zum dritten Jahresbericht der Ombudsfrau für SchülerInnenvertretungen
Die SchülerInnenkammer Hamburg begrüßt erneut nachdrücklich die Existenz der Ombudsfrau für SchülerInnenvertretungen und ihrer jährlichen Berichte. Für die SchülerInnenvertretungen an den Hamburger Schulen ist sie oft eine unverzichtbare Instanz um zur Umsetzung ihrer Rechte zu gelangen, wie die Anzahl von 57 Anfragen zeigt.
Den Anstieg der Anfragen an die Ombudsfrau von 42 auf 57 Anfragen sieht die SchülerInnenkammer als Ausdruck einer steigenden Popularität der Ombudsfrau, jedoch ist es kein Anzeichen dafür, dass das Problem der Missachtung von SchülerInnenrechten besser in den Griff bekommen wurde. Die SchülerInnenkammer geht nach wie vor von einer hohen Dunkelziffer aus, da es vielen SchülerInnen an Kenntnis der Ombudsfrau oder an Mut, sie anzusprechen, mangelt.
Einzelne Fälle erschrecken die Kammer besonders. Einige Lehrer akzeptierten einen Klassensprecher nicht als Vertreter seiner Klasse. Es kann nicht sein, dass diese Grundlagen der Mitbestimmung von SchülerInnen nicht bekannt sind. Die beiden gemeldeten Fälle einer Aufforderung zur Denunziation zeugen ebenfalls von Unkenntnis der Funktion der SchülerInnenvertretung. Auch die Missachtung elementarer Grundrechte (Religionsfreiheit, Postgeheimnis) ist nicht tolerierbar.
Obwohl Fälle wie verspätete oder nicht erfolgte Einladungen zu Klassenkonferenzen, sowie Verweigerungen technischer Hilfeleistung im Schulalltag zu trauriger Regelmäßigkeit gefunden haben, sind sie doch nicht hinnehmbar.
Die Beobachtung des Ombudsberichtes, dass "Recht haben und Recht bekommen" zweierlei seien, kann die SchülerInnenkammer bestätigen. Es kommt an den Schulen immer wieder zu Verletzungen der Mitwirkungsbestimmungen. Dies ist "Rechtsbruch" zu nennen. Besonders der oftmals daraus folgende Rückzug von SchülerInnen aus ihren Ämtern ist inakzeptabel, da dadurch unnötig Engagement und Verantwortungsübernahme für Andere verhindert wird.
Als Konsequenz aus diesem Bericht fordert die SchülerInnenkammer Hamburg von der Behörde für Bildung und Sport Maßnahmen in zwei Bereichen:
Zum Einen muss die Information der SchülerInnen insgesamt, nicht nur ihrer VertreterInnen, deutlich verbessert werden. Mitwirkung ist zentraler Bestandteil der demokratischen Bildung. Hier hat sich in der Vergangenheit die "SchülerInnenfibel" als hilfreich, aber leider nicht weitreichend genug erwiesen. Eine Information über Mitwirkung muss im Unterricht erfolgen, damit sie alle SchülerInnen erreicht. Die SchülerInnenkammer schlägt hier ein Modell vor, nach dem die SchülerInnen der Fünften Klasse zu Schuljahresbeginn ausführlich informiert werden. Danach wird jeweils zu Schuljahresbeginn eine Auffrischung gegeben.
Als zweiten Problembereich sieht die Kammer den Kenntnisstand der LehrerInnen über Mitwirkungsrechte der SchülerInnen. Die Information von Lehrerinnen und Lehrern ist entscheidend für die Mitwirkungsrechte der SchülerInnen. Wir fordern verpflichtende Fortbildungsangebote in diesem Bereich. Vorstellbar ist auch, dass SchulsprecherInnen, Kammermitglieder oder andere SchülervertreterInnen auf Lehrerkonferenzen die Rechte vorstellen.
Für eine erfolgreiche Arbeit der Ombudsfrau ist ihre Unabhängigkeit von der Hierarchie der Behörde für Bildung und Sport unabdingbar.
Beschlossen auf der Sitzung vom 25. April 2002
Den kompletten Ombudsbericht und weiteres Material gibt es auf der Homepage der Ombudsfrau!
Vorschlag der SchülerInnenkammer zur Reform des Bildungssystems
Die PISA- und andere Studien haben deutlich aufgezeigt, dass Deutschlands Schulen im internationalen Vergleich unterdurchschnittlich sind. Obwohl klar ist, dass Plätze bei Vergleichsstudien nicht die einzigen Kriterien für Qualität von Schule sind, ist ebenso deutlich, dass Einschnitte notwendig sind. Die Bereitschaft der Bildungspolitik dazu war in den letzten Jahrzehnten möglicherweise zu gering. Die SchülerInnenkammer möchte hier einen Reformvorschlag zur Diskussion stellen, der sich etwas abseits der derzeitigen Diskussion bewegt.
