zum Schulentwicklungsplan (II)
Die SchülerInnenkammer lehnt den Schulentwicklungsplan aus folgenden Gründen ab:
- Aus den selben Gründen wie bereits die Ist-Analyse
- Die hohe Anzahl an Grundschulen
- Die Verschlechterung der Unterrichts- und Lernbedingungen an den Schulen
- Sorge um die Stadtentwicklung
Begründung:
- Die SchülerInnenkammer Hamburg hat bereits schon die Ist-Analyse abgelehnt und aus den selben Gründen lehnt die SchülerInnenkammer Hamburg auch den Schulentwicklungsplan ab.
Es wird zu wenig auf die pädagogischen Aspekte eingegangen, der Zeitraum dieser Palnung ist zu eng und die Schulen und SchülerInnen werden nur als Zahlen betrachten, jedoch sind SchülerInnen mehr als Zahlen und Schule mehr als ein „wirtschaftlicher Betrieb“. Wir fordern, dass man die Schule als Lebensraum wahr nimmt und die SchülerInnen als Menschen und sie so aktiv mit in die Schulentwicklung mit einbezieht.
- Die hohe Anzahl an Grundschulen die geschlossen werden sollen ist für uns nicht nach voll ziehbar. Wir verstehen es nicht, dass es die Behörde für Bildung und Sport es zulassen möchte, dass GrundschülerInnen unzumutbare Wege zurück legen müssen. Das halten wir für eine Zumutung. Es darf nicht auf Kosten der Jüngsten in unsere Stadt gespart werden.
Außerdem erkennen wir nicht den Sinn, der diese Schließungen rechtfertigen könnte. Eine Grundschule braucht kein gutes Kurssystem und somit keine hohe Anzahl an SchülerInnen, daher sehen wir den Sinn und Zweck nicht. Eine Grundschule kann auch klein sein. Für die Kinder ist eine kleine Grundschule besser als eine große, da sie so eine bessere Beziehung zu ihren MitschülerInnen und LehrerInnen aufbauen können. Außerdem ist die Grundschulzeit die wichtigste Schulzeit für jeden SchülerInnen, da hier das Fundament für die weitere Schullaufbahn gelegt wird. Nach der Grundschule entscheidet sich, welche weiterführenden Schulen die Kinder besuchen werden und somit auch welchen Abschluss sie machen, daher sollte gerade die Betreuung der Kinder in der Grundschule optimal sein. Das kann sie in einer großen Klasse nicht mehr. Außerdem leistet die Grundschule einen großen Teil der Sprachförderung in Hamburg, daher sollte die Grundschule gefördert werden und sich nicht die Lernbedigungen in der Grundschule verschlechtern.
- Allgemein wird sich der Unterricht und die Lernbedingung an den Hamburger Schulen verschlechtern, da die Klassen und Kurse immer größer werden und die Schulen immer überfüllter. Das ist nicht der richtige Weg die Schule zu verbessern. Große Klassen- und Kursfrequenzen sorgen für ein schlechtest Lernklima. Das wollen wir nicht.
- Die Stadt Hamburg wird immer unaktraktiver für Familien mit Kindern. Die Stadt wird immer älter werden, da eine solche Schulpolitik eindeutig kinderfeindlich ist.
Abschließende Bermerkung:
Der Schulentwicklungsplan ist aus vielen Gründen abzulehen. Der SchülerInnenkammer Hamburg sieht keinen einzigen Punkt an diesen Plan, den sie positiv werten könnte.
Das Schulklima wird immer schlechter werden da sich große Klassen und Kurse negativ auf die Lernbedingungen auswirken.
Wir verstehen außerdem nicht, das man so viele Grundschulen schließen will, da die älteren SchülerInnen eindeutig eher in der Lage sind weite Wege zurück zulegen.
Wir finden es schade, dass sich die Behörde nicht mehr Zeit genommen hat um einen wirklichen Schulentwicklungsplan auf zustellen. Bei einem solchen Schulentwicklungsplan hätte man wirklich einmal darüber nachdenken können, was am Hamburger Schulsystem falsch läuft.
Beschlossen am 5. Dezember 2004
zum Schulentwicklungsplan (I)
Die skh begrüßt, dass sich die BBS mit der Schulentwicklung beschäftig. Jedoch hat die Standortanalyse nichts mit Schulentwicklung zu tun.
