von KlassensprecherInnen
Die KlassensprecherInnen sollen die SchülerInnen ihrer Klasse vertreten. Sie vermitteln bei Problemen zwischen SchülerInnen und LehrerInnen, insbesondere bei solchen, die den Unterricht oder die Benotung betreffen.
Alle KlassensprecherInnen (ab Klasse 5) sind stimmberechtigte Mitglieder in der Klassenkonferenz und können in dieser Funktion über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame Arbeit in der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind, mitentscheiden.
Vor Beginn der Zeugnisberatung müssen sie - zum Beispiel durch einen Notenspiegel für die verschiedenen Fächer - über die Leistungsentwicklung der Klasse informiert werden. Sie haben dann noch das Recht zur Stellungnahme.
Alle KlassensprecherInnen ab Klassenstufe 5 aufwärts sind Mitglied des SchülerInnenrates und nehmen an dessen Sitzungen (erlaubt sind bis zu 20 Unterrichtsstunden pro Jahr) teil.
Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, dass die KlassensprecherInnen die Klassenkasse verwalten.
Als KlassensprecherIn muss man sich natürlich nicht alles gefallen lassen. Man hat weder die Funktion eines Laufburschen und hat nicht auf der Matte zu stehen, wenn jemand mit dem Finger schnippt.
KlassensprecherInnen sollten sich in regelmäßigen Abständen mit der ganzen Klasse zusammenzusetzen und dort Anregungen zusammeln, Probleme zu besprechen und Informationen weiterzugeben.
