zu leben.
Wir fordern alle Hamburgerinnen und Hamburger auf, nicht tatenlos zuzusehen, wenn physische oder psychische Gewalt gegen Mitmenschen verübt wird.

In unseren Institutionen und Verbänden setzen wir uns für die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Menschen, für Toleranz und kulturelle Vielfalt und für ein friedliches Zusammenleben miteinander ein.

Wir werden in unseren Institutionen und weiterhin gemeinsam darüber sprechen, was wir angesichts der gegenwärtigen Bedrohung über das bisher Geleistete für Demokratie und Toleranz - gegen Rechtsextremismus und Gewalt tun können und in Aktivitäten umsetzen.

Hamburg, 01. September 2000

 

Am Hamburger Ratschlag nehmen teil:
Deutscher Gewerkschaftsbund und Einzelgewerkschaften,
GAL-Fraktion,
SPD-Fraktion,
CDU-Fraktion,
Regebogen-Gruppe,
Jüdische Gemeinde Hamburg,
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes,
Uni Hamburg,
Handelskammer Hamburg,
SchülerInnenkammer,
Hamburger Sportbund,
Koordinierungskreis Arbeitslosen-Initiativen,
Deutscher Bundeswehrverband e.V. Nord,
Erzbistum Hamburg,
Nordelbische ev.luth. Kirche,
Handwekskammer,
www.NetzGegenRechts.de,
HWP.

zum ersten Jahresbericht der Ombudsfrau für SchülerInnenvertretungen

Die SchülerInnenkammer sieht in der Stelle der Ombudsfrau ein entscheidendes Element der niederschwelligen Gewährleistung von SchülerInnenmitbestimmung und SchülerInnenrechten an den Hamburger Schulen. In dieser Ansicht sehen wir uns durch den 1. Jahresbericht der Ombudsfrau bestätigt. Durch die Ombudsfrau konnte konkret vielen Schülern und auch Lehrern bei der Problemlösung geholfen werden.

Die SchülerInnenkammer zeigt sich durch die Vielzahl der dokumentierten Fälle erschreckt. Schon im ersten Jahr mußten 39 Schülervertretungen unabhängige Hilfe in Anspruch nehmen, um zu einer, im Endergebnis meist einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wobei selbst die behandelten Fälle wohl nur als Spitze des Eisbergs betrachtet werden können: Konflikte zwischen einzelnen SchülerInnen und Lehrern spiegeln oftmals auch das die Probleme im Klassenverband wieder. Auch in Zukunft wird die Ombudsfrau eine zuverlässige Anlaufstelle für SchülerInnen und SchülerInnenvertretungen sein. Der/die Hamburger SchülerIn steht nicht alleine dar.

Der Jahresbericht leistet mehr als nur eine Auflistung vieler (zu vieler) bedauernswerter Einzelfälle. Er konfrontiert auch die hochrangigen Behördenvertreter mit den Alltagsproblemen der SchülerInnen vor Ort. Er sorgt dafür, daß die Realität, die auch heute noch an unseren Schulen, herrscht, nicht aus allgemeinen Blickfeld und Bewußtsein verschwindet.

Der Ombudsbericht stellt die tatsächliche Grundlage für eine Analyse der angeführten Probleme dar, weil er nicht nur die "Beschwerden" der SchülerInnen sammelt, sondern auch uns die gegenseitigen Schwierigkeiten aus einer unabhängigen Position betrachten läßt.

Darüber hinaus nennt der Ombudsbericht viele Ansätze zur Lösung der genannten Probleme. Die SchülerInnenkammer fordert eine intensive Auseinandersetzung und Diskussion über die Realisierung dieser Ideen.

Kurzfristig umzusetzen ist vor allem der Vorschlag, am Weltkindertag , 20. September 2000, in allen Hamburger Klassen in geeigneter Weise über Rechte und Pflichten von SchülerInnen zu informieren, sowie die Kommunikation und Mitbestimmung in der Schule weiterzuentwickeln.

Dennoch müssen auch über diese Aktion hinaus weiter Konzepte der SchülerInnenmitbestimmung und Aufklärung und weiterentwickelt und verwirklicht werden. Die SchülerInnenkammer verweist hier insbesondere auf die SchülerInnenforen (z.B.: Forderung 1/2. Forum). Die Vorschläge der Ombudsfrau fördern das Einfließen dieser Forderungen in den Schulalltag. Sie können als Einstieg in eine dezentrale Entwicklung der SchülerInnenmitbestimmung aufgefaßt werden.

Zu guter Letzt erwartet die SchülerInnenkammer, daß auch in Zukunft der Ombudsbericht ohne jegliche Einflußnahme der Behörde durch die Ombudsfrau erstellt wird. Die erste, einzige und endgültige Version muß allen Kammern und der Behörde gleichzeitig zukommen.