Die skh kritisiert:
-
Die Ist-Analyse
- Die schlechte Einbeziehung von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen
- Die Zeitplanung
- Das Ziel des Schulentwicklungsplanes
Begründung:
Die Ist-Analyse erfasst nur okonomische Aspekte der Schulen, wie die SchülerInnenzahl, die Anzahl an Unterrichtsräume und die Bauinvestionskosten. Die Bedeutung der Schule für den Stadtteile wird nur kurz angesprochen. Das ist kein Schulentwicklungsplan. Ein Schulentwicklungsplan sollte sich mit den wesentlichen Aspekten einer Schule befassen, wie die pädagogischen Aspekte dieser Schule, außerschulische Angebote, das eventuell vorhandene Ganztagsprogramm (da man die Ganztagsschulen ausdifferenzierter betrachten muss). Das Schulprofil einer Schule wird nicht erwähnt oder besondere Schwerpunkte und Kurse. Um von einem Schulentwicklungsplan zu sprechen, müssen diese Aspekte erfasst werden. Genauso wie die Beziehung zum Stadtteil. Ein Schulentwicklungsplan darf nicht die okonomische Betrachtung einer Schule sein, sie muss pädagogisch sein.
- Die Einbeziehung von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen an den jeweiligen Schule erfolgt nur in Form einer Stellungnahme. Die Stellungnahme wird durch Leitfragen auch noch stark eingeengt. Das ist keine Partizipation von den Betroffenen. Desweiteren sind Fragen wie „Welche Standorte schlagen Sie zur schließung vor“ verwerflich, da sie das Konkurenzverhalten der Schulen verstärkt. Das kann dazu führen, dass die Zusammenarbeit der Schulen schlecht wird, da das Verhältniss zwischen den einzelnen Schulen durch ein solches Konkurenzdenken verschlechtert wird. Außerdem könnte es um einen Konkurenzkampf kommen, der auf Kosten der SchülerInnen ausgetragen wird und gut Konzepte nicht mehr durchgeführt werden, da die Schule angst hat, dass sie damit nicht alle SchülerInnen anspricht und demnach ihre Existenz gefährdet ist.
- Die Leitfragen geben den SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern nicht genug Freiraum um ihre Schule ausreichend darzustellen.
- Der Zeitplan der BBS ist viel zu eng. Eine gründliche Planung kann damit nicht durchgeführt werden. Die Zeit, die Kammern (der skh lag der Schulentwicklungsplan erst am 27.09.2004 vor!) und Schulen hatten, reicht nicht aus. Desweiteren reicht die Zeit auf keinen Fall aus, um eine gute Schulentwicklung zu planen.
- Das Ziel des Schulentwicklungsplan kann es nicht sein, die Situation an den Schulen in Hamburg zu verbessern, da wichige Aspekte, die dazu nötig wären, nicht berücksichtigt werden. Desweitern wird keine Schulrefrom mit in die Planung einbezogen. Das nimmt uns die Hoffnung, dass es noch zu „Einer Schule für alle“ kommen könnte. Desweiteren werden andere Umgestalltungen des Schulsysemts völlig auser acht gelassen.
- Der Schulentwicklungsplan in dieser Ausführung kann daher nur das Ziel haben, die finanzielle Lage der Stadt Hamburg durch Standortsschließungen zu verbessern, dass ist nicht im Sinne der Betroffenen!
Forderungen, die sich aus der Begründung ergeben:
Einen Entwicklungsplan zu erarbeiten, der pädagogische Aspekte, Schulkonzepte und das teilweise vorhandene Ganztagsprogramm mit einbezieht, sowie die Ausstatung (Mensa, Aula etc.) der Schule.
- Eine bessere Einbeziehung der SchülerInnen durch ein Feedback, sowie eine bessere Einbeziehung der SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern durch öffentliche Informationsveranstaltungen min. in jeder Planregion, sowie eine Einbeziehung des Stadtteils.
- Und ein Stellungsnahmenverfahren ohne den jetztigen Leitfragen.
- Eine Verlängerung der Entscheidungsfrist von min. einem Jahr!
- Eine neue Zeilorientierung der BBS. Das Ziel muss sein, die Situation an den Schulen zu verbessern. Damit ist eine Schulsystemreform unvermeidlich. Wir fordern, dass „Eine Schule für alle“ eingeführt wird. Die finanziellen Aspekte sollten bei einem Schulentwicklungsplan nicht im Vordergrund stehen!
Vorstandsbeschluss am 1. Oktober 2004
Stellungnahme zum Rauchverbot an den Schulen
Die skh ist grundsätzlich für eine Suchtprävention an den Hamburger Schulen. Sie hält ein generelles Verbot jedoch für schwer umsetzbar. Ein generelles Verbot könnte zu einer Verschiebung des Problems führen. Die skh hält die bestehenden Regelungen wie Raucherhof oder Raucherecke für ausreichend. Die Berechtigung sich dort aufzuhalten müsste jedoch von der Schulleitung besser kontrolliert werden.
