zum zweiten Jahresbericht der Ombudsfrau für SchülerInnenvertretungen

Die SchülerInnenkammer (skh) stellt fest, dass, auch mit Bezug auf die Stellungnahme der SchulsprecherInnen-Vollversammlung (SVV), die Anzahl der Fälle im Ombudsbericht kein Anlass zum Zurücklehnen sein kann. Wir gehen davon aus, dass längst nicht alle möglichen Fälle tatsächlich berichtskundig geworden sind.

Dies wird unter anderem daran deutlich, dass sich bei einer spontanen Umfrage auf der SVV 15 nicht dokumentierte Fälle von Verletzungen von Rechten von SchülerInnen entdecken ließen und die Schulfomen nicht annähernde den SchülerInnenzahlen vertreten sind.

Die skh nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass die Anzahl der Fälle im Ombudsbericht sich nicht verringert hat. Trotz gestiegener Bemühungen um Demokratisierung in den letzten Jahren, wie z.B. bei der SchülerInnenfibel oder bei Schreibendes Amtes für Schule an die Schulleitungen, ist keine signifikante Besserung eingetreten.

Uns führt dies zu dem Schluss, dass die Bemühungen um die Demokratisierung der Schulen beibehalten und verstärkt werden müssen. Dazu gehört zuvorderst, dass die Ombudsfrau weiterhin tätig ist. Wir halten dabei die derzeitige Amtsinhaberin für eine ausgezeichnete Wahl, denn sie verstand es, alle Fälle ohne weitere Interventionen zu lösen.

Weiterhin muss z.B. durch stärkere Förderung der SchülerInnenfibel bei den SchülerInnen der Bekanntheitsgrad ihrer Rechte gesteigert werden.
Auch die Schulleitungen und Kollegien müssen stärker aufgeklärt, da diese häufig die Rechte nicht kennen und deshalb viele Verletzungen von SchülerInnen-vertretungen auftreten.

Weiterhin fordern wir, dass der Ombudsbericht so bald wie möglich an die Schulen geht, denn er informiert über Missstände und leistet so seinen Beitrag zur Verbesserung der Situation.
Außerdem würde durch eine baldige Verschickung an die Schulen eine notwendige Betonung der Unabhängigkeit der Ombudsfrau erreicht.
Gerade die Unabhängigkeit der Ombudsfrau macht sie so attraktiv als vermittelnde Instanz, denn nur dann kann sie von SchülerInnen wirklich angenommen werden.

zu den neuen Bildungsplänen

Wir begrüßen den Ansatz der Schulbehörde, die veralteten Lehrpläne durch Bildungspläne zu ersetzen. Schule ist heute mehr als eine reine Lehranstalt und muss weitergehende Aufgaben wahrnehmen. Reine Wissensvermittlung ist nur noch einer von vielen Aspekten der Schule aber sicher nicht Schwerpunkt einer umfassenden Bildung. Diese soll allen Schülerinnen und Schülern eine gesicherte Grundlage für das spätere Leben in Gesellschaft und Beruf vermitteln. Sie soll zur Bildung individueller Persönlichkeiten beitragen, Teamfähigkeit, Sozialverhalten und Methodenkompetenz fördern. Diese Ideen finden wir in den neuen Bildungsplänen wieder.

Wir wollen im Folgenden Stellung nehmen zu den Mitwirkungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern sowie Anregungen für eine effektive Umsetzung der Bildungspläne geben. Zu den fachspezifischen Inhalten äußern wir uns in dieser Stellungnahme nicht.

Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern

Die in den Bildungsplänen genannten Beteiligungsmöglichkeiten sind sinnvoll und verfolgen unsere Vorstellungen. Wir sind der Ansicht, dass gerade Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern ein zentraler Bestandteil des Schulalltags sein muss.
Die Schulrealität unterscheidet sich in hohem Maße von den im hamburgischen Schulgesetz formulierten Mitwirkungsmöglichkeiten. Was im Schulgesetz steht, ist an vielen Schulen nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Die Bildungspläne können und müssen diese Lücke schließen.
Allerdings sind die Mitwirkungsmöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern in den Bildungsplänen oft nur unverbindlich geregelt. Das bedeutet bisher: durch die Bildungspläne kann sich an Schulen einiges ändern, es muss aber nicht so sein.
Dies kann die sinnvolle Umsetzung der Bildungspläne verhindern. Gerade die Erfahrungen mit der Schulprogrammarbeit an den Schulen haben gezeigt, dass diese Form der Unverbindlichkeit nicht die - auch in den Bildungsplänen propagierte - demokratische Schulentwicklung unterstützt. Wir hoffen daher, dass die BSJB die Einbindung von Schülerinnen und Schülern verbindlicher regelt und sich nicht selber einen Stein in den begonnen Weg legt.
Wir erhoffen uns von der Endfassung der Bildungspläne auch klarere Vorgaben zur Umsetzung von SchülerInnenfeedback, da dieses ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Bildungsplanarbeit ist: Nur durch regelmäßige und verbindliche Rückmeldungen ist zu erfahren, wo die Arbeit mit den Bildungsplänen verbessert werden muss.

Umsetzung der Bildungspläne

Wir haben auch Bedenken in Bezug auf die Umsetzung der Bildungspläne in den Schulen. Auch hier ist vieles unklar geregelt. Dabei kommt der ersten Phase der Arbeit mir den Bildungsplänen eine entscheidende Bedeutung zu: hier regelt die Schule erstmals ihre Grundsätze zur Umsetzung der Pläne.
Dieser Prozess muss daher stärker begleitet werden.
Wir regen daher an, dass ein Konzept zur umfangreichen schulinternen Fortbildung entwickelt wird. Hierbei müssen alle - Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern - informiert und fortgebildet werden.

