LehrerInnenkonferenz
Die LehrerInnenkonferenz ist das Beratungs- und Beschlussgremium der LehrerInnen. Sie hat bei ihren Entscheidungen die Grundsätze zu berücksichtigen, die die Schulkonferenz beschlossen hat. Auch die
SchülerInnen, die Mitglied der Schulkonferenz sind, dürfen an den Sitzungen der LehrerInnenkonferenz teilnehmen und haben Rederecht – allerdings nur, wenn Tagesordnungpunkte behandelt werden, die auch in der Schulkonferenz behandelt werden können.
Elternrat
Die KlassenelternvertreterInnen wählen zu Beginn des Schuljahres den Elternrat. Wählbar sind – anders als beim SchülerInnenrat – alle Eltern der Schule. Elternräte an kleinen Schulen haben 9 Mitglieder, bei größeren können es bis zu 21 sein. Die Aufgaben und Rechte stimmen in etwa mit denen des SchülerInnenrats überein.