Außerdem würde sich die skh statt einem Verbot lieber ein gutes Aufklärungsprogramm wünschen, welches bereits in der Grundschule starten müsste. Durch eine gute Prävention könnte man mehr erreichen, als mit einem Verbot. Ein Verbot würde außerdem das Rauchen eventuell noch attraktiver für die SchülerInnen machen.
Außerdem ist es erwiesen, dass bereits junge SchülerInnen troz Verbot in der Schule rauchen. Ein Verbot an der gesamten Schule würde demnach die SchulerInnen nicht dazu bewegen das Rauchen aufzugeben.
Die skh begrüßt jedoch, dass sich die Behörde für Bildung und Sport Gedanken um die Suchprävention an den Schulen macht, jedoch gibt es zur Zeit an den Schulen wichtigere Probleme, die gelöst werden müssten.
Beschlossen vom Landesvorstand der SchülerInnenkammer
im August 2004
Bei Rückfragen:
Nadine Neumann (0160/8027515 oder
zum fünften Jahresbericht der Ombudsfrau für SchülerInnenvertretungen
Nach über fünf Jahren ihrer Tätigkeit, ist die Ombudsfrau eine etablierte und wichtige Ansprechpartnerin für Hamburgs Schülerinnen und Schüler geworden. Der Vorstand der Schülerkammer Hamburg hat im Gespräch mit der Senatorin für Bildung und Sport hervorgehoben, dass die Funktion der Ombudsfrau unabdingbar ist, weil sie Schülerinnen und Schüler berät und Konflikte durch ihre Erfahrung entschärfen kann, ohne einen bürokratischen und offiziellen Weg zu gehen.
Mit der Senatorin wurde vereinbart, dass die Ombudsfrau auch in Zukunft ihre Funktion wahrnimmt. Dabei bittet die Schülerkammer die Behörde für Bildung und Sport, die Ombudsfrau weiterhin und verstärkt zu unterstützen.
Die Anzahl der Anfragen, die die Ombudsfrau bearbeitet hat, blieb im Vergleich zum letzten Jahr (70) mit 67 Anfragen konstant. Diese Tatsache bewertet die Schülerkammer als positiv, weist aber aus Erfahrung darauf hin, dass es immer noch viele Schülerinnen und Schüler in Hamburg gibt, die von der Existenz einer Ombudsfrau nichts wissen. An einigen Stellen kann der Verbindungslehrer an den Schulen Konflikte entschärfen, jedoch ist die Ombudsfrau wegen ihrer externen Position in bestimmten Fällen der bessere Ansprechpartner.
Dieses Prinzip wird weit über Hamburgs Landesgrenzen anerkannt. Die Anfragen aus vier Instituten der Lehrerfortbildung anderer Bundesländer zeigen zum einen den Vorbildcharakter den Hamburg mit der Funktion der Ombudsfrau einnimmt und sind zum anderen ein Beleg dafür, dass die Bekanntheit der Ombudsfrau weiterhin wächst.
Dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler abgenommen hat, die sich bei einem Konflikt resigniert abgewendet haben und ihre Funktion aufgaben, ist positiv zu bewerten. Nichtsdestotrotz ist die Tatsache, dass in acht Fällen sich Schülerinnen und Schülern aus Konflikten resigniert zurückgezogen haben (zwei traten wegen zu starkem Druck der Konfliktpartner sogar von ihrer Funktion zurück), erschreckend. Dies ist ein Beleg dafür, dass trotz vielfacher Anerkennung und Unterstützung der Schülervertretung, es immer noch Lehrerinnen und Lehrer aber auch Mitschülerinnen und Mitschüler gibt, die die demokratische Legitimation nicht ernst nehmen, bzw. dieser zuwider arbeiten.
Einige Fälle dokumentieren die traurige Normalität an einigen Schulen, dass die Schülervertretung nicht als schulgesetzlich festgeschriebene Einrichtung anerkannt wird: Die Bereitstellung technischer Hilfeleistung wird an einigen Schulen genauso verwehrt wie die fristgerechte Einladung der Schülervertretung zu Schulkonferenzen.
Die Besonderheit des fünften Jahresberichts der Ombudsfrau hängt mit der Einführung des neuen Lehrerarbeitszeitmodells zum 1.8.2003 zusammen. Die Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells führte nach Ansicht der Kammer zu einer erschreckenden Abnahme der Hilfeleistungen für die Schülervertretungen durch Lehrkräfte. In einzelnen Fällen wurden Vorschläge der Schülervertretung als lästig abgetan. Die Schülerkammer weist an dieser Stelle darauf hin, dass über ihre Funktion hinaus engagierte Lehrer sich durch die genaue Faktorisierung durch das Lehrerarbeitszeitmodell benachteiligt fühlen und sich deshalb auf ihre Pflicht beschränken.
