Dies ist ein vieldiskutiertes Thema. An vielen Grundschulen und auch weiterführenden Schulen wird auch schon erfolgreich praktiziert, daß SchülerInnen, die aufgrund einer Behinderung sonst auf die Sonderschule gehen müßten, mit anderen »nichtbehinderten« SchülerInnen zusammen unterrichtet werden. (HmbSG § 12)

Natürlich wird in einem solchen Fall den LehrerInnen eine Schonderschulpädagogin/ ein Sonderschulpädagoge zur Seite gestellt. Untersuchungen haben ergeben, daß die »nichtbehinderten« SchülerInnen nicht weniger lernen als in »behinderten« Klassen und die behinderten SchülerInnen sehr wohl angemessen gefördert werden.

Ein Antrag über Einrichtung von Integrationsklassen kann von der Schulkonferenz oder von der Mehrheit der Erziehungsberechtigten gestellt werden. Die Behörde entscheidet darüber.

 

 

 

 

 

 

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