Die KreisschülerInnenräte wählen spätestens acht Wochen nach Beginn des Schuljahres jeweils zwei VertreterInnen in die schülerInnenkammer.
Gewählt werden kann allerdings nicht nur jedes Mitglied im KreisschülerInnenrat, sondern jedes Mitglied eines SchülerInnenrates (Klassen-, Stufen-, SchulsprecherIn) einer zum KreisschülerInnenrat gehörenden Schule. Man kann sich also auch als KlassensprecherIn aufstellen, muss dann aber zu der Sitzung des KreisschülerInnenrates kommen, auf der die Wahl stattfindet.
Stimmberechtigt sind dort allerdings nur die Mitglieder des KreisschülerInnenrates. Nach der Wahl in die schülerInnenkammer wird man automatisch Mitglied des KreisschülerInnenrates.
Wahlvorstände der KreisschülerInnenräte
Damit all dieses klappt, ist es unabdingbar, daß alle SchülerInnenräte rechtzeitig über die Wahl informiert werden. Dazu gibt es in den KreisschülerInnenräten einen sogenannten Wahlvorstand. Dieser wird auf der ersten Sitzung des KreisschülerInnenrats gewählt und besteht aus mindestens drei Personen.
Der Wahlvorstand ist dafür zuständig, dass alle SchülerInnenräte über den Wahlort und den Zeitpunkt informiert werden. Einfach ein Schreiben an die Schulen schicken, in dem diese Information kurz aufgeführt wird.
Wer dabei Hilfe braucht, kann sich entweder an die zugewiesenen VerbindungslehrerInnen wenden, oder aber direkt an die schülerInnenkammer.