Durch die Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells wurde auch die Arbeit der Schülerkammer massiv erschwert. Die Betreuungslehrer für die Kreisschülerräte bekamen keine Faktorisierung. Dieses führte zu vielen Rücktritten. Die Betreuungslehrer sind der Garant dafür, dass die Kreisschülerräte ihre erste Sitzung abhalten, da es sonst niemand Zuständigen gibt. In diesem Jahr musste die Schülerkammer daher einige Wahlen der Kreisschülerräte selbst organisieren, was einen ehrenamtlich untragbaren Aufwand bedeutet, der durch fehlende Datenerhebung der BBS verstärkt wurde.
Gerade in Zeiten, in denen die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler sich in Gremien zu engagieren abnimmt, ist eine schnelle und unabhängige Hilfestellung durch die Ombudsfrau immens wichtig.
Die Einschätzung der Schülerkammer ist, dass Hamburgs Schülerinnen und Schüler sich teilweise sehr engagieren (hier sind neben den Gremien der SV Jugend im Parlament, der Soziale Tag sowie die Bereitschaft sich punktuell zu engagieren, zum Beispiel auf Demonstrationen, zu erwähnen), gleichzeitig aber die Bereitschaft sich in Gremien wählen zu lassen, abnimmt.
Hierbei muss man sich das Ziel setzen, den „Erstkontakt“ mit Demokratie attraktiver zu gestalten.
Die Schülerkammer hält die Position der Ombudsfrau für unabdingbar in Hamburgs Schullandschaft und freut sich darüber, dass die Funktion auch in Zukunft bestehen wird.
Vorstandsbeschluss am 08.06.2004
Den kompletten Ombudsbericht und weiteres Material gibt es auf der Homepage der Ombudsfrau!
zu der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft zum Thema „umfassendes Ganztagsschulkonzept für Hamburg“
Die skh kann das vorgelegte Ganztagsschulkonzept nur ablehnen!
Bei diesem Ganztagsschulkonzept handelt es sich nicht um ein gut durchdachtes Konzept, sondern um eine Notlösung. Die bisherigen guten Ganztatgsschulen werden in Mitleidenschaft gezogen, da sie auf die Minimalbedingungen der KMK heruntergestuft werden. Die finanziellen Mittel der bisherige Ganztagsschulen werden den Mitteln der neuen Ganztagsschulene angeglichen. Dies ist eine weitere Einsparung, die die Schulen und damit die SchülerInnen ertragen müssen. Durch diese Einsparungen werden gute Ganztagsschulen gezwungen ihr gutes Angebot zu kürzen und es denn neuen Ganztagsschulen anzupassen. Bei den neuen Ganztagsschulen handelt es sich jedoch nur um eine Sparausgabe einer Ganztagsschule. Die Möglichkeiten, die eine Ganztagsschule bietet (im pädagogischen Bereich, sowie bei der Föderung von leistungsschwachen/leistungsstarken SchülerInnenn) werden nicht wahrgenommen. Durch das Umsetzen der Schulzeitverkürzungen für die Gymnasien und durch dieses Konzept für Ganztagsschulen schaft es Hamburg quantitativ mehrere Ganztagsschulen zu schaffen, die jedoch nicht qualitativ sind.
Die skh übt vorallem an folgenden Punkten Kritik:
- Reduzierung der finanziellen Mittel für bestehende Ganztagsschulen.
- Die From der Ganztagsschulen für die Gymnasien und den gymnasialen Zweig der Gesamtschulen, da es sich hierbei nicht um eine Ganztagsschule handelt
- Die Verteilung personeller Ressourcen für den Untericht und das ergänzende Angebot, die Mittagspause und das Schulbüro
Begründung:
Durch einer Reduzierung der finanziellen Mittel für bestehende Ganztagsschulen würde es keine guten Ganztagsschulen in Hamburg mehr geben, da diese Schulen auch gezwungen werden ihr Angebot auf das Minimalangebot zu reduzieren. Die Möglichkeiten die eine Ganztagschule bietet werden nicht wahrgenommen. Die besondere Form der Ganztagsschulen für die Gymansien und dem gymnasialen Zweig der Gesamtschulen ist keine Form der Ganztagschule, sondern nur eine Ganztagsschule, die sich auf die Minimalbedingungen der KMK stützt.
