von SchulsprecherInnen

  • Was ihr an der Schule alles benutzen dürft
  • Ein eigener Raum?
  • Wie viel Unterrichtszeit ihr beanspruchen könnt
  • Wenn ihr mal was verschicken wollt
  • Ankommende Post
  • Geld für die Arbeit des SchülerInnenrates
  • Empfehlung der Behörde zur Höhe des SV-Etats

Was ihr an der Schule alles benutzen dürft

SchulsprecherInnen haben das Recht, Materialien und technische Einrichtungen der Schule zu benutzen - natürlich nur, wenn sie »dienstliche« Angelegenheiten erledigen müssen.

Das bedeutet, ihr dürft den Kopierer benutzen, telefonieren und faxen. Auch Materialien für eure Arbeit muss die Schule stellen - etwa Papier, Briefumschläge oder Aktenordner. Wenn mal etwas davon nicht vorhanden sein sollte, so muss die Schule es für euch besorgen. Natürlich dürft ihr Computer der Schule für anfallende Schreibarbeiten und zur Kommunikation per eMail und übers Internet benutzen.

Ein eigener Raum?

Naja, das ist so eine Sache. Die Schule muss euch zwar für eure Arbeit einen eigenen Raum zur Verfügung stellen. Allerdings nur, wenn Räume leerstehen sollten. Da auf den ersten Blick jedoch fast nie Räume leerstehen, könnt ihr euch vielleicht selber auf die Suche machen und fast nie benutzte Räume ausfindig machen und über die Nutzung dieses Raumes dann mit der Schulleitung »verhandeln«. Wenn dort z.B. einmal pro Woche ein Kurs stattfindet, wieso kann dieser dann nicht woanders stattfinden?

Wie viel Unterrichtszeit ihr beanspruchen könnt

Für SR-Sitzungen stehen euch jährlich bis zu 20 Unterrichtsstunden zur Verfügung. Ihr dürft also bis zu 20 SR-Sitzungen pro Schuljahr während der Unterrichtszeit einberufen (z.B. alle zwei Wochen eine). SR-Mitgliedern darf die Teilnahme an den Sitzungen nicht untersagt werden. Wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder des SchülerInnenrates oder die Schulleitung es verlangt, muss innerhalb der nächsten 14 Tage eine SR-Sitzung stattfinden.

Weitere zehn Unterrichtsstunden können für Vollversammlungen mit allen SchülerInnen der Schule in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, ihr könntet zum Beispiel einmal im Monat eine einstündige Vollversammlung einberufen, auf der ihr alle SchülerInnen der Schule über aktuelle Themen informiert und eure Aktionen vorstellt oder auch Podiumsdiskussionen zu aktuellen Angelegenheiten durchführt. Auch hier darf keiner Schülerin/keinem Schüler die Teilnahme verboten werden. Zu solchen Versammlungen müsst ihr die Schulleiterin/den Schulleiter einladen, die LehrerInnen könnt ihr einladen. Insgesamt könnt ihr also 30 Unterrichtsstunden (20 für SR-Sitzungen, 10 für Vollversammlungen) für eure Treffen einplanen.

Treffen außerhalb der Schulzeit in Schulräumen dürft ihr selbstverständlich abhalten, so viel ihr wollt.

Wenn ihr mal was verschicken wollt

Als SchulsprecherInnen dürft ihr im Rahmen eurer SR-Arbeit kostenlos Briefe an andere Schulen und Behörden verschicken. Dafür gibt´s die so genannte »Behördenpost«. Jede Schule und Behörde hat dabei statt der Adresse mit Postleitzahl eine »Behördenleitzahl« - im Sekretariat gibt es Listen mit den Behördenleitzahlen aller Schulen. Das Sekretariat unterstützt euch sicher gern dabei.

Ankommende Post

Die Schule muss euch zumindest ein Postfach zur Verfügung stellen. Briefe an euch müssen dort unverzüglich reingelegt werden. Die Schulleitung darf sie weder öffnen noch zensieren, wenn der Brief direkt an euch adressiert ist. Also: »An den/die SchulsprecherIn der Schule XY usw.« Wenn auf dem Brief lediglich die Schuladresse steht mit dem Hinweis: »Bitte an den SchülerInnenrat weiterleiten«, dann öffnet die Schulleitung den Brief und muss auf der Grundlage behördlicher Richtlinien entscheiden, ob er an euch weitergeleitet werden darf. Beachtet dieses auch, wenn ihr Briefe an andere SchulsprecherInnen schickt.

Geld für die Arbeit des SchülerInnenrates

In der Regel verwalten die SchulsprecherInnen die SR-Kasse. Hierzu steht im Schulgesetz (§64): »Die Schulkonferenz stellt dem Schülerrat aus den der Schule zur Verfügung stehenden Mitteln einen festen Betrag für die Durchführung schulbezogener Veranstaltungen zur Verfügung.«

Das bedeutet: ihr habt einen Anspruch auf Geld. Denkt bitte daran, dass in der Schulkonferenz auch VertreterInnen von euch sitzen. Ihr habt also auch Einflussmöglichkeiten auf die Höhe des Betrages. Vor der Schulkonferenzsitzung solltet ihr daher am besten eine Art Jahresplan aufstellen, in der ihr kurz eure geplanten Aktionen vorstellt und in etwa abschätzt, was deren Durchführung kosten wird.

Sollte das Geld, das ihr auf diesem Wege erhaltet, nicht ausreichen, so könnt ihr euch immer noch an Euren Schulverein wenden. Von diesem dürft ihr jederzeit Spenden annehmen, sofern daran keine Bedingungen geknüpft sind. Oder aber ihr sammelt über die KlassensprecherInnen Spenden aus jeder Klasse.

Empfehlung der Behörde zur Höhe des SV-Etats

Die Bildungsbehörde hat im Jahr 2000 für die mögliche Höhe eures Etats einen Richtwert vorgeschlagen. Eine angemessene Summe für die SV ist laut Behörde pro Jahr 1,50 Euro je SchülerIn der Schule. Wenn eure Schule also 800 SchülerInnen hat, sollte der Etat in etwa 1200 Euro betragen.

Wenn die Schulkonferenz also euren Etat festlegt, könnt ihr ruhig auf das Behördenschreiben verwesen - es wurde an alle Schulleitungen geschickt (mit Ausnahme der Berufsschulen, für die eine andere Zuständigkeit gilt) geschickt. Wenn ihr den Brief haben wollt, dann wendet euch einfach an die SchülerInnenkammer. Ihr könnt den Brief von 2000 auch hier als PDF-Datei herunterladen, den Brief von 2004 bekommt ihr hier auch und könnt ihn ausdrucken.

Hier ein Auszug aus dem Schreiben von 2000:
"Um die Schülervertretung nicht bei jeder Einzelausgabe in die Rolle des Bittstellers gegenüber der Schulleitung zu bringen und um gleichzeitig den Mitgliedern der Schülervertretung die Gelegenheit zu gebgen, sich auch in einer begrenten Budgetverantwortung zu üben, halte ich die Bereitstellung eines eigenen jährlichen Budgets für eine sinnvolle Maßnahme, der haushaltsrechtlich nichts im Wege steht."

Weitere Rechte, die für eure Arbeit als SchulsprecherInnen von Bedeutung sein können, findest Du in der Rubrik "Deine Rechte".

 

 

 

 

 

 

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