Stellungnahme zur Schulgesetznovelle

der schülerInnenkammer hamburg

am 29. April 2009

Das Plenum der schülerInnenkammer hamburg bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Novellierung des Hamburgischen Schulgesetzes, sowie auch auf andere Paragrafen des Hamburgischen Schulgesetzes, die als nachbesserungswürdig erachtet werden.

Vorwort:

Die Landesschülervertretung Hamburgs erachtet das Vorgehen von Seiten der Behörde im Beratungsprozess der Kammern als unbefriedigend. Durch eine sehr späte Veröffentlichung des Referentenentwurfs wurde die Kammer unter einen hohen Zeitdruck gestellt und eine ausführliche Rückkopplung mit explizit den Kreisschülerräten war kaum realisierbar. Für zukünftige tief greifende Beratungen fordert die schülerInnenkammer hamburg einen längeren Beratungszeitraum, wenn eine demokratische Struktur gewahrt werden soll.

Das Plenum der schülerInnenkammer hamburg begrüßt allgemein weitestgehend die Novellierung des HmbSG, um eine Realisierung des Rahmenkonzeptes der BSB zu ermöglichen. Als grundlegender Wichtigkeit erachtet die schülerInnenkammer, dass jegliche Veränderungen im Gesetzesbuch den Bildungsbeteiligten in angemessenen Rahmen vorgestellt werden, da zu häufig Konflikte im Schulalltag, basierend auf fehlende Rechtskenntnisse- sowie Fehlinterpretationen, entstehen.

Die Ausführung des Hamburgischen Schulgesetzes muss in Zukunft wesentlich besser kontrolliert werden und bewusste Missachtung Folgen mit sich ziehen.  

Legende:

Die schülerInnenkammer hamburg führt für diese Stellungnahme folgende Formatierungen ein, um die einfachere Lesbarkeit zu unterstützen. Durchgestrichene Passagen möchte die Kammer aus dem Gesetz entfernen lassen, fett gedruckte Passagen sind neu von der Kammer hinzugefügt.

§ 8 Stundentafel

Absatz 1

(1)   Die Zahl der Unterrichtsstunden, die auf die Fächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete entfällt, wird für die einzelnen Bildungsgänge in Stundentafeln festgelegt. Soweit den Schulen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet sind, sind diese in einer schuleigenen Stundentafel umzusetzen. Die schuleigene Stundentafel erlässt die Schulkonferenz oder der Schulvorstand auf Vorschlag der Lehrerkonferenz und dem Schülerrat.

Forderung der skh:

Die SchülerInnenvertretung muss nach unserem Ermessen die Möglichkeit erhalten, an der Entwicklung der Stundentafel der zugehörigen Schule, beteiligt zu sein. Explizit fordern wir die Ermächtigung des SchülerInnenrats einen eigenen Entwurf zu erstellen oder basierend auf dem der Lehrerkonferenz ein Weiterentwickeltes zu erstellen. Nur ein Stimmrecht in der Schulkonferenz ist nach unserem Ermessen lediglich eine Scheinpartizipation, da die SchülerInnenvertreter so in den Entstehungsprozess nicht eingebunden werden.

§ 12 Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf und Betreuung kranker Schülerinnen und Schüler

Die schülerInnenkammer begrüßt die integrierte Förderung von benachteiligten SchülerInnen, fordert aber die Sicherstellung von ausreichendem Fach- und Sonderpersonal für die erfolgreiche Integration der entsprechenden SchülerInnen.

§ 14 Primarschule

Absatz 1

(1)   Die Primarschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 6 und wird eigenständig geführt<s>. Die Unterrichtszeit in der Primarschule beginnt schulwerktäglich um 8:00 Uhr und endet in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 und in der Vorschulklasse um 13:00 Uhr, in den Jahrgangsstufen 5 und 6 um 13:30 Uhr. Dabei kann eine offene Anfangs- und Schlussphase vorgesehen werden.</s><s></s>

Forderung der skh:

Der Beginn, sowie Ende des Schultages muss in der Verantwortung der jeweiligen Schulen liegen.