Bei der Verteilung der personellen Resourcen bemängelt die skh, dass nur 30% von LeherInnen, sowie nur 30% von pädagogischen Kräften übernommen werden soll, da die Ganztagsschule die Möglichkeit schafft eine bessere Beziehung zwischen LeherInnen und SchülerInnen zu schaffen, dieses aber bei einer solchen Verteilung nicht geschähen kann. Die Möglichkeit an den Schulen eine bessere pädagogische Arbeit zu leisten, kann bei dieser Verteilung nur gering wahrgenommen werden.
Die skh würde sich ein gutes Konzept für Ganztaggschulen wünschen, da in dieser Schulform ein unheimlich großes Potenzial steckt, dieses sieht die skh in diesem Konzept nicht. Dieses Konzept wird die Lage an Hamburger Schulen nicht verbessern, sondern das bisherige Gute zerstören.
Vorstandsbeschluss am 6. Juni 2004
Diskussionspapier zum Reformbedarf an den Hamburger beruflichen Schulen
Reformen an den beruflichen Schulen Hamburgs sind dringend erforderlich. Darin sind sich alle Betroffenen an den beruflichen Schulen und alle Beteiligten der bisherigen Reformdebatte einig. Mit den Neuwahlen in Hamburg hat auch die Debatte um die Zielrichtung einer Reform der beruflichen Schulen wieder an Aktualität gewonnen.
Die SchülerInnenkammer Hamburg und die DGB-Jugend Hamburg legen hiermit ein gemeinsames Diskussionspapier zum Reformbedarf an den beruflichen Schulen Hamburgs vor. Teil dieses Diskussionspapiers sind zahlreiche Forderungen zu Problemen an den beruflichen Schulen, die von Schülervertretungen und betrieblichen Interessensvertretungen diskutiert und entwickelt worden sind. Ziel dieses Papiers ist es die inhaltlichen Ansprüche und Probleme der von einer Reform betroffenen Jugendlichen gegenüber der Politik zu formulieren und deutlich zu machen. Ein „Diskussionspapier“ ist es, weil die hier formulierten Forderungen nicht abschließend sein sollen. Vielmehr soll es zu weiteren Diskussionen in den beruflichen Schulen, Betrieben und zwischen Jugend und Politik führen und hierfür eine Grundlage sein.
Die SchülerInnenkammer Hamburg und die DGB-Jugend Hamburg fordern die Bürgerschaft und den Senat, insbesondere die Senatorin für Bildung und Sport, auf, ergebnisoffene Gespräche mit allen Beteiligten zur Basis aller Reformbemühungen zu machen. Der zukünftige Reformprozess muss alle Beteiligten und zuständigen Gremien (z.B. den Landesausschuss für berufliche Bildung, den Landesschulbeirat, die SKH, die Lehrerkammer und die Elternkammer) einbinden. Gemeinsam mit allen Beteiligten muss eine ausführliche Stärken-Schwächen-Analyse der beruflichen Schulen erstellt werden. Diese Analyse muss die inhaltliche Grundlage eines zielgerichteten Reformprozesses sein, der die Verbesserung der Ausbildungsqualität insgesamt zum Ziel hat.
Die bisherigen Reformdebatten basierten nicht auf einer Analyse der realen Probleme an den beruflichen Schulen. Das Ziel war keine Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung, sondern die Vergrößerung des Einflusses der Wirtschaft auf die Inhalte der schulischen Bildung im dualen System.
Das duale Ausbildungssystem beruht auf zwei Säulen. Die Wirtschaft trägt die Verantwortung für die Qualität und Quantität der betrieblichen Ausbildung. In der Verantwortung des Staates liegt der schulische, allgemeinbildende Teil der Ausbildung. Es ist Aufgabe der beruflichen Schulen, das im Betrieb erlernte auf eine breite theoretische Basis zu stellen, die über das betriebliche Berufsbild hinausgeht. Durch Einblicke in das Produktions- und Wirtschaftswesen wird es möglich die eigene konkrete Tätigkeit im Betrieb in einen gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang einzuordnen und eigene persönliche Perspektiven zu entwickeln. Das vom Hamburger Senat in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachte Stiftungsmodell bedeutete die faktische Aufhebung dieser bewährten Trennung und eine einseitige Aufgabe der staatlichen Verantwortung für die berufliche Bildung und Ausbildung. Deshalb lehnen die SchülerInnenkammer Hamburg und die DGB-Jugend Hamburg die Einrichtung einer „Stiftung berufliche Schulen Hamburg“ (SBSH) ab.
