Hamburgisches Schulgesetz § 51
Seit dem Schuljahr 2000/2001 hat jede Schule ein selbst erstelltes Schulprogramm. Im Schulprogramm legt jede Schule ihre besonderen pädagogischen Schwerpunkte fest, gibt sich also ein eigenes Gesicht. Sollen zum Beispiel bestimmte Fächer verstärkt unterrichtet werden? Soll eine neue Form des Unterrichts angewendet werden oder aber die Schule mit sozialen Einrichtungen in der Nachbarschaft verstärkt kooperieren (z. B. durch ein Sozialpraktikum)? – all dies und vieles mehr sind Themen, die in einem Schulprogramm festgelegt werden können.
Wie unter »Schulkonferenz« beschrieben, stimmt letztlich die Schulkonferenz über das Schulprogramm ab. Das existierende Schulprogramm kann jederzeit geändert werden. Ihr könntet es zum Beispiel im SchulsprecherInnenteam
einmal durchsehen und überlegen, ob etwas geändert werden soll – dann die Vorschläge in die Schulkonferenz einbringen.
Die Mitarbeit am Schulprogramm ist daher für die SchülerInnenvertretung von großer Bedeutung! Dort lässt sich der Unterricht an der Schule verbessern, dort können Mitbestimmungsrechte erweitert werden und dort kann der Schulalltag neu gestaltet werden!
