von SchulsprecherInnen

 

Eine Sonderstellung in der SchülerInnenvertretung haben die SchulsprecherInnen. Im Schulgesetz heißt es: »Die Schulsprecherin oder der Schulsprecher vertritt im Rahmen der Beschlüsse des Schülerrats die Schülerinnen und Schüler gegenüber Schulleitung, Lehrerkonferenz, Elternrat, Schulbeirat und Schulkonferenz.«

Das hört sich nun so an, als ob die SchulsprecherInnen alles alleine machen sollen. Manche SchülerInnen mögen in »ihren« SchulsprecherInnen nur (idealistische) Arbeitsmaschinen sehen, die sich für sie abrackern, um den Schulalltag angenehmer zu gestalten.

SchulsprecherInnen sind aber keine EinzelkämpferInnen, sondern Kontaktpersonen. SchulsprecherInnen sind Vorsitzende des SchülerInnenrates (SR). Sie laden zu den Sitzungen ein und leiten sie. Sie sind diejenigen, die Beschlüsse des SR gegenüber Schulleitung, Eltern und LehrerInnen vertreten. SchulsprecherInnen sind Bindeglied zwischen den einzelnen Gremien und vor allen Dingen Sprachrohr der SchülerInnenschaft. Sie haben die Möglichkeit, eigene Aktionen an der Schule zu organisieren.

Wichtig ist, dass SchulsprecherInnen sich in rechtlichen und organisatorischen Fragen auskennen, denn das sind die Grundlagen ihrer Arbeit.

SchulsprecherInnen sollten Durchsetzungsvermögen gegenüber Schulleitung, Eltern und LehrerInnen haben. Und sie sollten Mittel und Wege kennen, um verschiedene Aktivitäten, die vom SchülerInnenrat beschlossen wurden, zu realisieren. Das reicht von der Organisation einer SR-Disco bis zu großen Veranstaltungen wie Aktionstagen. Einige Anregungen für die Arbeit als SchulsprecherIn findet ihr hier.

 

 

 

 

 

 

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