Das Plenum zu einer SchülerInnenvertretung an der Primarschule:

Die schülerInnenkammer hamburg fordert eine eigene „Kammer“ für die PrimarschülerInnen, welche unmittelbar an die schülerInnenkammer hamburg angegliedert ist. Dieses Gremium, das aus Vertretern aller Stufen der Primarschule bestehen soll, vertritt gegenüber der skh die Auffassungen der PrimarschülerInnen.

Dies erfolgt durch 4., 5. und 6. Klässler der zukünftigen Primarschule, welche in der skh ihren Kreis vertreten. Aufgrund der zu erwartenden Größe ist es in Erwägung zu ziehen, eine Einteilung in 3 Kreise (z.B. Nord, Süd, Mitte) vorzunehmen.

Demokratieerziehung, auch von Schulanfängern, ist ein elementarer Bestandteil der Schulbildung und im Auftakt der geltenden Gesetze verankert. Wir wollen eine sinnvolle, pädagogische Partizipation von der 0. Klasse bis zum Ende der Schulzeit.

Die Schülerinnen und Schüler sollten mithilfe der nun zu wählenden VerbindungslehrerInnen schrittweise an eine Mitverantwortung und –verwaltung herangeführt werden und merken das Potenzial vorhanden ist eigene Ideen umzusetzen. Dies ist auch auf Primarschulebene möglich und sinnig.

Diese Heranführung der SchülerInnen an die Tätigkeiten einer SV kann, z.B. im Zusammenarbeit mit dem Projekt SSM und Mitgliedern der schülerInnenkammer erfolgen. Die jüngst herausgegebene Grundschulfibel mit Lehrerbegleitheft wurde in den Pilotschulen sehr positiv aufgenommen und zeigt, dass Schülervertretungsarbeit auch schon in der Grundschule sehr gut realisierbar ist.

Die Änderung der APO-AH zielte auf das „Erhöhen der Studierfähigkeit der Absolventen“ ab – ein durchaus ambitioniertes und wichtiges Ziel. Die Förderung von Partizipation und das transparente Gestalten von Veränderungsprozessen – auch bei PrimarschülerInnen – wird hierbei sicherlich nicht zum Nachteil ausfallen.

§ 15 Stadtteilschule

Das Plenum der schülerInnenkammer befürwortet die Gleichberechtigung der Abschlüsse der Oberstufe des Gymnasiums und der Stadtteilschule.

 

§ 22a Berufsoberschule

Die schülerInnenkammer befürwortet die Einführung der Berufsoberschule.

 

§ 42 Einschulung, Übergänge, Umschulung

Absatz 4

Forderung der skh:

Wir fordern das Kriterium „Härtefall“ in das Gesetz aufzunehmen, da die Kriterien „Nähe“ und „Geschwister“ nicht ausreichen.

§ 44 Leistungsbeurteilung, Zeugnis

Forderung der skh:

Lehrer-Eltern Gespräche sollen auch bei der Zeugnisvergabe stattfinden.


§ 49  Erziehungsmaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen

Forderung der skh:

Sorgeberechtigte von Volljährigen sollen nicht ohne deren Zustimmung in alle die Schülerin oder den Schüler betreffende Angelegenheiten mit einbezogen werden, so auch nicht in alle in §49 behandelten Thematiken.

Absatz 2

(2)   Die Primarschule wird mindestens zwei zügig, das Gymnasium und die Stadtteilschule mindestens dreizügig geführt. Wird die Mindestzügigkeit in den Eingangsklassen in zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren nicht erreicht, so werden an der betreffenden Schule im darauf folgenden Schuljahr keine Eingangsklassen mehr eingerichtet. Bei der Einrichtung von Eingangsklassen ist <s>darauf hinzuwirken</s> sicherzustellen, dass von den Sorgeberechtigten nachgefragte Profile in ausreichendem Umfang angeboten werden.

Schulkonferenz

Forderung der skh:

Das Plenum der schülerInnenkammer hamburg spricht sich deutlich für den Antrag der Elternkammer aus, die Schulkonferenz in Rahmen eines Schulparlamentes zu reformieren. Hierbei sehen wir die große Chance, dass durch externe Mitglieder Themen angesprochen werden können, vor denen Eltern und SchülerInnen ggf. zurückschrecken wegen Furcht vor anschließender Benachteiligung ihrer selbst, oder ihrer Kinder.


