zum sechsten Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes
Das sechste Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetz beinhaltet Gebühren für den Besuch von Vorschulklassen und eine Neuregelung für das Schulschwimmen.
Dieses lehnt die SchülerInnenkammer ab.
Begründungen:
Gebühren für den Besuch von Vorschulklassen:
Die SchülerInnnenkammer lehnt die Einführung von Gebühren für den Besuch von Vorschulklassen ab.
Die Vorschulklasse bietet die Chance Kindern aus Mirgrationsfamilien und aus Familien aus bildungsfernen Familien ein gutes und frühzeitiges Bildungsangebot.
Besonderns die Möglichkeit der frühzeitigen Sprachförderung könnte durch die Einführung von Gebühren wegfallen.
Die Einführung von Gebühren für den Besuch der Vorschulklasse ist eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit.
Die Ausweitung des Vorschulangebotes begrüßt die SchülerInnenkammer, jedoch lehnen wir die Umsetzung ab.
Die SchülerInnenkammer hält es für eine unzumutbare Verschlechterung des Angebotes, wenn eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge eine Vorschulklasse mit ca. 25 SchülerInnen zwischen 4,5 – 7 Jahren alleine über 5 Stunden betreuen soll.
Dadurch ist eine gezielte Förderung für Kinder mit Förderungsbedarf und eine Förderung bereits leistungsstarker Kinder nicht mehr Möglich.
Die Möglichkeit der rechtzeitigen Förderung oder der rechtzeitigen Erkennung eines Förderungsbedarfes ist somit nicht mehr gegeben. Dies hat Auswirkungen auf die Grundschule, weil sie diese Aufgabe verstärkt übernehmen muss.
Die SchülerInnenkammer lehnt daher die Neuregelungen ab, weil sie eine Verschlechterung des Bildungsangebotes befürchtet und die Schwierigkeit der Integration von Kindern aus Migrationfamilien sich verstärken werden.
Außerdem lehnt die SchülerInnenkammer die Verringerung der Anzahl der Vorschulklassen ab, da so ein wohnnahes Angebot nicht mehr ausreichend gegeben ist. Das bedeutet eine Verlängerung der Wege für die kleinsten SchülerInnen. Dies hält die SchülerInnenkammer für unzumutbar.
Die Gebühren für den Besuch von Vorschulklassen stellen einen weiterer Schritt zur Verschärfung des Problems dar: die soziale Herkunft entscheidet über die Qualität der Bildung.
Die Neuregelungen für das Schulschwimmen:
Wir halten den Schwimmunterricht für wichtig, da so alle Kinder in Hamburg die Möglichkeit haben, Schwimmen zu erlernen und ihre Fähigkeiten auszubauen. Die SchülerInnenkammer hält insbesondere die Erhaltung des kostenlosen Schwimmunterrichts für wichtig, weil gerade Kinder aus sozial benachteiligten Familien die Möglichkeit des Schwimmunterrichtes erhalten bleiben soll.
Die Einführung des optionalen Angebotes in der Grundschule hält die SchülerInnenkammer für falsch. Es wird zu einer Spaltung der Klasse führen und diese Spaltung wirkt sich negativ auf den Klassenverband aus. Außerdem sollte das Angebot für alle SchülerInnen automatisch zu Verfügung stehen, weil die Chancengleichheit gegeben ist, dass alle die Möglichkeit des Schwimmunterrichts erhalten. Die SchülerInnenkammer hält die Aufteilung der SchülerInnen für einen unnötigen organisatorischen Aufwand für die Schulen.
Es reicht nicht aus dieses Angebot nur in den Grundschulen anzubieten, da die Fähigkeiten weiter ausgebaut und aufgefrischt werden müssen, deshalb ist das Schulschwimmen auch noch in der Sekundarstufe relevant.
Die SchülerInnenkammer hält das Erlernen des Schwimmens und den Ausbau der Fähigkeiten für lebenswichtig für die SchülerInnen Hamburgs. Nicht alle SchülerInnen besitzen die Möglichkeit Schwimmen in ihrer Freizeit zu erlernen, vor allem auf Grund der Kosten, die für sie entstehen. Deshalb ist es wichtig kostenlosen Schwimmunterricht in der Grundschule und der Sekundarstufe weiterhin für alle SchülerInnen zu garantieren.
Abschließende Bemerkung:
Die SchülerInnenkammer stellt mit Erschrecken fest, dass das sechste Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes weiterhin dazu beitragen wird, den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und der Bildung eines Kindes stark zu verschärfen.
Dies ist eine entsetzende Entwicklung. Die SchülerInnenkammer sieht das Recht auf Bildung in Gefahr, wenn diese Entwicklung weiter fortschreitet. Chancengleichheit sollte in der Bildung nicht bedeuten, dass jeder ein gewisses Angebot annehmen könnte, wenn er die finanzielle Mittel dazu hat, sondern das jeder Schüler und jede Schülerin dieselbe Ausbildung bekommt und alle Angebote wahrnehmen kann, unabhängig vom sozialen Hintergrund der Familie oder dem Standort der Schule.
Beschlossen am 15. Februar 2005