Wer kennt das nicht? Am Ende der Stunde hagelt es mal wieder massig Hausaufgaben. Und unweigerlich stellt man sich dann die Frage, ob das denn alles Not tut. Antworten geben Richtlinien für die Verteilung der Hausaufgaben, an die sich eure LehrerInnen halten müssen. Außerdem habt ihr im Rahmen der Klassenkonferenz die Möglichkeit, euch an der Festlegung des Umfanges der Hausaufgaben zu beteiligen.
Generell gilt: Hausaufgaben müssen sorgfältig in die Unterrichtsplanung einbezogen sein und dürfen den SchülerInnen nicht am Ende jeder Stunde als ein notwendiges Übel auferlegt werden. Die Hausaufgaben müssen sich aus dem Gang des Unterrichtes ergeben; sie sollen nicht mit mechanischer Regelmäßigkeit erteilt werden, sondern nur, wenn sie unter den unterrichtsgemäßen Gesichtspunkten notwendig und in arbeitsökonomischer Hinsicht sinnvoll sind.
Hierzu ein Beispiel: Die umständliche und graphisch einwandfreie Anfertigung eines maßstäblichen Kartenbildes kann in einem kartographischen Kursus notwendig, im Erdkundeunterricht dagegen eine Ablenkung vom eigentlichen Arbeitsziel sein.
Auch sogenannte "Strafarbeiten" sind nicht erlaubt, da sie pädagogisch nicht vertretbar und daher unzuverlässig sind.
Wie viele Hausaufgaben sind erlaubt?
Der Umfang der täglichen Hausaufgaben soll so bemessen sein, daß der Sonnabend und der Sonntag arbeitsfrei bleiben. Du kannst dein Wochenende also genießen. Das bedeutet allerdings nicht, daß von Freitag auf Montag keine Hausaufgaben aufgegeben werden dürfen. Also müssen die Hausaufgaben, die übers Wochenende aufgegeben werden, alleine am Freitag zu schaffen und nicht doppelt und dreifach bemessen sein. Für die übrigen Tage sollen die nun angegebene Arbeitszeiten nicht überschritten werden.
- in den Klassen 5 und 6: 1 1/2 Stunden
- in den Klassen 7 bis 10: bis zu 2 Stunden
Kontrolle der Hausaufgaben - muß das sein?
Ja, denn einserseits müssen eure LehrerInnen in etwa wissen, wie euer bisheriger Leistungsstand ist. Andererseits kann euch eine sinnvolle Kontrolle der Hausaufgaben auch wichtige Hinweise und Rückmeldung zu eurer Arbeit geben. Die Hausaufgabenkontrolle kann zum Teil auch durch angeleitete und gelernte Formen der PartnerInnenkontrolle in der Klasse oder durch Selbstkontrolle ersetzt werden.
Sollen Hausaufgaben zensiert werden?
Hausaufgaben sollten in der Regel nicht zensiert werden, weil die SchülerInnen unter sehr unterschiedlichen Bedingungen arbeiten und das Ausmaß der häuslichen Hilfe oder Beeinträchtigungen oft nicht zu ermessen sind.
Die Richtlinien für das Erteilen von Hausaufgaben findest Du in der Rubrik "Gesetze & Co" zum Ansehen und Ausdrucken.
Hinweis: Die „Richtlinien für das Erteilen von Hausaufgaben in Klasse 1-10“ werden voraussichtlich Ende 2003 geändert werden, wodurch sich Änderungen in den oben genannten Regelungen ergeben können. Die neue Fassung der Richtlinie wird ab Januar 2004 hier abrufbar sein – ihr könnt dann natürlich auch anrufen und euch über die Änderungen informieren.