§ 65 Schulsprecherinnen und Schulsprecher

Absatz 1

      Genauere Erläuterung der SchulsprecherInnenwahlen[1]

      in § 65 Abs. 1 HmbSG

 Aufgrund von Unsicherheiten von Schulen zu Schulsprecherwahlen wegen fehlenden Richtlinien möchten wir zwei Ergänzungen zum § 65 Abs. 1 beantragen, um sicherzustellen, dass ein demokratischer Ablauf der Wahlen gesichert ist. In Vergangenheit verliefen die Wahlen der Schulsprecher leider häufig nicht demokratisch und rechtzeitig, obwohl es sich hierbei um ein sehr wichtiges Amt in der SchülerInnenmitbestimmung[2] handelt. Unser Antrag enthält die Vorschrift für die Schulen, dass es sich bei der Wahl von Schulsprechern um ein gleiches, freies, direktes und geheimes Wahlverfahren handelt. Außerdem möchten wir erwirken, dass in Zukunft die Wahlen Hamburg weit an einem einheitlichen Schultag[3] stattfinden. Hiermit soll verhindert werden, dass sich einige Schulen weiterhin den Wahlen entziehen und die bisherige freizügige Wahlzeit missbrauchen. Die Schulsprecherwahlen sollen an allen Hamburger Schulen instituiert werden, um den Forderungen des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule (§ 2 Abs. 1 und 2, sowie 4) gerecht zu werden.

a.     Zu ergänzender Satz im §65 Abs. 1

„[…] haben die staatlichen Hamburger Schulen die Schulsprecherwahlen im Rahmen einer schulischen Veranstaltung abzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler der Schule von der vierten Klasse an, am einheitlichem, von der Behörde für Schul- und Berufsbildung vorgegebenen, Wahltag in geheimer, gleicher, freier und direkter Wahl aus ihrer Mitte […] Schulsprecher wählen.“

b.                     Geänderte Form des § 65

(1) Soweit nach § 64 Absatz 1 ein Schülerrat zu bilden ist, haben die staatlichen Hamburger Schulen die Schulsprecherwahlen im Rahmen einer schulischen Veranstaltung abzuhalten. Die Schülerinnen und Schüler der Schule von der vierten Klasse an, am einheitlichem, von der Behörde für Schul- und Berufsbildung vorgegebenen, Wahltag in geheimer, gleicher freier und direkter Wahl aus ihrer Mitte für die Dauer des Schuljahres eine Schulsprecherin oder einen Schulsprecher und zwei stellvertretende Schulsprecherinnen oder Schulsprecher wählen. Abweichend von Satz 1 kann auch eine aus höchstens sieben Personen bestehende Schulsprechergruppe gewählt werden.

§ 67  Kreisschülerrat, § 80 Schülerkammer

Absatz 1

 

Verlängerung der Legislaturperiode von KSR sowie skh Mitgliedern auf 2 Jahre in § 67

Abs. 1 HmbSG; § 80 Abs. 1 HmbSG

Ein zentrales Problem für die erfolgreiche und kontinuierliche Arbeit der Schülervertretung stellt das Wahlverfahren für die oben genannten Gremien dar. Häufig ist es den VertreterInnen[4] nicht möglich die Arbeit Ihrer VorgängerInnen erfolgreich weiterzuführen, da meistens jedes Jahr neue Schüler in den Kreisen und der Kammer sitzen und nicht wissen, in welchen Themen im vorherigen Jahr gearbeitet wurde. Hierbei fehlen erfahrene Mitglieder, die die „Neuen“ einarbeiten können. Im Gegensatz zu dem Lehrer und Eltern Gremien kann das Engagement von Schülern meistens leider nur kurzlebig gezeigt werden, darum fordern wir die Amtszeit von Kreisvertreter, sowie Kammervertreter auf 2 Jahre festzulegen. Um Missbrauch vorzubeugen sowie auch Abiturienten die Mitgestaltungsmöglichkeiten einzuräumen, müssen folgende Sonderregeln gelten:

(1)   Ausscheiden aus staatlichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg führt zu sofortigem Mandatsverlust und verpflichtet den jeweiligen SR bzw. KSR unverzüglich diese Position auf 2 Jahre neu wählen zu lassen.

