von Klassen- und StufensprecherInnen
- Mitsprache in der Klassenkonferenz
- Vor den Zeugnissen
- Benutzung von Schulmaterial
- Post verschicken
- Teilnahme an SR-Sitzungen während der Unterrichtszeit
Mitsprache in der Klassenkonferenz:
Als KlassensprecherInnen habt ihr bei Klassenkonferenzen Stimm- und Rederecht. Dort könnt ihr die SchülerInnen eurer Klasse vertreten und ihre Probleme und Wünsche hineintragen. Wenn zum Beispiel ein Lehrer/ eine Lehrerin eurer Ansicht nach ungerecht bewertet oder schlechten Unterricht macht, dann ist dies ein Thema für die Klassenkonferenz. Genauso wie die Frage, wieviele Hausaufgaben den SchülerInnen Eurer Klassen aufgegeben werden dürfen (s.a. Richtlinien für Hausaufgaben).
Vor den Zeugnissen:
Die LehrerInnen müssen Euch vor ihrer abschließenden Beratung über die Zeugnisnoten Eurer Klasse über den Leistungsstand der Klasse informieren. Dies geschieht zum Beispiel, indem Euch ein Notenspiegel der Klasse ausgehändigt wird. Ihr habt dann das Recht, Stellungnahmen hierzu abzugeben.
Benutzung von Schulmaterial:
Als KlassensprecherInnen seid Ihr Mitglied des SchülerInnenrates, also eines Gremiums Eurer Schule. Dadurch habt Ihr das Recht, Materialien und technische Einrichtungen der Schule zu benutzen - natürlich nur, wenn Ihr "dienstliche" Dinge erledigen müßt. Das bedeutet zum Beispiel, dass Ihr den Kopierer benutzen, telefonieren und faxen dürft. Oder aber, dass die Schule Euch Papier, Briefumschläge und andere Materialien zur Verfügung stllen muss.
Post verschicken:
Über das Schulsekretariat könnt Ihr im Rahmen Eurer Tätigkeit als KlassensprecherInnen Briefe verschicken. Wenn Ihr zum Beispiel mit KlassensprecherInnen anderer Schulen Erfahrungen austauschen wollt oder aber eine Klassenpartnerschaft mit SchülerInnen in einem anderen Land initiieren wollt, dann könnt Ihr die dafür nötigen Briefe über Euer Schulsekretariat verschicken.
Teilnahme an SR-Sitzungen während der Unterrichtszeit:
Dem SchülerInnenrat stehen pro Jahr 20 Unterrichtsstunden für Sitzungen zu. Als KlassensprecherInnen dürft Ihr an allen Sitzungen teilnehmen. Die Teilnahme an den Sitzungen darf nicht als Fehlstunde gewertet werden - schließlich seid Ihr im Rahmen des SR für Eure Schule tätig.