- Das bisherige dreigliedrige Schulsystem mit seinen Problemen wie unterschiedlichen Abschlüssen, teilweise unnötig langer Schulzeit, hohen Kosten und sozialen Problemen durch hohe Selektion wird abgeschafft. An seine Stelle tritt eine neunjährige "Schule" nach Vorbild der integrierten Systeme. Die Schulen sollen Ganztagsschulen sein. Die konkrete Ausprägung muss jede Schule für sich entscheiden.
Nach Abschluss dieser Schule können die Schülerinnen und Schüler entweder eine Ausbildung beginnen oder eine das Studium vorbereitende, dreijährige Schule besuchen. Diese Schule müsste deutlich näher an universitäre Strukturen angelehnt sein als bisher, um den dann schon sehr wahrscheinlichen Übergang an die Universität leichter zu gestalten. Die Wahlfreiheit müsste größer sein, um den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, in ihre gewünschte Studienrichtung zu lernen. Die bisherigen Strukturen der Gymnasialen Oberstufen sind dafür nicht groß genug.Nach den 9 Schuljahren sollten außerdem Ausbildungsgänge angeboten werden, die eine Kombination von Berufsausbildung und Berechtigung zum Besuch der Hochschule ermöglichen.
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Die klassischen Strukturen des Fächerkanons sollen aufgelöst werden. Wir wünschen uns eine Sortierung der bisherigen Schulfächer in Lernfelder wie "Naturwissenschaften", "Kunst", "Sprachen" oder "Gesellschaftswissenschaften". So können die Probleme bei der Umsetzung des Fächerübergreifenden Unterrichts gelöst werden. Organisatorisch wäre ein Modell denkbar, bei dem während einer mehrstündigen Unterrichtseinheit die LehrerInnen und Lehrer zwischen den verschiedenen Klassen wechseln. Die verschiedenen Lernfelder sollen sich vernetzen.
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Schülerinnen und Schüler sollen Probleme auf verschiedenste Weise lösen lernen, um flexibel auf unerwartete Situationen sowohl in der Schule als auch im späteren Leben zu reagieren. Der klassische Frontalunterricht ist in vielen Lernsituationen nicht mehr zeitgemäß. Er muss daher zu Gunsten neuer, moderner Methoden verringert werden. Das Lernen lernen sollte von Anfang an im Vordergrund stehen.
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Damit die Schülerinnen und Schüler stets nach den aktuellsten Erkenntnissen in pädagogischer, methodischer und fachlicher Hinsicht unterrichtet werden, müssen Lehrer und Lehrerinnen permanent pädagogisch, methodisch und fachlich weitergebildet werden.
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Um Lernen auf aktuellem Niveau zu ermöglichen, müssen die Lehr- und Lernmittel aktuell sein und jederzeit für alle frei zugänglich sein. Auch müssen sie gezielt eingesetzt und Ineffizienzen vermieden werden. Dazu bedarf es allerdings ausreichender Ressourcen.
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Die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler muss gesteigert werden, denn so kann der Lernerfolg erhöht werden. Dazu geeignete Maßnahmen sind kleinere Lerngruppen und mehr Mitbestimmung bei der Unterrichtsgestaltung und Einbindung in eine freie Raumgestaltung.
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Durch die gewachsenen Erziehungsaufgaben von Schule und die besonderen Anforderungen der Ganztagsschule ist es notwendig, dass jede der neunjährigen Schulen Sozialpädagogenstellen erhält. Die Anzahl soll unterschiedlich sein und sich nach den Bedürfnissen der SchülerInnenschaft richten. Die Einbindung der Eltern in die Schule muss gefördert werden.
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Selektive Maßnahmen wie das Wiederholen eines Schuljahres sollen abgeschafft werden, da sie in dem angestrebten neunjährigen System keinen Sinn ergeben. Ausnahmen sollen dann zugelassen werden, wenn die Schülerin oder der Schüler dies wünscht. Statt Noten werden Lernentwicklungsberichte vergeben.
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Die Schulen sollen eng mit ihren Stadtteilen kooperieren, z.B. mit Vereinen, Verbänden, firmen und Politik.
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Um Abkopplung der Schule vom "alltäglichen Leben" zu vermeiden und den SchülerInnen ein praxisorientiertes Lernen zu ermöglichen sollten zu einzelnen Themen außerschulische Referenten gewonnen werden.
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Der Unterricht soll regelmäßig evaluiert werden.