(2)   Außerdem kann der KSR bzw. die skh nach zweimaligem unentschuldigten Fehlens eines Mitglieds, den jeweiligen SR bzw. KSR dazu anhalten Neuwahlen für diese Position (bis zum Ende der Amtszeit des Vorgängers) abzuhalten. Vorher ist jedoch zu prüfen, ob Einladungen dem Mitglied zugegangen sind.

Mit diesen Maßnahmen wollen wir nicht Schülern verwehren sich auch überschulisch in der Schülerverwaltung zu engagieren, sondern wollen verhindern, dass wie in Vergangenheit, Schulverfassungsorgane nicht beschlussfähig sind. Durch eine Wahl auf 2 Jahre kann garantiert werden, dass stets erfahrene Mitglieder in den Gremien sitzen und über das heutzutage unabdingbare Vorwissen verfügen.

a.      Zu ergänzender Satz im § 67 Abs. 1 HmbSG

„[…] und nach deren Wahl den Vertreterinnen und Vertretern des Schulkreises in der Schülerkammer. Die Wahl der Mitglieder im Kreisschülerrat und Schülerkammer erfolgt auf zwei Amtsjahre, sofern die Mitglieder durchgehend eine staatliche Schule der Freien und Hansestadt Hamburg besuchen. Ausscheiden aus einer dieser Schulen führt zu sofortigem Mandatsverlust und verpflichtet den jeweiligen SR bzw. KSR unverzüglich diese Positionen auf 2 Jahre neu wählen zu lassen.

Darüber hinaus ist der KSR bzw. die skh mit einfacher Mehrheit dazu befugt den SR bzw. KSR dazu zu verpflichten, Neuwahlen anzusetzen, wenn Mitglieder zweimal unentschuldigt einer offiziellen[5] Sitzung fernbleiben. Vorher ist jedoch zu prüfen, ob Einladungen den Mitgliedern zugegangen sind.“

b.      Zu ergänzender Satz im § 80 Abs. 1 HmbSG

„[…] von den Kreisschülerräten für 2 Jahre gewählten Mitgliedern […].“

 

§ 77 Zusammensetzung, Wahl und Stimmrechte

Absatz 1

(1)   Der Schulvorstand I wird aus […] <s>einem</s> zwei Mitgliedern des Schülerrats […] gebildet. 

Forderung der skh:

Wir fordern die Anzahl der SchülervertreterInnen in den Gremien aufzustocken, sowie die Mitbestimmungsrechte in § 76 Abs. 4 auszuweiten. Fernen müssen zukünftig die Schülervertretungen berechtigt sein bei Grundsatzbeschlüssen zu Lehr- und Lernmittel (nach § 9 Absätze 2 und 3 HmbSG), zum Schulprogramm (nach § 51 HmbSG) oder zu allgemeinen Rahmenbedingungen für die Organisation des Berufsschulunterrichtes mitzuentscheiden.

§ 87 Klassengrüßen, Mindestzügigkeiten und Schulstandorte

Absatz 1

(1) Keine Klasse oder Lerngruppe an Primarschulen <s>und Stadtteilschulen allgemeinbildenden Schulen soll größer als 25 Schülerinnen und Schüler sein</s> soll größer als 23, <s>und</s> an Stadtteilschulen <s>allgemeinbildenden Schulen</s> größer als <s>25</s> 24 und an Gymnasien größer als 26 Schülerinnen und Schüler sein, in Primarschulen mit einer sozialstrukturell benachteiligten Schülerschaft soll die Klassengröße von 20, in Stadtteilschulen von 22 und in Gymnasien von 24 nicht überschritten werden. Aus Gründen besonderer räumlicher Gegebenheiten oder besonderer pädagogischer Aufgaben kann die Klassengröße im Einzelfall geringer, aus Gründen der regionalen Versorgung aller Schülerinnen und Schüler im Einzelfall größer festgelegt werden. Die Kursfrequenz in der Oberstufe kann in den ästhetischen Fächern und den Naturwissenschaften aus Gründen der regionalen Versorgung deutlich unterschritten werden.

Forderung der skh:

Das Plenum der schülerInnenkammer hamburg schließt sich dem Entwurf der Elternkammer an und erachtet eine wesentlich kleinere Klassenfrequenz als dringend notwenig.

