Vielleicht kennst du nach der Rückgabe der Klassenarbeiten folgende Situation: Während sich die einen freuen, verzweifeln die anderen und die dritten im Bunde finden sowieso, daß alles an der Klassenarbeit falsch konzipiert war und sie durch die LehrerInnen auch nicht genügend vorbereitet wurden.

Doch bevor du losmeckerst, informiere dich lieber erst einmal, denn deine LehrerInnen dürfen die Arbeiten auch nicht schreiben lassen wie sie gerade lustig sind, sondern sind an bestimmte Richtlinien gebunden.
Hier einige Erläuterungen dazu:

  • Einige wichtige Regelungen aus den Richtlinien
  • Korrekturen der Klassenarbeiten
  • Anteil der Arbeiten an der Zeugnisnote
  • Abgrenzung zu anderen schriftlichen Arbeiten
  • Nachschreiben von Klassenarbeiten (auch am Samstag?)

Die Richtlinien für Klassenarbeiten gelten für die Grundschule, die Beobachtungsstufen (5. und 6. Klasse), die Hauptschule, die Realschule, die integrierte und die kooperative Gesamtschule und das Gymnasium bis zur Klasse 10.

Die Richtlinien regeln nur Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen - auch wenn du die Arbeiten in anderen Fächern leider nicht von den Klassenarbeiten unterscheiden kannst.

Einige wichtige Regelungen aus den Richtlinien
An einem Tag darf nicht mehr als eine Klassenarbeit, in einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten geschrieben werden. Die anderen schriftlichen Arbeiten, die den Klassenarbeiten ähnlich sind, sollen nicht an Tagen stattfinden, an denen eine Klassenarbeit geschrieben wird. Klassenarbeiten und diese anderen schriftlichen Arbeiten sollen in den Klassen 3 bis 10 die Zahl von drei Arbeiten pro Woche nicht überschreiten.

Die LehrerInnen müssen den SchülerInnen ausreichend Zeit zur Vorbereitung, zum Wiederholen und Üben vor einer Klassenarbeit einräumen.

 

Korrekturen der Klassenarbeiten
Die Rückgabe der Klassenarbeiten durch die LehrerInnen soll in der Regel innerhalb von sechs Unterrichtstagen nach Abgabe erfolgen. Die Klassenarbeiten sind von den LehrerInnen so zu korrigieren, daß den SchülerInnen durch die Korrektur geholfen wird und aus der Beurteilung Hinweise für ihre weitere Arbeitsweise hervorgehen.

Hat mehr als ein Drittel der SchülerInnen eine Note schlechter als 4, muß die Arbeit nicht unbedingt gewertet werden. Wenn der Fachlehrer/die Fachlehrerin nicht von sich aus beschließt, diese Arbeit nicht zu werten, entscheidet die Schulleitung nach Beratung mit den betreffenden LehrerInnen und den Klassenlehrer-
Innen, ob die Klassenarbeit für ungültig zu erklären ist oder nicht.

 

Anteil der Arbeiten an der Zeugnisnote
Die Klassenarbeiten bilden zwar eine wichtige Grundlage für die Zeugnisnote, aber eben nur eine neben den anderen schriftlichen Arbeiten, den mündlichen und praktischen Leistungen, wobei ihr Anteil an der Gesamtleistung beachtet werden muß; außerdem sind die Lernziele und Inhalte sowie die Entwicklung eurer Leistung in der Note zu berücksichtigen.

Also keine Angst, daß deine LehrerInnen am Ende des Schuljahres ihre Würfel rausholen und sich Eure Note "erwürfeln". Die Endnote (Zeugnisnote) ist eine pädagogische-fachliche Gesamtbewertung deiner Leistungen, sie kann nicht einfach errechnet werden. Es ist Aufgabe der LehrerInnen, dich über die Bewertungskriterien für die geforderten und erbrachten Leistungen und die Gewichte der verschiedenen Teile, die für die Zeugnisnote von Bedeutung sind, zu informieren und sie mit dir zu besprechen. Fordere diese transparenz ruhig ein.

 

Abgrenzung zu anderen schriftlichen Arbeiten
Es ist klar, daß nicht nur in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen, sondern auch in den anderen Fächern schriftliche Leistungen für das Finden der Zeugnisnote vorliegen müssen. Einfügen nach dem 1. Satz: „Zu diesen anderen schriftlichen Arbeiten gehören auch die koordinierten Arbeiten und Vergleichsarbeiten in den anderen Fächern in den integrierten Gesamtschulen. Diese schriftlichen Leistungen werden aber nicht als Klassenarbeiten angefertigt, sondern können in Form anderer Arbeiten erbracht werden, wie beispielsweise in "Tests", die keine ganze Unterrichtsstunde beanspruchen, oder Inhaltsangaben, Interpretationen, schriftlich ausgearbeitete Referaten usw.

Üben und Wiederholen, Sichern und Überprüfen von Lernfortschritten gehören zu den ständigen Aufgaben, die in allen Fächern u.a. mit Hilfe häufiger schriftlicher Arbeiten wahrzunehmen sind. Nicht alle schriftliche Arbeiten im Unterricht dienen der Leistungsmessung. Im Unterschied zu Klassenarbeiten

  • ist ihre Zahl und ihre Form nicht festgelegt;
  • müssen sie nicht in jedem Fall von allen SchülerInnen gleichzeitig unter Aufsicht, unter gleichen Bedingungen und im Unterricht erbracht werden
  • Beanspruchen sie in der Regel nicht eine ganze Unterrichtsstunde.

Nachschreiben von Klassenarbeiten (auch am Samstag?)
Wer in der Oberstufe (und bei Haupt- und Realschulen in den Abschlußklassen) eine Klassenarbeit oder Klausur verpaßt, dem muß die Gelegenheit gegeben werden, diese nachzuschreiben. An vielen Schulen werden diese Termine auf Samstage gelegt, da der Unterricht dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Dies ist jedoch nicht so ohne Weiteres erlaubt. Nachschreibe-
termine müssen nämlich während der normalen Unterrichtszeit der Schule stattfinden - in der Regel also montags bis freitags. Allerdings kann die Schulkonferenz beschließen, daß der Samstag als "normaler Unterrichtstag für Nachschreibetermine" eingeführt wird.

 

Wer sich nicht sicher ist, wie das an seiner Schule aussieht, sollte sich bei der Schulleitung darüber informieren. Natürlich kann ein derartiger Beschluß der Schulkonferenz auch wieder rückgängig gemacht werden.

 

 

 

 

 

 

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