An den Schulen müssen verbindlich Bildungsplankonzeptgruppen eingerichtet werden, die die Umsetzung und die Arbeit mit den Bildungsplänen koordinieren, vorantreiben und evaluieren. Diese Gruppe muss drittelparitätisch aus Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern zusammengesetzt sein.

Gerade die Information der an Schule beteiligten Gruppen muss verstärkt werden. Nur wer über seine Möglichkeiten Bescheid weiß, kann sie auch nutzen. Daher sollte über geeignete Wege nachgedacht werden, die Inhalte der neuen Pläne in die Schulen zu transportieren. Für Schülerinnen und Schüler sollte dies unter anderem eine CD-Rom mit auf Schülerinnen und Schüler zugeschnittenen Inhalten, Suchfunktion und Index sein. Außerdem müssen die wesentlichen Inhalte der Bildungspläne in einer leicht verständlichen Broschüre zusammengefasst werden.

Lehrerinnen und Lehrer müssen effektiv zum Arbeiten mit den neuen Bildungsplänen fortgebildet werden. Diese Fortbildung muss im Wesentlichen schulintern stattfinden. So kann gewährleistet werden, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer einer Schule inhaltlich abstimmen und ihre auch fächerübergreifenden Projekte koordinieren können. Die Fortbildung muss einen Themenblock enthalten, der sich speziell mit SchülerInnenmitwirkung beschäftigt. Die Fortbildung sollte in diesem Fall durch Hinzuziehen von Schülerinnen und Schülern (z.B. SchülerInnenmoderatoren) geplant und wenn möglich auch durchgeführt werden.

Die BSJB muss auch hier den Mut beweisen, konkrete Vorgaben zu machen. Das Ziel erreicht man nicht durch predigen, sondern durch handeln!

Externe Begleitung und Evaluation

Außerhalb der einzelnen Schule muss gewährleistet sein, dass der Umsetzungsprozess und -stand ständig evaluiert und vorangetrieben wird. Dies muss durch eine feste auch wissenschaftlich arbeitende Gruppe geschehen, der auch Personen angehören, die sich schwerpunktmäßig um die Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Umsetzung der Bildungspläne kümmern. Die SchülerInnenkammer ist gern bereit, sich hieran zu beteiligen. Für diese Gruppe muss die BSJB notwendige Stellen schaffen.

Wir sind gespannt und zuversichtlich, eine positive Weiterentwicklung der Bildungspläne hinsichtlich ihrer Umsetzung verfolgen zu können, wenn die von uns genannten Aspekte zur Verbesserung der Bildungspläne in die Überarbeitung miteinbezogen werden. Wir hoffen außerdem auf eine positive Resonanz von Seiten der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer.


Einstimmig beschlossen auf der skh-Sitzung am 25. März 2001

Die Bildungspläne gibt es als PDF-Dateien vom Hamburger
Bildungsserver. Und zwar hier!

zu den Forderungen der Handelskammer an die Bildungspolitik

Die Handelskammer fordert in einem kürzlich vorgelegten Papier u. a. die Privatisierung der Hamburger Schulen. Dies steht konträr zu der von uns befürworteten integrativen Schulpolitik. Eine Privatisierung hätte die Herausbildung von Eliteschulen auf der einen und Schulen mit SchülerInnen niedriger sozialer Schicht auf der anderen Seite zur Folge, was entgegen der Idee der „Schule für alle“, der Gesamtschule, steht. Die Forderung nach kurzfristiger Stärkung der Gymnasien bestätigt diese Befürchtungen.

Dazu kommt die von der Handelskammer geforderte stärkere Begabtenförderung und die Schulzeitverkürzung auf 12 Jahre. Unter anderem mit diesen Instrumenten soll die Wettbewerbsfähigkeit der Hamburger AbiturientInnen gesteigert werden.

Doch Schule bedeutet unserer Ansicht nach mehr als das Lernen für den Beruf. Gerade in einer multikulturellen Großstadt wie Hamburg muss darauf geachtet werden, dass alle Kinder und Jugendlichen gemäß ihren Begabungen gefordert und gefördert werden. Zudem ist es wichtig, dass SchülerInnen nicht von Vornherein in „ihre“ soziale Schicht gestoßen werden, sondern gemeinsam mit anderen lernen können.

Das Arbeits- und Sozialverhalten der SchülerInnen ist so unterschiedlich und individuell geprägt, dass sie nicht objektiv bewertet werden können. Daher lehnen wir die Forderung der Handelskammer nach Kopfnoten generell ab.

Die Handelskammer kritisiert das Verhältnis von zu hohen Kosten für die Schule in Hamburg zu den Ergebnissen diverser Leistungsvergleiche, und vergisst dabei, dass in einer Millionenstadt wie Hamburg viel mehr Probleme, seien sie kultureller, finanzieller oder anderer Natur, existieren. Hamburg hat vor allem im Bereich der Integration von sozial Benachteiligten eine große Aufgabe wahrzunehmen, die auch größere, aber notwendige Kosten verursacht.
Eine einseitige Beschränkung auf die Förderung „leistungsstarker“ SchülerInnen wäre daher als großer Rückschritt anzusehen.

„Die Schule soll durch die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Entfaltung der Person und die Selbständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen so fördern, dass die Schülerinnen und Schüler aktiv am sozialen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben können.“ So lautet ein Ausschnitt aus dem „Bildungs- und Erziehungsauftrag“ aus dem Hamburgischen Schulgesetz. Die Forderungen der Handelskammer hingegen verlangen eine einseitige Orientierung der schulischen Bildung an der Wirtschaft.
Daher sind diese Forderungen nicht hinnehmbar.

Beschlossen am 13.02.2001

 

 

 

 

 

 

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