Beschlossen auf der Sitzung am 12. Juli 2000

zur Nichtnovellierung des Schulgesetzes in dieser Legislaturperiode

Die SchülerInnenkammer kritisiert die Entscheidung der Schulsenatorin, die von der BSJB breit angekündigte Novellierung des Hamburgischen Schulgesetzes nun doch nicht in dieser Legislaturperiode durchzuführen. Hamburgs SchülerInnen werden damit nicht nur im Ungewissen gelassen, was die zugesicherte Umsetzung elementarer Forderungen der SchülerInnenforen angeht, sondern sehen gleichzeitig die allgemeine Stagnation in der Hamburger Schulpolitik bestätigt.

Unserer Ansicht nach darf Schulpolitik nicht von wahltaktischen Überlegungen abhängig sein, sondern muss in erster Linie der Weiterentwicklung des Schulsystems dienen. Der Senat schreibt selbst zum Bildungshaushalt 2001: "Bildung und Qualifizierung sind der Schlüssel zu Hamburgs Zukunft." Der Prozess der Weiterentwicklung wird durch die Entscheidung der Senatorin behindert.
Ohne die angekündigte Novellierung wird es keine Verbesserung der Situation von SchülerInnen bei Mitbestimmung an ihren Schulen, zum Beispiel beim Schulprogramm, geben. Viele der Zusagen der vorherigen Schulsenatorin können nicht umgesetzt werden. Wir sind äußerst enttäuscht, da mit der Entscheidung auch die harte und intensive Arbeit der SchülerInnenkammer für die Verbesserung des Gesetzes unnütz geworden ist.

Zu guter Letzt stellt die SchülerInnenkammer fest, dass trotz all der Beschwörungen der neuen Senatorin, ein Klima des Dialoges und Diskurses zwischen allen an Schule Beteiligten zu schaffen, diese Entscheidung "von oben herab" getroffen und durchgeführt wurde. Auch das Vorantreiben der für SchülerInnen wichtigen Bereiche wie Tutstunden, Schulprogramm und Zeugnisverordnung wird nun erschwert - ebenso wie die Entwicklung zu einer schülerInnenfreundlichen Schule.

Die Argumentation, keine Gesetzesvorlage "gegen das Parlament" durchbringen zu wollen, bringt eher die Uneinigkeit der regierenden Fraktionen als eine gemeinsame und zielorientierte Schulpolitik zum Ausdruck.

Beschlossen auf der Sitzung am 12. Juli 2000

zur Schulleistungsstudie PISA

Die PISA-Homepage des durcführenden Max-Planck-Instituts ist unter www.mpib-berlin.mpg.de/pisa erreichbar, die OECD informiert unter www.pisa.oecd.org auf englisch

Das "Programme for International Student Assessment" (PISA) ist eine im Rahmen des lndikatorenprogramms INES (Indicators of Education Systems) von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführte internationale Schulleistungsstudie. Sie soll den etwa dreißig an der Untersuchung beteiligten Industriestaaten Daten über die Leistungsfähigkeit ihrer Bildungssysteme zur Verfügung stellen. Hierzu werden in drei Projektzyklen Kenntnisse und Fähigkeiten 15-Jähriger in den Bereichen Leseverständnis, Mathematik und Naturwissenschaften erfaßt. Darüber hinaus sollen auch Daten über fächerübergreifende Kompetenzen (cross-curricular competencies) erhoben werden.

In einer ersten Welle von April bis Juni 2000 liegt der Schwerpunkt im Bereich Lesen (reading Iiteracy). In den nachfolgenden Haupterhebungen stehen in 2003 die mathematische Grundbildung (mathematical literacy) und in 2006 die Naturwissenschaften (scientific literacy) im Vordergrund.

In der Bundesrepublik wird PISA gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) durchgeführt. Der Test wird von dem in Berlin sitzenden Max-Planck-Institut für Bildungsforschung (MPIB) administriert. Das MPIB zeichnete auch schon für die Durchführung anderer bekannter Studien verantwortlich, so z.B. für TIMSS (Third International Mathematics and Science Studies) und BiJu (Bildungsverläufe und psychosoziale Entwicklung bei Jugendlichen).

Anders als TIMSS orientiert sich der internationale PISA-Test in seinem Design nicht an den Curricula der Teilnehmerstaaten. Statt dessen werden die Testaufgaben auf Grundlage von Rahmenkonzeptionen formuliert, die gemeinsam von internationalen und nationalen Expertengruppen entwickelt werden. Dabei sollen, anders als bei TIMSS, spezielle fachliche Kenntnisse in den Hintergrund rücken, während Anwendungsorientierung und Problemlösungskompetenzen an Wichtigkeit gewinnen.

In der Bundesrepublik wird der internationale PISA-Test durch einen nationalen Testteil ergänzt. Dieser wird von nationalen Expertengruppen entworfen und orientiert sich stark an deutschen Lehrplänen.