Abschließende Anmerkung bzgl. §80:

Die schülerInnenkammer hamburg (skh) akzeptiert den Begriff „Kammer der Schülerinnen und Schüler“ nicht. Ebenso lehnen wir den Begriff „Schülerkammer" aufgrund seiner undifferenzierten Geschlechterbetrachtung vollendens ab. Letzterer wird gerne von offizieller Seite verwendet, widerspricht unserer Idee einer Vertretung beider Geschlechter aber grundlegend!

Wir fordern, dass diese beiden Begriffe in allen Ebenen/Texten und zukünftigen Publikationen durch „schülerInnenkammer hamburg“ ersetzt wird.

Diese Schreibweise ist nicht neu und wird sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern. Intern und von der Kammer in die Öffentlichkeit wird schon seit vielen Jahren von der „schülerInnenkammer hamburg“ gesprochen. Sämtliche Eigenproduktionen sowie die Logos sind auf Basis von ständig neu legitimierten Beschlüssen unterschiedlicher Plena gefällt worden.

Argumentativ sollte hier nicht formal erwidert werden, sondern auf einer Sachebene der Empathie und dem Respektieren des Wunsches nach Geschlechtergerechtigkeit. Wir werden, sollten die folgenden Organe unserer Forderung nicht folgen können, verschiedene Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit prüfen. Verständnis ist nicht zu erwarten, ebenso sehen wir hier auch keine „Ermessensreduzierung auf Null“ – Schüler sind keine SchülerInnen, dies wird uns niemand vermitteln können.

Die Schreibweise von "schülerInnenkammer hamburg" ist also in ihrer Gänze explizit so gewünscht.
Der Verweis auf "skh" erscheint uns notwendig, da wir mit dieser Abkürzung sehr viel in der Öffentlichkeit auftreten.
Wir sind gerade dabei zu prüfen, inwieweit das Marken- und/oder Patentrecht anwendbar ist.

''Meine Aufgabe als Bundesjustizministerin ist es, den Gender-Aspekt bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen, denn Gesetze haben in vielerlei Hinsicht Einfluss auf unser tägliches Leben. Sie wirken sich am Arbeitsplatz […] aus! […] in allen diesen Lebensbereichen ist die unterschiedliche Betroffenheit von Männern und Frauen zu beachten'', sagte die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries.

Dies ist, auch im Hinblick darauf, dass Schulgesetze von einer sehr großen Zahl juristischer Laien gelesen werden, weitaus wichtiger als in anderen Gesetzen. Außerdem gibt es gewisse geltende Auflagen die in diesem Zusammenhang auf europäischer Ebene ein Gendern, auch in Gesetzen, fordern![6]

Sofern diese eklatanten Geschlechterdiskriminierungen vonseiten der Stadt nicht unterlassen werden, und Vorschläge, wie die obigen adaptiert wurden, betrachten wir darin einen weiterhin auszuräumenden Missstand, dessen Entwicklung aufmerksam von der skh beobachtet wird. Wir werden keine Situation verpassen darauf hinzuweisen.

Petitum:

Wir bitten die Deputation der Behörde für Schule und Berufsbildung positiv über die Änderungswünsche der schülerInnenkammer hamburg zu befinden und jene in die Gesetzesnovelle einfließen zu lassen.

 

Für die Richtigkeit:

Frederic Ch. Maria Rupprecht

Landesvorsitzender skh

 

 


1 Im folgendem beziehen sich Schulsprecher sowohl auf die männliche als auch weibliche Bezeichnung

 

[2] Im folgendem steht Schüler sowie für Schüler als auch Schülerinnen

 

[3] Als Beispiel: Im Jahre 2008 am Mittwoch, dem 1. Oktober

 

[4] Im Folgendem steht Vertreter für die männliche sowie die weibliche Bezeichnung

 

[5] Vorausgesetzt ist, dass die Einladungen den Firsten entsprechend versandt wurden.

 

[6] Durch den Vertrag von Amsterdam (in Kraft seit 1. Mai 1999) wurde der Vertrag der

Europäischen Gemeinschaften geändert und die Verpflichtung der Gemeinschaft,

Gleichstellungspolitik im Sinne von Gender Mainstreaming zu betreiben,

 in Artikel 2 und in Artikel 3 Absatz 2 EG-Vertrag primärrechtlich verankert.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl 2000 C 364/3 vom

18.12.2000) pönalisiert Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen

Orientierung (Artikel 21), fordert die Sicherstellung der Geschlechtergleichstellung »in

allen Bereichen« und erlaubt »spezifische Vergünstigungen für das unterrepräsentierte

Geschlecht« (Artikel 23). Dies ist faktisch in allen politischen Instanzen gegeben.

