Die SchülerInnenkammer hat sich als Resultat aus den vorangegangenen VerbindungslehrerInnen-Fortbildungen mit der Rolle und dem Stellenwert von VerbindungslehrerInnen befaßt. Heraus kam folgende Stellungnahme, die an die Behörde für Bildung und Sport weitergegeben wurde mit der Bitte um Stellungnahme:

 

Stellungnahme zu den Aufgaben und dem Stellenwert von VerbindungslehrerInnen

VerbindungslehrerInnen üben in der Schule eine wichtige Funktion aus:
Sie sind das Bindeglied zwischen der SchülerInnenvertretung, der Schulleitung und der LehrerInnenkonferenz. Mit dieser ehrenamtlichen Tätigkeit fördern sie eine effektivere Zusammenarbeit der Gremien und stärken die Berücksichtigung von SchülerInneninteressen in der Schule.

Aufgrund der hohen Fluktuation in der SchülerInnenvertretung ist die Institution einer Verbindungslehrkraft sehr wichtig, da diese für eine gewisse Kontinuität in der Arbeit Sorge trägt.

Das Schulgesetz sieht für die VerbindungslehrerInnen als Aufgaben Förderung der Verbindung der Gremien, sowie eine Teilnahme mit beratender Stimme an SR-Sitzungen (siehe §64 (7)) vor.
Jedoch zeigen die jährlich stattfindenden VerbindungslehrerInnenversammlungen und Gespräche mit einzelnen VerbindungslehrerInnen, dass eine konkrete Aufgabenbeschreibung von Seiten der Behörde für eine produktive Arbeit von Nöten ist. Gerade neugewählte VerbindungslehrerInnen fühlen sich diesbezüglich uninformiert und alleine gelassen.

Die SchülerInnenkammer Hamburg versucht den VerbindungslehrerInnen durch ein Faltblatt [hier als PDF-Datei], Fortbildungsveranstaltungen und einer Informations- und Diskussionsplattform auf ihrer Homepage Hilfestellung zu geben. Dennoch ist eine weitergehende strukturelle Maßnahme durch die Behörde unabdingbar.

Die SchülerInnenkammer Hamburg fordert daher eine klare Umschreibung des Aufgabenfeldes von VerbindungslehrerInnen.

  • Teilnahme an den SchülerInnenratssitzungen
  • Regelmäßige Treffen mit dem SchulsprecherInnenteam und der Schulleitung
  • Unterstützung der SchülerInnen bei Aktivitäten (z.B. Durchführung eines Seminars für den SchülerInnenrat)
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten oder Positionen gegenüber anderen Gremien
  • Durchführung der Wahlen der SchulsprecherInnen und VertreterInnen im KreisschülerInnenrat
  • Verpflichtende Teilnahme an jährlich vom AfS und skh veranstalteten Versammlungen für VerbindungslehrerInnen

Diese Vielzahl an Aufgaben ist für VerbindungslehrerInnen mit viel Arbeit verbunden. Daher kann die Umschreibung des Aufgabenfeldes nur erfolgen, wenn mit ihr die Schaffung von Entlastungsstunden einhergeht.

Beschlossen auf der Sitzung am 23. Januar 2002

 

 

 

 

 

 

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