Eine solide breite Erstausbildung ist als Grundlage des weiteren Berufslebens unverzichtbar. Diese muss fundiertes theoretisches und praktisches Wissen für die weitere berufliche Laufbahn vermitteln. Eine Verzahnung der beruflichen Erstausbildung mit Möglichkeiten und Inhalten der Fort- und Weiterbildung ist unverzichtbar. Den allgemeinbildenden Inhalten in der beruflichen Erstausbildung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Sie ermöglichen spätere Weiterbildung und das Aneignen von Fähigkeiten, die über den begrenzten Bereich einer Berufsausbildung hinausgehen. Deshalb müssen sie an den beruflichen Schulen vermittelt und weiter ausgebaut werden. Theoriegeminderte Kurzzeitausbildungen –wie sie z.B. die Handelskammer Hamburg immer wieder fordert- lehnen die SchülerInnenkammer Hamburg und die DGB-Jugend ab. Ausbildungen zum Parkplatzwächter oder zur Garderobenfachfrau sind aus unserer Sicht keine Grundlage für eine berufliche und persönliche Entwicklung.
Damit die Berufsschule ihrem Bildungsauftrag nachkommen kann, müssen Auszubildende im dualen System auch nach dem Berufsschulende von der betrieblichen Arbeit befreit sein. Die Berufsschülerinnen und Berufsschüler müssen diese Zeit nutzen können, um sich dem Lernstoff zu widmen.
Aus unserer Sicht sind einer Reform der beruflichen Schulen folgende Punkte zugrunde zu legen:
- 1. Die beruflichen Schulen sind mit ausreichend Personal- und Sachmitteln auszustatten.
Das bedeutet:- eine verstärkte Sanierung der beruflichen Schulen. Regelbare Heizkörper, heile Dächer, „dichte“, schließende Fenster und Sicherheitsvorkehrungen in Fachräumen müssen selbstverständlich sein. An einigen Schulen sind darüber hinaus Entfernungen von Schimmel und Renovierungen von Sanitäranlagen dringend notwendig.
- maximal 20 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse.
- zugängliche Kopiermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler.
- abschließbare Schränke für Schülerarbeitsmaterialien.
- vernünftige Kantinen mit bezahlbarem, bezuschussten Mittagessen und Öffnungszeiten bis nach Unterrichtsende.
- behindertengerechte Schulen, die z.B. auch für Rollstuhlfahrer/innen befahrbar sind.
- mehr Unterstützung für behinderte Schülerinnen und Schüler.
- Pausenaufenthaltsmöglichkeiten (z.B. überdachte Schulhöfe und Pausenräume).
- eine für die Schülerinnen und Schüler zugängliche Bibliothek mit ausreichend Fachbüchern.
- kostenlose Schulbücher und Lernmittel (z.B. Kopien).
- eine Verbesserung der Computerausstattung der beruflichen Schulen. Pro Klassenraum sollten zwei internetfähige Computer zur Verfügung stehen. Ein PC-Raum sollte auch am Nachmittag für die Schülerinnen und Schüler zugänglich sein. Die Öffnungszeiten der PC-Räume sollten sich nach dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler richten (z.B. in Pausen und Freistunden). Pro Schule sollten mindestens 50 Computer für die Schülerinnen und Schüler zugänglich sein.
- 2. Die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit von Behörde und Schulleitung ist klar und transparent zu definieren. Die Selbständigkeit der beruflichen Schulen ist zu stärken.
- Die Schulen erhalten eine eigenständige Personalverantwortung, d.h. sie stellen z.B. LehrerInnen ein. Die Kompetenzen der Mitbestimmungsgremien der LehrerInnen und SchülerInnen in diesem Bereich müssen hierbei gestärkt werden.
- Die Behörde gibt den groben Unterrichtsrahmenplan vor (was muss unterrichtet werden), die Schulen können dann selbständig den Rahmenplan gestalten (was wird wann in welcher Form unterrichtet).
- 3. Das System der Lernfelder ist prinzipiell beizubehalten. In folgenden Punkten besteht jedoch dringender Verbesserungsbedarf:
- Den Lernfeldern ist zu Blockbeginn eine Extra Einheit zu Grundlagenkenntnissen voranzustellen.
Die Entwicklung der Lehrpläne muss durch die SchülerInnenvertretung und die Klassensprecher/innen begleitet werden. - Ein regelmäßiger Ideen- und Informationsaustausch zwischen Schulleitung, LehrerInnen und Schülervertretungen muss verankert werden.
- Es muss feste Klassensprecherstunden in Lernfeldern zur Begleitung in den Klassenverbänden geben. Ein System offener Kritik und ständigem Feedback muss möglich sein.
- Es muss regelmäßige Lehrerfortbildungen zur Organisation der Lernfelder geben.
