schülerInnenkammer hamburg
Sind die Regionalen Schulentwicklungskonferenzen ein sinnvolles Instrument für die Schulentwicklung in Hamburg? Dies gilt es erst zu beweisen, jedoch halten wir die Entscheidung, zu einer Art Basisdemokratie wieder zurückzukehren, für sehr wichtig und erhoffen uns, dass das gesamte Schulsystem von Beteiligungsprozessen wie bei den RSKs lernen kann. Eine derartige Veränderung des Bildungssystems bedarf langfristiger und vorausschauender Planung. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Profis, nämlich Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler, vor Ort mit in den Ideenprozess einbezogen werden, um individuell auf die Gegebenheiten und Wünsche der einzelnen Schulregionen einzugehen. Nur so kann unsere Maxime erfüllt werden, nämlich jedem Schüler, unabhängig von seinem sozialem Umfeld und Hintergrund, ein bildungsvielfältiges Angebot zur Wahl zu stellen.
Der Schritt zu Regionalen Schulentwicklungskonferenzen ist richtig und nötig. Einzig die Umsetzung entscheidet nun über „sinnvoll“ oder „gescheitert“. Wir blicken den RSKs auf Grund der sorgfältigen Planung jedoch erst einmal hoffnungsvoll und positiv entgegen. Auch wenn der Startschuss der RSKs mit dem 22. September etwas zu früh gewählt worden ist, um eine umsichtige Wahl der Vertreter aus den Schulgremien sicher zu stellen. Umso mehr ist uns die Projektgruppe zur Planung der Schulreform erfreulich aufgefallen, die uns stets mit ihrer aufgeschlossenen Art bei der Vorbereitung und Durchführung eines Coachings für die Schülervertreter in den RSKs unterstützte. Mit dieser Fortbildung fällt eine unserer großen Sorgen weg, nämlich, dass eine Diskussion auf gleicher Augenhöhe untereinander gar nicht möglich gewesen wäre.
Eine Ungewissheit aber bleibt: Wie kreativ und realistisch werden die RSKs arbeiten und wie werden die Vorschläge der RSKs von der BSB angenommen und umgesetzt?
Wir freuen uns zunächst nun erst einmal in einigen Tagen bei einer bisher einmaligen Beteiligungsstruktur im Bildungswesen mit dabei sein zu dürfen und blicken der Zeit nach den RSKs gespannt entgegen.
Frederic Rupprecht, Landesvorsitzender der skh
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Der Vorstand beschließt zum Entwurf der Ferienordnung für die Jahre
2010/2011 bis 2017
Aufgrund der aktuellen strukturellen Probleme der schülerInnenkammer hamburg (skh)
sind folgende Beschlüsse als Kammervorstandsbeschlüsse aufzufassen und können dementsprechend nicht ausreichend genug die gesamte SchülerInnenschaft repräsentieren. Eine Umfrage an repräsentativ ausgewählten Schulen war uns weiterhin nicht möglich, da noch keine Basisstruktur in den Schulen vorhanden ist.
Kritisch müssen wir hierbei die Selbstüberzeugung einiger SchulleiterInnen allgemeinbildender Schulen beäugen, welche SchülervertreterInnenwahlen bewusst gegen das Hamburger Schulgesetzes durchgeführt haben. Mit solch einem undemokratischen und die skh-Arbeit degradierenden Verhalten in der Schullandschaft ist es unmöglich eine arbeitsfähige Vernetzung aufzubauen und repräsentative Beschlüsse fassen zu können.
§ 1 Schuljahr 2010/2011
Die Ferienordnung wird vom Kammervorstand zur Kenntnis genommen.
§ 2 Schuljahr 2011/2012
Die Ferienordnung wird vom Kammervorstand zur Kenntnis genommen.
§ 3 Schuljahr 2012/2013
Die Ferienordnung wird vom Kammervorstand zur Kenntnis genommen.
§ 4 Schuljahr 2013/2014
Die Ferienordnung wird vom Kammervorstand zur Kenntnis genommen.
§ 5 Schuljahr 2014/2015
Die Ferienordnung wird vom Kammervorstand zur Kenntnis genommen.
§ 6 Schuljahr 2015/2016
Die Ferienordnung wird vom Kammervorstand zur Kenntnis genommen.
§ 7 Schuljahr 2016/2017
Die Ferienordnung wird vom Kammervorstand zur Kenntnis genommen.
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Der Vorstand beschließt zur Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der
Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2008/2009 und 2009/2010
Strukturelle Maßnahmen
Teil A: Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2008/2009
§ 1 Schließung von Schulen
Die Grundschule Am Reinbeker Redder, Reinbeker Redder 274, wird geschlossen.
Der Kammervorstand akzeptiert das Vorhaben.
§ 2 Umwandlung von Schulen
Die Schule Kirchwerder Bei der Kirche, Kirchwerder Hausdeich 341, wird beginnend mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 in eine integrierte Gesamtschule umgewandelt.
Der Kammervorstand stimmt der Maßnahme zu.
§ 3 Verlegung von Schulen
(1) Die Sprachheilschule Mümmelmannsberg wird aus dem Schulgebäude Große Holl 12/14 in das Schulgelände Reinbeker Redder 274 verlegt
Der Kammervorstand stimmt der Maßnahme zu.
(2) Die Schule Chemnitzstraße wird aus dem Schulgebäude Virchowstraße 80 in das Schulgebäude Thedestraße 100 verlegt.
Der Kammervorstand stimmt der Maßnahme zu.
§ 4 Zusammenlegung von Schulen
Die Schule am See, Borchertring 38, und die Grundschule Seeredder, Borchertring 38, werden zusammengelegt zur kooperativen Gesamtschule Schule am See mit Grundschulabteilung.
Der Kammervorstand stimmt der Maßnahme zu.
Strukturelle Maßnahmen
Teil B: Maßnahmen an allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahresbeginn 2009/2010
§ 7 Verlegung von Schulen
Die Schule für Hörgeschädigte wird aus dem Schulgebäude Schultzweg 9 und dem Schulgebäude Hammer Straße 124 in das Schulgebäude Holmbrook 20 verlegt.
Der Kammervorstand stimmt der Maßnahme zu.
Strukturelle Maßnahmen
Teil C: Maßnahmen an beruflichen Schulen zum Schuljahresbeginn 2008/2009
§ 8 Einrichtung von Eingangsklassen
In der Beruflichen Schule Niendorf, Niendorfer Marktplatz 5-7, werden Klassen der Vorstufe des beruflichen Gymnasiums mit der Fachrichtung Pädagogik/Psychologie eingerichtet.
Der Kammervorstand stimmt der Maßnahme zu.