PISA kennzeichnet, wenn auch nicht im Hinblick auf die Einzelschulevaluation, sondern als Maßnahme des Systemmonitoring, den Wandel von der Messung des lnputs hin zur Erfassung des Outputs. Nicht die den Schulen zur Verfügung gestellten Ressourcen, nicht die Anzahl der SchülerInnen pro LehrerIn, nicht die Zahl der SchülerInnen an Schulen bestimmter Schulformen oder ähnliche Größen sollen die Leistungsfähigkeit eines Schulsystems indizieren. Statt dessen sollen sich Schulsysteme an ihrer Bildungswirkung messen lassen - im wahrsten Sinne des Wortes.

Grundsätzlich erscheint es der skh sinnvoll nachzuvollziehen, ob Bildungseinrichtungen - in diesem Falle nun Schulen - ihre intendierte Wirkung überhaupt entfalten. Nur wenn man feststellt, ob und in welcher Form schulisches Lernen zum gewünschten Bildungserfolg führt, kann man entscheiden, ob und in welcher Form sich schulisches Lernen wandeln muß.

Bildung darf nicht nur unter finanziellen und strukturellen Gesichtspunkten diskutiert werden. Gleichzeitig weist die skh aber ausdrücklich darauf hin, daß qualitative im Zusammenhang mit quantitativen Größen stehen. Der Output ist nicht zuletzt eine Folge des lnputs. Zwar wird aus einer gut ausgestatteten Schule nicht zwingend eine gute Schule, eine gute Schule aber ist meist auch eine gut ausgestattete Schule. Schulentwicklung kostet Geld - daran ändert sich auch durch Vergleichsstudien nichts.

Die skh merkt weiter an, daß die Qualität von Schule sich nicht nur in der per Vergleichsstudie festgestellten Bildungswirkung manifestieren kann. Die in der Schule zu entwickelnden Fähigkeiten eines Menschen sind zu komplex und individuell als das sie in einem schriftlichen Testverfahren zu erfassen wären. Vergleichsstudien (sogenannte large scale assessments) erfassen - wenn überhaupt - immer nur bestimmte, meist kognitive Kompetenzen.

Die skh weist auch auf die Gefahr hin, daß regelmäßig durchgeführte Vergleichsstudien normativ auf das Curriculum wirken können. Vergleichsstudien müssen sich bemühen zu messen, was in einem gesellschaftlichen und politischen Mei-nungsbildungsprozess als wichtiger Bestandteil schulischer Bildung erkannt wurde. Niemals darf schlicht das wichtig sein, was einfach zu messen ist! Ein derart simplifizierter Bildungsbegriff vernichtet jede Qualitätsentwicklung.

Auch wenn PISA eine auf drei Wellen begrenzte Studie ist, kann durchaus auch PISA durch das Setzen von Maßstäben prägend auf deutsche Curricula wirken und eigentlich im breiten politisch-gesellschaftlichen Diskurs zu treffende Entscheidungen vorweg nehmen. Die skh stellt aber kritisch fest, daß die der PISA-Studie zugrunde liegenden Bildungskonzepte von nicht demokratisch legitimierten Expertengruppen entwickelt wurden. Auch wirkten weder VertreterInnen der SchülerInnen noch VertreterInnen der Eltern oder der LehrerInnen in der Entwicklung der Studie mit. Nach Meinung der skh sind aber insbesondere die unmittelbar an der Schule beteiligten Personengruppen an Entwicklungsprozessen sowohl auf Einzelschul- als auch auf Systemebene stärker zu beteiligen, und auch die Durchführung einer Studie muß - soll sie überhaupt sinnvoll sein - Teil solcher, die Mitwirkung aller an der Schule Beteiligten erfordernden Entwicklungsprozesse sein.

Die Studie greift empfindlich in die Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler ein. Die Schülerinnen und Schüler wurden nicht ausreichend über die Untersuchung und ihr Recht, sich nicht zu beteiligen, informiert.

Empirische Schulleistungsvergleiche dürfen nach Meinung der skh nur dann durchgeführt werden, wenn sie ausschließlich und unmittelbar der Weiterentwicklung von Schule dienen. Studien wie PISA haben offensichtlich eine große Bedeutung für die Schulpolitik - wichtig ist aber, daß sie für Schulentwicklung bedeutsam werden. Die skh ist der Meinung, daß Studien als Form der wissenschaftlichen Begleitung ein wichtiges Instrument externer Evaluation sein können. Allerdings gilt dies nicht, wenn die meist komplexen Ergebnisse von Studien vereinfacht dargestellt werden.