- In den Lernfelder ist es notwendig, dass zwei LehrerInnen in den Klassen unterrichten, bzw. Hilfestellungen geben.
- Die Unterrichtsgestaltung muss differenziert und den unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden.
- Den Lernfeldern ist zu Blockbeginn eine Extra Einheit zu Grundlagenkenntnissen voranzustellen.
- 4. Die allgemeinbildende Inhalte an den beruflichen Schulen müssen gesichert sein.
- Leseverständnis, Medienkompetenz, Wirtschafts-, Gesellschafts- und Sozialsystem, Arbeitsschutz, Arbeitnehmerrechte und Gewerkschaften müssen feste Inhalte der Lehrpläne an beruflichen Schulen sein. Die Fachgewerkschaften sind hierbei mit einzubinden.
- Schülerinnen und Schüler mit starken Schwächen in der deutschen Sprache müssen eine besondere Förderung erhalten.
- Die Fächer Politik, Wirtschaft, Deutsch/Kommunikation, Sport/Gesundheitsvorsorge und Englisch sind als Pflichtfächer festzuschreiben.
- 5. Die Mitbestimmungsrechte von Schülerinnen und Schülern, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Betriebs-, bzw. Personalräten sind auszubauen.
- Die Mitbestimmungsgremien sind bei der Lehrplangestaltungen einzubeziehen.
- Die Schülervertretungen sind bei Personaleinstellungen zu beteiligen.
- Für die Schülervertretungen müssen Qualifizierungsmöglichkeiten angeboten werden. Zur Teilnahme an den Qualifizierungsangeboten müssen die SchülervertreterInnen vom Unterricht befreit werden. Bisherige Angebote der SKH und der DGB-Jugend sind verstärkt durch die Behörde zu finanzieren.
- Für jedes Unterrichtsfach ist zur Sicherung der Unterrichtsqualität ein Feedbacksystem einzuführen. Das bedeutet: Es müssen regelmäßige Diskussionen zwischen LehrerInnen und SchülerInnen über Inhalt und Art des Unterrichtes stattfinden.
- 6. Das Verhältnis von Schule und Betrieb ist klar zu definieren. Kooperationsprojekte sind auszubauen.
- Regelmäßige Kontakte zwischen Ausbildern und Lehrern sollten ermöglicht und gefördert werden.
- Lehrerpraktika in den Betrieben müssen von Seiten der Betriebe und der schulen ermöglicht werden und regelmäßig als Fortbildungen während der Arbeitszeit stattfinden.
- 7. Bildung ist ein Grundrecht. Die Hamburger beruflichen Schulen bieten bislang eine breite Palette an Bildungsgängen an.
- Diese Vielfalt muss auch in Zukunft an den beruflichen Schulen erhalten bleiben.
- Alle Bildungsgänge müssen den Schülerinnen und Schülern kostenfrei zugänglich sein. Dies gilt auch für vollzeitschulische Angebote wie Technikerausbildungen oder den Ausbildungsgängen an den Fachschulen.
- 8. Die Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten von Lehrerinnen und Lehrern sind zu verbessern. Gut ausgebildete und mit modernen Fragestellungen und Problemen vertraute LehrerInnen sind eine wesentliche Grundlage eines hochwertigen Unterrichtes.
- Für jede/n Lehrer/in muss eine kostenlose Fort- oder Weiterbildung in ihrem Unterrichtsfächern oder in Unterrichtsmethoden von mindestens einer Woche Dauer verpflichtend gewährleistet sein. Darüber hinaus muss es für jede/n Lehrer/- in pro Jahr mindestens eine weitere Woche Freistellungsmöglichkeit für weitergehende Fort- und Weiterbildung geben.
- Praktika in Betrieben oder bei Verbänden und/oder Seminare (z.B. zur Methodenvielfalt) müssen möglich sein.
- Teile des Seminarangebotes müssen über die Behörde angeboten werden.
Dieses Diskussionspapier soll nicht abschließend sein, sondern in weiteren Diskussionen unter den Beteiligten aktualisiert und ergänzt werden.
Wir fordern die politischen Entscheidungsträger auf, dieses Papier ernsthaft zu behandeln und Gespräche mit der SchülerInnenkammer, den SchülerInnenvertretungen, den Jugend- und Auszubildendenvertretungen und der Gewerkschaftsjugend über die Reform der beruflichen Schulen zu suchen.