Beschlossen auf der Sitzung am 26. März 2002
zu den Aufgaben und dem Stellenwert von VerbindungslehrerInnen
VerbindungslehrerInnen üben in der Schule eine wichtige Funktion aus: Sie sind das Bindeglied zwischen der SchülerInnenvertretung, der Schulleitung und der LehrerInnenkonferenz. Mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit fördern sie eine effektivere Zusammenarbeit der Gremien und stärken die Berücksichtigung von SchülerInneninteressen in der Schule.
Aufgrund der hohen Fluktuation in der SchülerInnenvertretung ist die Institution einer Verbindungslehrkraft sehr wichtig, da diese für eine gewisse Kontinuität in der Arbeit Sorge trägt.
Das Schulgesetz sieht für die VerbindungslehrerInnen als Aufgaben Förderung der Verbindung der Gremien, sowie eine Teilnahme mit beratender Stimme an SR-Sitzungen (siehe §64 (7)) vor. Jedoch zeigen die jährlich stattfindenden VerbindungslehrerInnenversammlungen und Gespräche mit einzelnen VerbindungslehrerInnen, dass eine konkrete Aufgabenbeschreibung von Seiten der Behörde für eine produktive Arbeit von Nöten ist. Gerade neugewählte VerbindungslehrerInnen fühlen sich diesbezüglich uninformiert und alleine gelassen.
Die SchülerInnenkammer Hamburg versucht den VerbindungslehrerInnen durch ein Faltblatt, Fortbildungsveranstaltungen und einer Informations- und Diskussionsplattform auf ihrer Homepage Hilfestellung zu geben. Dennoch ist eine weitergehende strukturelle Maßnahme durch die Behörde unabdingbar.
Die SchülerInnenkammer Hamburg fordert daher eine klare Umschreibung des Aufgabenfeldes von VerbindungslehrerInnen.
Aus unserer Sicht ist die Festschreibung der folgenden Punkte erforderlich:
- Teilnahme an den SchülerInnenratssitzungen
- Regelmäßige Treffen mit dem SchulsprecherInnenteam und der Schulleitung
- Unterstützung der SchülerInnen bei Aktivitäten (z.B. Durchführung eines Seminars für den SchülerInnenrat)
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten oder Positionen gegenüber anderen Gremien
- Durchführung der Wahlen der SchulsprecherInnen und VertreterInnen im KreisschülerInnenrat
- Verpflichtende Teilnahme an jährlich vom AfS und skh veranstalteten Versammlungen für VerbindungslehrerInnen
Diese Vielzahl an Aufgaben ist für VerbindungslehrerInnen mit viel Arbeit verbunden. Daher kann die Umschreibung des Aufgabenfeldes nur erfolgen, wenn mit ihr die Schaffung von Entlastungsstunden einhergeht.
Beschlossen auf der Sitzung vom 23.01.2002
zu den Beschlüssen der schulpolitischen Sprecher der Regierungsparteien und zu den gepanten Sparmaßnahmen im Bildungssektor
Die derzeitigen plötzlichen Aktivitäten der schulpolitischen Sprecher der Regierungsparteien überraschten uns ebenso wie die Ankündigung, Gelder in Millionenhöhe bei Unterrichtsmaterialien, pädagogischen Mittagstischen, beim SchülerInnen-Fahrgeld, der Behindertenbeförderung und der politischen Bildung einzusparen. Diese Art der Politik, bei der die Betroffenen erst aus der Presse entnehmen können, was auf sie zukommt, ist uns bisher fremd gewesen. Wir fordern, dass die SchülerInnenkammer rechtzeitig informiert und einbezogen wird.
Das Schulgesetz sieht u.a. eine verbindliche Information der Kammern der SchülerInnen, der LehrerInnen und der Eltern bei allen wichtigen anstehenden Vorhaben der Behörde vor. Im vorliegenden Fall ist erschreckender Weise jedoch sogar die Behörde mit ihren Fachleuten nicht in die Planungen einbezogen worden.
Es ist inakzeptabel, dass der schulpolitische Sprecher der CDU betont, sie wollten "bewusst keinen Behördenvertreter da haben, um nicht von der Behörde gleich wieder zu hören, was geht und was nicht".
Solche Uneinsichtigkeit und fehlende Bereitschaft zum Dialog kann und darf keine Grundlage einer guten Schulpolitik sein.
Aber auch die Behörde umgeht die Deputation und die Kammern. Bei den Antragsregelungen zu den Schulgebietsgrenzen für Grundschulen und der Anweisung, je eine Stunde mehr Deutsch- und Mathematikunterricht in der fünften Klasse zu erteilen, wurde die geplante Aufhebung der Schulgebietsgrenzen und die Einführung des Abiturs nach 12 Jahren ohne das übliche demokratische Verfahren schon vorweg genommen.