 

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Plenumssitzung Nr. 3

am 24.02.09

 

beschlossene Vorlage zur

Schulstrukturdebatte

Das aktuelle Bildungssystem ist überholt und nicht an die gestiegenen Anforderungen von Wirtschaft und Öffentlichkeit angepasst. Es ist nicht mitgewachsen und verbleit seit Jahrzehnten in seiner antiquierten Position.

Es ist Konsens, dass jeder Mensch an seinen Rechten gleich ist. Nur in Bildungssystemen wird hier noch getrennt. Der soziale Hintergrund ist dabei leider noch viel zu oft ein Faktor, welcher über die Zukunft des Kindes entscheiden. Es ist wichtig die Kompetenzen jeder Schülerin und jedes Schülers zu finden, fördern und weiterzuentwickeln. Gelingensbedingung darf dabei nie die soziale Herkunft sein.

Das Selektionsprinzip brennt sich in unser Unterbewusstsein ein, unabhängig davon, ob wir Werte wie Toleranz und Gleichberechtigung schon zu verstehen glauben.

Keinesfalls böswillig setzen wir für uns fest: „Die“ sind „anders“, wir haben andere Voraussetzungen, wir brauchen die Abgrenzung.

Das Paradoxon zeigt sich deutlich wenn wir in unsere Lehrpläne sehen, in denen die Vermittlung von demokratischen Kompetenzen angestrebt wird. Art 3 III des GG wird gerne auf Probleme wie Mobbing oder Kreuze in bayrischen Klassenzimmern angewendet und eingeübt. Das ist gut so. Wie wir als Deutsche aber darauf kommen, Menschen die größtmöglichen Bildungschancen eindeutig aufgrund ihrer Sprache und Herkunft zu verwehren, wird seltener im Klassenzimmer diskutiert. Es besteht schlicht die Angst vor Differenzen und der falsche Umgang mit Förderbedürftigen.

Klar ist, dass dieses große Ziel nur mit einer weitaus größeren Zahl an LehrerInnen bzw. kleineren Klassen umgesetzt werden kann. Deutschland hat diese LehrerInnen.

Kleinere Klassen bedeuten „mehr Lehrer“ pro SchülerIn. Schule muss ihre Energie in das fordern und fördern von SchülerInnen und Schülern legen und diesen optimale Voraussetzungen bieten sich zu entfalten.

Dies erscheint aktuell schwierig. Zuviel Energie wird in das Überprüfen der Schulform, das Abschulen, und das „Sitzen bleiben“ investiert.

„Investiert“ auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Schulpolitik. Sitzenbleiben und Wiederholungen kosten Geld und sind ineffektiv. Warum soll eine Schülerin die sehr gute Leistungen in Deutsch, Englisch und Musik erbringt ein ganzes Jahr wiederholen nur weil sie in Mathe und Physik schlechte Leistungen hatte.

Hier ist Binnendifferenzierung gefordert. Grundvoraussetzung sind die oben genannten kleineren Klassen und ein somit deutlich besseres Betreuungsverhältnis.

Wer will schon mit „denen“ aus dem Nachbarschulgebäude (HR Schule) in eine Klasse „geworfen“ werden. Genau in diesem Fehlschluss den so viele begehen, liegt das gesellschaftliche Problem.

Im gegenwärtigen Bildungssystem gibt es keine Alternative zum System „Grundschule“ Kinder unterschiedlichster Hintergründe lernen sich kennen und arrangieren sich im Klassenverband. Hierbei wird nicht nach Fähigkeiten sortiert, sondern individuell auf die SchülerInnen eingegangen.