Die Ergebnisse sind so aufzubereiten, daß die Zuordnung von Rangplätzen ausgeschlossen werden kann. In diesem Zusammenhang muß auch die Bedeutung der nationalen Ergänzung zum PISA-Test kritisch hinterfragt werden. Während das Design des internationalen Testteils eine vereinfachende Darstellung der Testergebnisse zumindest erschwert, scheint der stark an den bundesdeutschen Curricula orientierte nationale Testteil ein Ranking geradezu zu provozieren.

Die Ergebnisse von Schulleistungsstudien müssen immer in Beziehung zum jeweiligen schulischen Umfeld gesetzt werden. Die über Fähigkeiten und Kenntnisse erhobenen Daten sind immer mit Daten in Beziehung zu setzen, die Auskunft darüber geben, unter welchen Voraussetzungen SchülerInnen an der Schule gelernt haben. Nur so kann eine Benachteiligung von Schulen und Schulsystemen, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten, vermieden werden. Auch die Ergebnisse der PISA-Studie müssen in dieser Weise aufbereitet werden.

Zusammenfassend fordern wir:

  • Ausreichende finanzielle Mittel für Schulentwicklung

  • Mitbestimmung von SchülerInnen in der Ausrichtung und politischen Auswertung der Studie

  • Mehr Mitbestimmung von SchülerInnen in Entwicklungsprozessen sowohl auf Einzelschul- als auch auf Systemebene

  • Keine internationale Standardisierung von Bildungsinhalten mittels der PISA-Studie

Deshalb: Boykott der PISA-Studie!


Beschlossen auf der Sitzung am 16. Mai 2000

Modellversuch "Schulzeitverkürzung in Springerklassen"

Die SchülerInnenkammer Hamburg begrüßt den Modellversuch "Schulzeitverkürzung in Springergruppen" als wertvollen Beitrag zur Etablierung einer systematischen Förderung begabter Schülerinnen und Schüler.

Auszuschließen ist, daß die Möglichkeit eines geförderten Springens zu einem unzumutbaren Leistungsdruck unter den Schülerinnen und Schülern führt, daß die an dem Versuch teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in der Schülerschaft ihrer Schule diskriminiert werden und daß unter dem Versuch das Selbstwertgefühl und die Lernleistung derjenigen Schülerinnen und Schüler leidet, die keine besondere Förderung im Rahmen des Versuchs erhalten.

Die SchülerInnenkammer Hamburg möchte deshalb die Zustimmung der beteiligten Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an dem Versuch und ihre Akzeptanz in der Schülerschaft sowie die Entwicklung des Leistungs- und Sozialverhaltens auch der nicht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler besonders geprüft wissen.

Die SchülerInnenkammer fordert weiter, an dem Evaluationsprozess des Modellversuchs beteiligt zu werden, denn die Förderung begabter Schülerinnen und Schüler ist ebenso wie die Förderung weniger begabter Schülerinnen und Schüler ein besonderes Anliegen der SchülerInnenkammer Hamburg. Breitflächige Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel die Springerklassen, müssen auf ihre Tauglichkeit überprüft werden und gegebenenfalls künftig in ein Gesamtkonzept integriert werden, das auch die notwendige individuelle Förderung vorsieht.

zur Personalentwicklung im Schulbereich

Die Schülerinnenkammer Hamburg begrüßt den Grundgedanken der schulgenauen Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern als Schritt zu mehr Eigenverantwortung der Schulen und zur Stärkung des individuellen Schulprofils. Die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern am Einstellungsverfahren ist dabei besonders wichtig.

Die Kammer teilt den Wunsch, daß Lehrerinnen und Lehrer während ihres Berufslebens Mobilität zeigen, beispielsweise durch Schulwechsel oder längere Praktika.

Die SchülerInnenkammer hat aber Bedenken:

  1. Hinsichtlich der Schulen mit Wettbewerbsnachteilen. Es ist zu befürchten, daß diese im Wettbewerb um gute Lehrerinnen und Lehrer unterliegen. Die im Konzept vorgesehenen Anreize halten wir für nicht ausreichend.

  2. Hinsichtlich des verordneten Schulwechsels nach zehn Jahren. Die Kammer hält diesen für problematisch, da ein absehbarer vorgeschriebener Schulwechsel Engagement verhindern kann. Er ist auch problematisch, sobald bestimmte Lehrerinnen und Lehrer durch besondere Angebote ihrerseits für die Schule, an der sie bisher unterrichten, nach Meinung der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer und der Eltern unverzichtbar geworden sind.

Deshalb fordert die SchülerInnenkammer:

  1. daß Schulen mit Wettbewerbsnachteilen besondere Anreize erhalten, die über die bisher geplanten hinaus gehen,

  2. daß es hinsichtlich des verordneten Schulwechsels für Lehrerinnen und Lehrer Ausnahmeregelungen gibt.

Beschlossen auf der Sitzung am 22. März 2000

 

 

 

 

 

 

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