Auch die Inhalte der Beschlüsse der bildungspolitischen Sprecher vom 12./13. Januar weisen große Mängel auf. So ist der Beschluss, das Abitur nach 12 Jahren bereits zum Schuljahreswechsel 2002 einzuführen, ein unrealistischer Schnellschuss: Die in jahrelanger Kleinarbeit erarbeiteten und seit etwa einem Jahr im Versuch stehenden Bildungspläne müssten für die Schulzeitverkürzung in kürzester Zeit umgeschrieben werden. Platz für Diskussionen über deren Inhalte bleibt nicht, ebenso können wohl kaum die Rückmeldungen zu den aktuellen Plänen eingearbeitet werden, so dass die Umsetzung und Unterstützung durch die LehrerInnen an den Schulen fraglich ist.
Die im Koalitionsvertrag angekündigte sofortige Neueinstellung von 100 LehrerInnen reicht deutlich nicht aus, da in den nächsten Jahren allein auf Grund der mit der Schulzeitverkürzung verbundenen erhöhten Zahl an Unterrichtsstunden zusätzlich rund 240 LehrerInnen nötig sind. Hier sind dringend weitere Einstellungen erforderlich.
Wir verurteilen zudem die geplanten Sparmaßnahmen. Diese fördern die Benachteiligung sozial Schwacher in einem gewaltigen Ausmaß. So ist die Überlegung, Schulbücher von Eltern finanzieren zu lassen, als Einschränkung der Lernmittelfreiheit zu begreifen. Eine praktikable Regelung zum Ausgleich zwischen wohlhabenden und weniger wohlhabenden Eltern ist nicht in Sicht, denn zum Einen wäre der Verwaltungsaufwand enorm, zum Anderen können und wollen nicht alle Eltern ihre Steuererklärungen in der Schule abgeben. Zu dem fördert das Modell die Entstehung einer Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Schule und somit soziale Ungerechtigkeit. Die Vermutung liegt nahe, dass dies nur der Beginn einer totalen Demontage der in § 30 des Hamburgischen Schulgesetzes festgeschriebenen Lernmittelfreiheit ist. Dagegen sprechen wir uns mit aller Deutlichkeit aus.
Die massiven Streichungen bei den pädagogischen Mittagstischen widersprechen dem Koalitionsvertrag, in dem eine verstärkte Gewichtung sozialpädagogischer Aspekte in den einzurichtenden Ganztagsschulen angekündigt wird. Das gemeinsame Essen hat in den Schulen eine nicht zu unterschätzende integrierende Funktion, die unbedingt finanzieller Unterstützung seitens der Behörde bedarf.
Einsparungen beim Fahrgeld für SchülerInnen und insbesondere bei der Behindertenbeförderung sind für uns nicht hinnehmbar. Schon heute klagen körperbehinderte SchülerInnen über stundenlange Warte- und Fahrzeiten zu ihren Schulen, bedingt durch knappe Kapazitäten bei der Fahrbereitschaft und dadurch ungünstige Streckenführungen.
All diese Maßnahmen stehen im Widerspruch zu der im Koalitionsvertrag als Ziel angekündigten Erhöhung der Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen. Dafür ist eine gleichmäßige, gute Bildung unabhängig von der sozialen Herkunft unerlässlich.
Die Verantwortlichen unterschätzen offensichtlich die Bedeutung von Schule und Unterricht für die Gesellschaft. Dies wird auch deutlich anhand der geplanten Kürzungen bei der Förderung der politischen Bildung. Diese Vorhaben stehen gegensätzlich zu den Ergebnissen der "Civic Education Study" der International Association for the Evaluation of Educational Achievement (IEA), die das Wissen über Politik bei 14- bis 15-Jährigen untersuchte: Im internationalen Vergleich der politischen Bildung liegen deutsche SchülerInnen unter dem Mittelwert. Der viel beklagten Politikverdrossenheit kann nur durch verstärkte politische Bildung Einhalt geboten werden, die nicht zuletzt auch durch Einbeziehung der SchülerInnen in Entscheidungsprozesse erfolgt. Deutschland schneidet jedoch auch bei den Partizipationsmöglichkeiten äußerst schlecht ab.
Wir fordern daher die sofortige Rücknahme der geplanten Sparmaßnahmen im Bildungsbereich. Ferner hat baldmöglichst eine Beteiligung der Deputation, der Kammern und der Schulen an den zum Schuljahreswechsel anstehenden Änderungen in den Bildungsplänen zu geschehen.
Beschlossen auf der Sitzung am 23.01.2002