Für die SchülerInnenkammer Hamburg | Für die DGB-Jugend Hamburg |
Beschlossen vom Plenum der SchülerInnenkammer Hamburg
am 13.05.2004
Beschlossen vom Landesjugendausschuss der DGB-Jugend Hamburg am 13.05.2004
Dieses Diskussionspapier gibt es hier als PDF-Datei
zu den neuen Bildungsplänen
Die neuen Bildungspläne, die den Kammern zur Stellungnahme vorliegen, informieren uns über die geplante didaktische und inhaltliche Umsetzung des achtstufigen Gymnasiums. Die SchülerInnenkammer stellt fest, dass weder inhaltlich noch didaktisch große Veränderungen zu den Bildungsplänen des neunstufigen Gymnasiums festzustellen sind. Wir stellen zwar fest, dass die in den Bildungsplänen empfohlenen Methoden, sehr zu befürworten sind, jedoch stellen wir auch fest, dass diese auch schon zuvor in den Bildungsplänen zu finden waren.
Die Umstellung auf das achtstufige Abitur und bis zu 34 Wochenstunden in der Mittelstufe bedarf jedoch grundlegender didaktischer Änderungen. So stellen gerade die 34 Wochenstunden eine enorme Belastung der SchülerInnen dar, eine zusätzliche Belastung durch Hausaufgaben ist zu reduzieren, um die SchülerInnen nicht zu überlasten und ihnen Freiraum für die notwendige individuelle Lebensgestaltung zu geben.
Auch der Unterrichtstag muss sich verändern. Bisher ist in den Schulen festzustellen, dass die Aufmerksamkeit der SchülerInnen durch die Belastung von mehr als sechs Schulstunden hintereinander gegen Ende des Schultages schwindet. Didaktisch und Methodisch muss hier entgegengewirkt werden, wenn wir ein gutes achtstufiges Gymnasium in Hamburg erreichen wollen, an dem die SchülerInnen nicht zu leiden haben. Ein verlängerter Schultag bedarf Auflockerung. Die Ganztagsschule ist hier einer von wenigen gangbaren Wegen um Entlastung zu schaffen, auf jeden Fall jedoch muss die Auflockerung auch in den Unterrichtsstunden stattfinden. Acht Stunden Vortrag durch LehrerInnen - zu deutsch Frontalunterricht sind nicht ohne schwindende Aufmerksamkeit durchzuhalten. Was wir brauchen sind flexible Methoden, die immer neu zum Mitmachen anregen, und die auch in der Lage sind Entspannung zu schaffen.
Außerdem ist es mit erschecken festzustellen, dass eine Caferteria mit altersentsprechendem Nahrungs- und Getränkeangebot nur als „anzustreben“ und nicht als verbindlich in den Bildungplänen bezeichnet wird.
Außerdem stellt die SchülerInnenkammer fest, dass die Bildungspläne durchaus immer wieder die Individuallisierung der SchülerInnen im Unterricht anspricht, dieser Ansatz ist durchaus zu befürworten, da wir in einer Gesellschaft leben, die gerade diese Individuallisierung fordert und deswegen die SchülerInnen dieses bereits in der Schule lernen sollten, jedoch wird dieser löblicher Versuch durch die Einführung von verbindlichen Bildungsstandards nicht durchführbar sein. Dieses wird sich negativ auf die Entwicklung von SchülerInnen auswirken, da so der Unterricht nicht nach ihren Interessen gestalltet werden kann, obwohl auch dieses laut Bildungsplan verstärkt passieren soll. Die SchülerInnen können sich außerdem überfordert fühlen, wenn sie die Schule verlassen und nicht in der Lage sind Entscheidungen zu treffen, da dies in der Schule nicht möglich war. Es ist außerdem schwer vorstellbar, dass die SchülerInnen nur durch das Besprechen der zulernenden Unterrichtsthemen verstehen wozu und warum sie lernen, wenn kein Raum für ihrer eigene individuelle Entfaltung gegeben ist.
Desweiteren stellen wir fest, dass durchaus die Idee des Feedbackes aufgenommen wurde, jedoch nicht klar vorgegeben ist und auch nicht klar in der Durchführung ist. Die Idee des Feedbackes unterstützen wir jedoch.
Die Bildungspläne scheinen ein guter Schritt in die richtige Richtung, nur hat sich methodisch bisher nicht ausreichend an den Schulen getan, denn noch immer herrscht ein gelangwieltes und negatives Schulbild bei Hamburgs SchülerInnen vor. So muss wohl vor allem an der Umsetzung der Bildungspläne an den Schulen gearbeitet werden.
ethodische und pädagogische Fortbildungen für LehrerInnen, bei denen es nicht nur um Inhaltsvermittlung, sondern eben auch um Motivation und Entspanung geht sollten verstärkt angeboten und genutzt werden, damit endlich auch zum Beispiel die Spielpädagogik Einzug in die Schule findet.
Landesvorstandsbeschluss am 26. April 2004