Jene Förderungskultur muss durch jahrgangsübergreifenden Unterricht weiter gestärkt werden. SchülerInnen sollen ihr volles Potential entfalten können und nicht durch undifferenzierte Jahrgangsgrenzen aufgehalten werden, ihre Wissbegierde weiterzuentwickeln. Am geeignetsten erachten wir einen solchen Unterricht von der 0 – 3 Klasse sowie von der 4 – zur 7 Klasse. Durch diese Maßnahme und den flexiblen Einstieg in den Unterricht werden besondere Talente der SchülerInnen optimal gefördert, ohne dass sie aus ihrer Peergroup austreten müssen oder durch partielle Defizite daran gehindert werden, sich weitere Kompetenzen anzueignen.

Aus pädagogischer Sicht erachten wir eine, um einiges differenziertere und detailliertere Leistungsrückmeldungskultur an den Schulen, für unabdingbar. So halten wir es für ungenügend und subjektiv, Menschen und deren Leistungen nach einem reinen Punkteschema zu beurteilen. Wir plädieren für ausführliche Leistungsrückmeldungen die den Grundschulzeugnissen nahe kommen. Zukünftig sollen erbrachte Leistungen und erworbene Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler individuell auf ihren Leistungsfortschritt, sowie im Vergleich zu ihrer Peergroup, festgehalten werden. Darüber hinaus sind persönliche Leistungsrückmeldungsgespräche zwischen Schüler, Lehrer und Eltern wichtig, um die Transparenz zwischen Schule und Familie zu erhöhen. Damit jene Umstellungen realisiert werden können, bedarf es eine zusätzliche Qualifikation der LehrerInnenschaft:    

Wir fordern das Paket der LehrerInnenfortbildungen massiv zu erweitern.

Eine neue Fortbildungskultur, welche Thematiken wie beispielsweise Binnendifferenzierung, individuelle Förderung und die sozialen Kompetenzen vermittelt, ist unabkömmlich und bedarf einer ständigen Weiterbildung, die in den Ferien stattfinden können.

Parallel zum Einstellen neuer Lehrerinnen und Lehrer muss eine bessere Weiter- und Fortbildungskultur direkt an den Schulen entwickelt werden.

Dabei soll Schülerinnen und Schülern genauso wie Lehrerinnen und Lehrern eine optimale Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen ermöglicht werden. Dabei arbeiten die Schulen nicht

in Konkurrenz zum Landesinstitut für Lehrerfortbildung, sondern entwickeln mit diesem gemeinsam Konzepte um eine qualitätsgesicherte Fort- und Weiterbildung zu garantieren.

Lehrerinnen und Lehrer werden angeregt Fortbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, aber auch eigene, mit dem Landesinstitut vereinbarte, anzubieten und so einen regen Austausch in diesem Berufszweig herzustellen.

Schülerinnen und Schüler werden durch hierbei stärker an lehrreiche, außerschulische Aktivitäten, Wettbewerbe und Weiterbildungsmöglichkeiten herangeführt.

Dies fördert die initial erwähnten Anforderungen des Arbeitsmarktes nach dynamischen und flexiblen Absolventen mit sozialen Kompetenzen und Erfahrungen sich in einem Team in allen Positionen arrangieren zu entsprechen.

Zu einem Idealkonzept gehört auch ein Beachten der Umgebung. Deswegen sollten im Rahmen dringend erforderlicher Renovierungen (ohne Neubauten) auch die Gestaltung von Klassenräumen und Erholungsräumen bspw. im Hinblick auf farbpsychologische und/oder ergonomische Gesichtspunkte beachtet werden.

Die Verwahrlosung der Schulgebäude und  Einrichtung sowie der Lehrmittel ist eklatant und nicht hinnehmbar. Gerade die SchülerInnen müssen sich täglich mit diesem Umfeld arrangieren. Auch dies wirkt sich auf die Lernsituation und die Adaptionsbereitschaft  der Schülerinnen und Schüler aus. Die Schule wird dadurch nicht mehr als Ort der Bildung sondern als Ort des Zwanges aufgefasst.

Für ein Gelingen von praxisnahem und berufsorientiertem Lernen fordern wir

mehr BerufsschullehrerInnen, welche im Konzept der Gemeinschaftsschule unterrichten und Ihre Kompetenzen und Unterrichtseinheiten den jeweiligen Kollegien zur Verfügung stellen. Dies würde Berufsvorbereitungsjahre und ähnliches überflüssig machen und diese wichtige Thematik in den Unterricht eingliedern.

Die von allen Seiten gewünschte Verbesserung der Studierfähigkeit von Absolventen sollte damit verbessert werden. Auch Fähigkeiten die nicht alleingestellt unterrichtet werden können, müssen unter anderem so verbessert werden. Dazu zählen bspw.

Personal- und Sozialkompetenzen inkl. Teamfähigkeit und wissenschaftliches Arbeiten.

Auch die Fähigkeiten, den geistigen, moralischen, politischen Ansprüchen einer Gesellschaft gemäß leben zu können werden signifikant verbessert.

Wir fordern regelmäßige Lernausgangskontrollen, um vor Allem die Sprachfähigkeit der

Schülerinnen und Schüler zu ermitteln. Das Leseverständnis ist eine zentrale Voraussetzung

für das erfolgreiche Bestehen im Schulsystem. Die deutsche Sprache ist eine Schlüsselkompetenz vor Allem für höhere Bildungsabschlüsse. In Anlehnung an kanadische Verhältnisse halten wir eine Lernausgangskontrolle für jedes Schuljahr für sinnvoll. Damit der Lernfortschritt von jedem Schüler und jeder Schülerin transparent gestaltet ist, muss ein Portfolio über seine Schullaufbahn angefertigt werden, dies unterstützt im Wesentlichen die Lehrer, die so auch individuell auf die Fähigkeiten des Schülers eingehen können.

Wichtig zu beachten ist, dass nur durch die Regelmäßigkeit von Lernausgangskontrollen verstärkt ein Augenmerk auf die jeweiligen Begabungen und Schwächen einer jeden Schülerin und jedes Schülers gelegt werden kann.

Hauptziel soll es sein, dass die Sprachfähigkeit vor allem von Kindern mit

Migrationshintergrund gestärkt wird, aber auch von jenen, die durch ihre Herkunft von sozial benachteiligten, ggf. bildungsfernen Familien ebenfalls deutliche Defizite in der Lesekompetenz haben. So kann gesichert werden, dass sich eine Chancengerechtigkeit in unserem Schulsystem einstellt, die allen SchülerInnen die Chance auf hohe Bildungsabschlüsse offen legt.

Die in weiterführenden Schulen zu einem großen Teil schon veranstalteten Betriebspraktika müssen verpflichtend werden um allen SchülerInnen die Möglichkeit zu bieten einen Betriebseinblick erhalten zu können und sollten nicht an einem zentralen Termin, aber  möglichst vor Ferien positioniert werden, sodass die Möglichkeit besteht, dass Praktikum noch zu verlängern.

Die unterrichtenden Lehrer sollen in dieser Zeit ebenfalls die Schüler an Ihren

Arbeitsplätzen besuchen.

In Hamburg befinden sich zurzeit ca. 10.800 Schüler in Berufsvorbereitenden Maßnahmen unterschiedlicher Art (BVJ, AVJ usw.)

Diese erachten wir in der jetzigen Umsetzung für unzureichend, da die SchülerInnen

keine konkreten Aussichten auf Ausbildungsplätze erfahren.

Wir fordern daher die verstärkte Gründung von Produktionsschulen in den jeweiligen

Bezirken. Das System soll an Dänemark angelehnt werden.

In jenen Produktionsschulen werden die jungen Menschen zusätzliche Qualifizierungen erhalten und werden zusätzlich motiviert, da Sie ein konkretes Produkt erstellen. Darüber hinaus besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Absolventen zukünftig von kooperierenden Unternehmen übernommen werden.

Um jene pädagogischen Qualitätsveränderungen in das Hamburgische Schulsystem zu implementieren bedarf es auch einer strukturellen Änderung. Chancengleichheit, Begabtenförderung sowie Förderung von leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern kann nur in einer möglichst heterogenen Lerngruppe realisiert werden. Daher erachten wir eine Gemeinschaftsschule, welche bis zum ersten Bildungsabschluss in der 9. Klasse führt, als am sinnvollsten. Die aktuelle Schulreform erachten wir im pädagogischen sowie didaktischen Ansatz für begrüßenswert und in die richtige Richtung weisend, jedoch geht uns der Kompromiss der Koalition nicht weitgenug. Besonders die Realisierbarkeit einer Profilvielfalt und Kompatibilität in den einzelnen Regionen ist eine Schlüsselfrage, welche beachtet werden muss.

 

 

 

 

 

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